Erasmus+ Personalmobilität Fortbildung und Lehre

Erasmus+ fördert u.a. Gastdozenturen (Kurz- und Langzeit) an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte von ausländischen Unternehmensvertretungen an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeitenden an europäischen Hochschulen und Unternehmen. Hierneben können auch Kurzmobilitäten, wie z.B. Kongressbesuche, gefördert werden.

Bitte beachten Sie, dass vor Antritt der Reise ein Dienst-/Fortbildungsantrag gestellt werden muss (i.d.R. mindestens 4-6 Wochen vor geplanter Reise).

Lust auf eine Personalmobilität außerhalb des Erasmus+-Raums?

Kein Problem, hier finden Sie weitere Angebote für Personalmobilitäten weltweit.

Sie sind als Doktorand*in an der HSBI angestellt?

Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren!

  • Auslandsaufenthalte für Studierende (z.B. Auslandssemester, Kurzaufenthalte)
  • Personalmobilität für Beschäftigte im Ausland über Erasmus+ - Informationen hierzu finden Sie untenstehend
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Mitarbeitende der HSBI Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken im Ausland realisieren. Mitarbeitende können beispielsweise an Hochschulen oder in europäischen Unternehmen an Workshops oder Trainingsmaßnahmen teilnehmen. Gefördert werden können Aufenthalte an Hochschulen mit ECHE oder an sonstigen in einem Programmland ansässigen Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner oder beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind.

Im folgenden Video der Nationalen Agentur im DAAD werden Personalmobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken anschaulich erklärt: https://t1p.de/wpqq7

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes zu Fort- und Weiterbildungszwecken:

  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen im internationalen und interkulturellen Bereich
  • Verbesserung der Sprachkenntnisse
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Beitrag zur Internationalisierung der HSBI

 

Wer kann sich bewerben?

Es können Beschäftigte aus allen Bereichen der HSBI gefördert werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Hochschulbibliothek
  • Fachbereiche
  • Finanzen
  • International Office
  • Hochschulkommunikation
  • Personal und Organisation
  • Studienberatung
  • Datenverarbeitungszentrale
  • Gebäudemanagement

 

Was wird gefördert?

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, z. B.

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Teilnahme an Internationalen Wochen, Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Zahlreiche europäische Hochschulen bieten interessante Fortbildungswochen an. Diese Staff Weeks können inhaltlich sehr variieren, eine bestimmte Zielgruppe adressieren oder einen thematischen Schwerpunkt haben.

Einen Angebotsüberblick finden Sie auf der europäischen Plattform IMOTION. Für die Teilnahme bewerben Sie sich nach Absprache mit Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten direkt bei der organisierenden Einrichtung und stellen parallel dazu einen Antrag auf Erasmus+ Förderung im International Office.

 

Dauer der Förderung

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.

 

Finanzielle Leistungen für die Erasmus+ Mobilität

Aus Mitteln des Erasmus+ Programms können Reise- und Aufenthaltskosten gefördert werden. Eine finanzielle Förderung wird gemäß den Vorgaben des Programms pauschal für die unterschiedlichen Programmländer (oder ggf. Partnerländer) berechnet.

Je nach Erasmus+ Projekt gelten je nach Ländergruppe unterschiedliche Fördersätze und Möglichkeiten. Die Erasmus+ Pauschalen werden gemäß den formalen und zeitlichen Vorgaben der Reisekostenstelle der HSBI abgerechnet.

 

Formalitäten

Vor Beginn der Maßnahme

  • Kontaktnachweis/Einladung der aufnehmenden Einrichtung (z.B. E-Mail)
  • Genehmigter Dienstreise-/Fortbildungsantrag
  • Anfertigung eines Arbeits-/Trainingsprogramms (Mobility Agreement) mit der Aufnahmeeinrichtung und dem Dezernat Internationales der HSBI
  • Vereinbarung (Grant Agreement) zwischen Teilnehmendem und dem Dezernat Internationales der HSBI 

Nach der Maßnahme

  • Bestätigung der Aufnahmeeinrichtung über den Aufenthalt (Letter of Confirmation)
  • Teilnahme am Participant Report/automatische Berichtsaufforderung durch ein Online Tool der Europäischen Kommission
  • Einreichen der Reisekostenabrechnung (Reisekostenstelle)
Lehre im Ausland

Für Lehrpersonal an Hochschulen gibt es Möglichkeiten, mit Erasmus+ eine Gastdozentur im Ausland zu erhalten. Im folgenden #kurzerklärt Video der Nationalen Agentur im DAAD werden Personalmobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken anschaulich erklärt: https://t1p.de/768ks

 

Vorteile einer Erasmus+ Gastdozentur

  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen im internationalen und interkulturellen Bereich
  • Möglichkeit zum Reflektieren der eigenen Lehrtätigkeit
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Beitrag zur Internationalisierung der HSBI

 

Wer kann sich bewerben?

  • Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Promovierende, die in der Lehre tätig sind
  • Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an die HSBI eingeladen werden)

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gastdozenturen an einer Partnerhochschule der HSBI in einem Erasmus Programm- oder Partnerland. Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

 

Dauer der Förderung

Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.

Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.

 

Finanzielle Leistungen für die Erasmus+ Mobilität

Aus Mitteln des Erasmus+ Programms können Reise- und Aufenthaltskosten gefördert werden. Eine finanzielle Förderung wird gemäß den Vorgaben des Programms pauschal für die unterschiedlichen Programmländer (oder ggf. Partnerländer) berechnet.

Je nach Erasmus+ Projekt gelten je nach Ländergruppe unterschiedliche Fördersätze und Möglichkeiten.

Die Erasmus+ Pauschalen werden gemäß den formalen und zeitlichen Vorgaben der Reisekostenstelle der HSBI abgerechnet.

 

Formalitäten

Vor Beginn der Maßnahme

  • Kontaktnachweis/Einladung der aufnehmenden Einrichtung (z.B. E-Mail)
  • Genehmigter Dienstreiseantrag
  • Anfertigung eines Arbeits-/Trainingsprogramms (Mobility Agreement) mit der Aufnahmeeinrichtung und dem Dezernat Internationales der HSBI 
  • Vereinbarung (Grant Agreement) zwischen Teilnehmendem und dem Dezernat Internationales der HSBI 

Nach der Maßnahme

  • Bestätigung der Aufnahmeeinrichtung über den Aufenthalt (Letter of Confirmation)
  • Teilnahme am Participant Report/automatische Berichtsaufforderung durch ein Online Tool der Europäischen Kommission
  • Einreichen der Reisekostenabrechnung (Reisekostenstelle)
Informationen zu Erasmus+

Erasmus+ ist ein EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. In der aktuellen Programmgeneration (2021-2027) soll Erasmus+ die europäischen Bildungsagenden unterstützen, indem es die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa vorantreibt. Dazu gehört die Stärkung der internationalen Kompetenzen, der persönlichen Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden, die Steigerung der Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort sowie die Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern. Darüber hinaus soll das Programm dazu beitragen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren. (Quelle: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD))

Weitere Informationen und Hintergründe zu Erasmus+: https://www.hsbi.de/internationales/internationales-profil-hsbi/erasmus