Studiengebühren

Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen so nennt das Bundesland Nordrhein-Westfalen seine gesetzliche Einführung von Studiengebühren.

Schon seit dem Jahr 2006 hat dieses Gesetz Gültigkeit und reguliert die Abgaben von Studienbeträgen und Hochschulabgaben.
Es versetzte Universitäten und Hochschulen in dem Bundesland in die rechtliche Lage ab dem Wintersemester 2006/2007 Gebühren bis zur Abschaffung im WiSe 2011/2012 zu erheben, und zwar für Erstsemester.

Zum Wintersemester 2011/2012 wurden die Studiengebühren in NRW nach Beschluss des Landtages vom 24.02.2011 wieder abgeschafft.

Sie müssen an der HSBI also keine Studiengebühren, sondern einen Semesterbeitrag entrichten!