Studentische Vertretungen

Das Studierendenparlament

Als höchstes Gremium der studentischen Selbstverwaltung wird einmal jährlich – meist im Mai – das Studierendenparlament (StuPa) von den Studierenden der Hochschule Bielefeld gewählt. Jeder Fachbereich kann dabei, aufgeschlüsselt nach den aktuellen Studierendenzahlen, eine gewisse Anzahl von Sitzen im StuPa besetzen.
Gewählt wird meist über freie Fachschaftslisten. Das StuPa trifft sich monatlich, in der Regel am ersten Montag im Monat, zu seiner Sitzung, die im Hauptgebäude (Campus Bielefeld, Bauteil A, 2. Etage) stattfindet. Ein dreiköpfiger Vorstand leitet die Sitzungen und führt die Geschäfte.
Das StuPa entscheidet über den Haushalt der Studierendenschaft, legt die Höhe des Beitrags der Studierenden fest (enthalten im Semesterbeitrag, der bei der Rückmeldung zu zahlen ist), ist zuständig für das Semesterticket und alle weiteren wichtigen Fragen der studentischen Selbstverwaltung.
Es bestimmt den Umfang und die Zusammensetzung des Allgemeine Studierendenausschusses (AStA) und wählt dessen Vorstand. Die Referentinnen und Referenten des AStA werden bestätigt. Die genauen Regelungen zum StuPa finden sich in der Satzung der Studierendenschaft und der Geschäftsordnung des StuPa.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) stellt das Verwaltungsorgan der Studierendenschaft dar. Hier werden die Beschlüsse des StuPa umgesetzt, der Haushalt aufgestellt und verwaltet, die Vertretung gegenüber der Hochschule, dem Ministerium und anderer Organisationen und Verbände wahrgenommen und in den verschiedenen Referaten zu zahlreichen Themen gearbeitet. Zudem arbeitet der AStA auf Landes- und Bundesebene mit Studierendenschaften anderer Hochschulen zusammen, z. B. über das Landes-ASten-Treffen (LAT) oder im freien Zusammenschluss von Studentlnnenschaften (fzs), organisiert Informationsveranstaltungen, Partys und – falls nötig – Demonstrationen und Proteste.
Die Verantwortung für das Handeln des AStA trägt der dreiköpfige Vorstand, der vom StuPa gewählt wird. Die Amtszeit beträgt jeweils ein Jahr.
Die Referentinnen und Referenten des AStA werden vom StuPa lediglich bestätigt. Einige Referate bieten Sprechstunden an, die Termine können im AStA-Büro erfragt werden. Im Wesentlichen gibt es eine BAföG- und Sozialberatung und eine Rechtsberatung in studentischen Belangen. Wer darüber hinaus Fragen zu bestimmten Themen hat, Informationen möchte, oder einen internationalen Studierendenausweis braucht, kann sich an das AStA-Sekretariat wenden:

AStA-Sekretariat
Raum A239
Interaktion 1
33619 Bielefeld
asta@hsbi.de
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Freitag: 10:30 Uhr - 11:30 Uhr
(in den Semesterferien kann es zu Abweichungen kommen)

Die AStA-Mitglieder sind am besten während der wöchentlichen AStA-Sitzung zu erreichen. Diese ist grundsätzlich öffentlich  und findet jeweils mittwochs um 14.15 Uhr im Raum A 235, Interaktion 1, 33619 Bielefeld, satt.

Die Fachschaftsräte

Die Fachschaftsräte (FSR) sind die studentischen Vertretungen an den einzelnen Fachbereichen. Der Fachschaftsrat vertritt die Studierenden eines Fachbereiches gegenüber dem Dekanat und knüpft Kontakte zu Fachschaften anderer Hochschulen. Der Fachschaftsrat organisiert Infoveranstaltungen, Vollversammlungen und Protestaktionen und ist häufig Ausrichter traditioneller Partys. Daneben bieten viele Fachschaftsräte einen Klausurenservice oder einen Lehrmittelverkauf an.
Die Fachschaftsräte sind Ansprechpartner für alle Probleme im Studium und stehen den Studierenden beratend zur Seite. Zu erreichen sind sie in der Regel während fester Büro-Öffnungszeiten (Aushänge beachten) oder telefonisch.