FAQ Keep Teaching

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Online-Vorlesungen und Web-Seminare
Wie kann ich meine Vorlesung online streamen?
Es stehen verschiedene Videokonferenzsysteme zur Verfügung. Bei diesen sind sowohl Kommunikation in nur eine Richtung (Lernende hören und sehen Sie, aber nicht umgekehrt) als auch wechselseitiger Austausch (Sie und Ihre Lernenden hören und sehen sich gegenseitig) möglich. Achten Sie dabei darauf, die Urheber- und Datenschutzrechte zu wahren.
  
Videokonferenzsysteme
Zoom: Die Datenverarbeitungszentrale hat mit dem Anbieter Zoom Video Communications Inc. ein hochschulweites Abonnement für die Nutzung des Produkts Zoom Meetings abgeschlossen, welches die Nutzung für alle Hochschulangehörigen (Lehrende, Beschäftigte und Studierende) erlaubt. Hiermit sind Veranstaltungen bis max. 300 Teilnehmende möglich.

> mehr Informationen zu Zoom

 

Cisco Webex: Die Datenverarbeitungszentrale hat mit dem Anbieter Cisco Communications ein hochschulweites Abonnement für die Nutzung des Produkts Cisco Webex abgeschlossen, welches  die Nutzung für alle Hochschulangehörigen (Lehrende, Beschäftigte und Studierende) erlaubt.

  

Welche urheber- bzw. datenschutzrechtlichen Aspekten muss ich bei Videokonferenzen beachten?

Beschränkung der Zugriffsmöglichkeiten nur für den berechtigten Personenkreis

Sie müssen Ihr Online-Meeting auf einen berechtigen Teilnehmerkreis beschränken, um im Rahmen des geltenden Urheberrechts auf geschützte Werke zurückgreifen zu dürfen.

Wir empfehlen, die Einladungen an Ihre Kursteilnehmenden über Ihren ILIAS-Kurs zu versenden.

Ergänzen Sie Ihre Einladung um den Hinweis, dass es sich um einen geschlossenen Teilnehmerkreis handelt und die Weitergabe der Zugangsdaten oder der dort gezeigten Dokumente an nichtteilnehmende Dritte unzulässig ist. Da Ihr ILIAS-Kurs entweder passwortgeschützt ist oder über ein Kursbeitrittsverfahren mit Zugangskontrolle verfügt, darf dieser Schutz als ausreichend angesehen werden, um unbefugte Teilnehmende auszuschließen.

> Mehr Informationen zum Thema "Vorbereitung von Zoom-Meetings"

> Mehr Informationen zum Thema "Vorbereitung von Webex-Meetings"

  

Urheberrechtlichen Grundsätze für Online-Lehrformate

Grundsätzlich gelten auch für Online-Lehrformate die geltenden urheberrechtlichen Grundsätze. Soweit der Dozent die Lehrinhalte im Rahmen der angebotenen Veranstaltung über einen „geteilten Bildschirm“ live im Wege einer PowerPoint-Präsentation o.ä. kommunizieren möchte und die Präsentation auf urheberrechtlich geschützte Werke zurückgreift, kann er dies nach Maßgabe des § 60a UrhG:

  1. Zielsetzung bzw. Zweck: zu nicht kommerziellen Zwecken und zwecks Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre.
  2. Umfang: bis zu 15% eines veröffentlichten Werks bzw. vergriffene Werke, Abbildungen, einzelne Beiträge aus einer Fachzeitschrift vollständig sowie Werke geringen Umfangs (bei Druckwerken setzt die Gesetzesbegründung die Grenze auf 25 Seiten, für Noten auf 6 Seiten, für Filme auf 5 Minuten und für Musik ebenfalls auf 5 Minuten fest (AmtlBegr. BT-Drs. 18/12329, 35)).
  3. Zulässige Nutzungen: Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und sonstige öffentliche Wiedergabe; erlaubt ist damit auch, Inhalte im Fernunterricht zu senden und Vervielfältigungen für die öffentliche Zugänglichmachung oder für die sonstige öffentliche Wiedergabe (z.B. in Form einer PowerPoint-Päsentation) zu verwenden.
  4. Berechtigter Personenkreis: Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung; es muss sichergestellt werden, dass jeweils nur diese privilegierten Personen zugreifen. Die Teilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung kann durchaus groß sein, der Teilnehmerkreis darf aber nicht unbestimmt oder unbegrenzt ausgeweitet sein. Erforderlich ist die Verwendung eines geeigneten Zugangkontrollsystems, das sicherstellt, dass die Nutzung nur im Rahmen der Vorschrift des § 60a UrhG erfolgt.
  5. Ein Rückgriff auf fremde Werke nach den vorangehende Ziffern 1 bis 4 hat grundsätzlich unter Urheberbenennung bzw. Quellenangabe zu erfolgen; Ausnahme nur dann, wenn eindeutig erkennbar und nachweisbar ist, dass der Urheber bewußt auf sein Recht aus § 13 UrhG verzichtet hat bzw. hiervon Abstand nimmt.

Datenschutz im Rahmen des Einsatzes von Videokonferenz-Tools

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Seiten https://www.hsbi.de/dvz/webex und https://www.hsbi.de/dvz/zoom
 

Darf ich in Video-Lehrveranstaltungen bei Teilnehmenden auf Bild- und Tonübertragung und Beitritt mit Klarnamen bestehen?

Studierende dürfen nicht gezwungen werden, mit Bild oder Ton an einer Video-Veranstaltung teilzunehmen. Das heißt, Sie dürfen sie nicht von Ihrer Veranstaltung ausschließen, wenn die Studierenden keinen Ton oder kein Bild oder statt des Kamerabildes ein frei gewähltes Bildmotiv teilen wollen.
Hierbei kommt das Recht am eigenen Bild zu tragen, welches es jeder und jedem Teilnehmenden überlässt, ob er oder sie sich mit Kamerabild der Veranstaltung zuschalten will. Ebenso freiwillig ist die Angabe des Klarnamens bei Veranstaltungsbeitritt.
Außerdem kann die Hochschule von den Studierenden, die keine entsprechenden Geräte besitzen, nicht verlangen, sich eine Kamera oder ein Headset auf eigene Kosten anzuschaffen.

Bei großen Veranstaltungen raten wir sogar dringend davon ab, dass sich alle Teilnehmenden per Video zuschalten, da die Übertragungsbandbreite dann stark belastet wird. Wenn Sie als Lehrende*r das Gefühl haben, in Ihrem Video-Meeting gegen eine "schwarze Kachel-Wand" zu reden, können Sie die Studierenden natürlich bitten, ein Profilbild zu hinterlegen. Auch diese Entscheidung ist freiwillig.

Um dennoch mit Ihren Studierenden in Kontakt zu treten, raten wir Ihnen dazu, Ihre Veranstaltung mit mehr Interaktionen anzureichern. Durch Umfragen und die Aufforderung, sich im Chat oder über die Feedbackbuttons zu beteiligen, können Sie die Aufmerksamkeit Ihres Publikums überprüfen und aktivieren.
Schauen Sie sich hierzu gerne unseren kurzen Quicktipp an: Interaktive Inseln

Videos zur Verfügung stellen
Wie kann ich meinen Studierenden Lernvideos zur Verfügung stellen?

Bitte laden Sie Ihre Lernvideos nicht direkt in ILIAS hoch, da die Dateien in der Regel sehr groß sind. Stattdessen können Sie Ihre Videos im Medienportal hochladen (s. u.)  und dann in ILIAS einbinden. Dafür wählen Sie in Ihrem ILIAS-Kursraum „Neues Objekt hinzufügen“ - „Video Medienportal“.

dazu unser Video-Quicktipp

Was ist der beste Weg, sich Videos anzuschauen?

Mit mobilen Endgeräten oder iOS-Geräten kommt es leider zu Schwierigkeiten beim Anschauen der Videos direkt auf dem FH-Medienportal. Die Probleme sind uns bereits bekannt und wir arbeiten an Verbesserungen. Wenn es Ihnen möglich ist, dann nutzen Sie einen PC-Bildschirm oder einen Laptop.

Lehrenden empfehlen wir dringend, Ihren Studierenden keine 'Perma-Links' oder 'Direkt-Links' zu schicken, da diese dann oft mit mobile Endgeräten aufgerufen werden. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit Ihr Video über das ILIAS-Objekt "Video Medienportal"  zu verbreiten. Beim Anschauen wird dann mit einem Player gearbeitet, der mit Mobilgeräten besser zurecht kommt.

Wählen Sie dafür in Ihrem ILIAS-Kursraum „Neues Objekt hinzufügen“ > „Video Medienportal“ und füllen Sie den Video-Container mit Ihren Videos.

So geht's

 

Wie lade ich Videos im Medienportal hoch?

Melden Sie sich zunächst im Medienportal an. Klicken Sie dann oben rechts auf „Hochladen“ und fügen Sie eine Datei hinzu. Nachdem Sie einige Pflichtangaben ausgefüllt haben, können Sie auch festlegen, für wen das Video veröffentlicht werden soll, wer es also ansehen kann.

zur detaillierten Anleitung 'Medienportal-Hilfe'

Was soll ich tun, wenn meine Dateien sehr groß sind?

Auch große Videodateien bis zu 2 GB können im Medienportal hochgeladen werden. Für ausreichend Speicherplatz im Hintergrund ist gesorgt. Die Videos werden für den Endbenutzer aus dem Medienportal nur gestreamt und nicht zum Download angeboten. Das gilt auch für Videos, die Sie über ILIAS mit dem Objekt "Video aus dem Medienportal" bereitstellen.

Beim Export von PowerPoint-Präsentationen als Video müssen Sie nicht die höchste Qualität (Präsentationsqualität) verwenden. Häufig genügt auch der Export mit "Internetqualität" oder "Niedriger Qualität".

Im Internet finden Sie viele Tools, mit denen Sie nachträglich Ihre Videos konvertieren können, um die Datenkapazität zu reduzieren. Der Anbieter HandBrake eigenet sich dafür sehr gut. Eine Anleitung finden Sie auf unserer Hauptseite im Download-Bereich.

Bitte laden Sie auch keine vertonten PowerPoint-Dateien als .pptx-Datei in ILIAS hoch, sondern machen Sie daraus ein Video und laden Sie das in das HSBI Medienportal hoch. Das Hochladen geht übrigens auch direkt aus ILIAS heraus. Wie? Das erklären wir hier.
Zusätzlich unterstützen Sie Ihre Studierenden, wenn Sie die reine (unvertonte) PowerPoint Präsentation trotzdem auf ILIAS hochladen. So haben die Studierenden weiterhin die Möglichkeit, persönliche Anmerkungen vorzunehmen oder Passagen zu kopieren, was aus einer Videodatei nicht möglich ist.

Wie lange muss ich warten, bis mein Video fertig ist?

Wenn Sie Ihr Video über das HSBI Medienportal oder über ILIAS hochgeladen haben, wird es im Hintergrund auf den HSBI-Servern verarbeitet, d.h. für verschiedene Ausgabegeräte (Mobiltelefon, Tablet, PC-Bildschirm) und Auflösungen vorbereitet. Das dauert im Normalfall zwischen 10 und 60 Minuten. Sie erhalten eine automatische Benachrichtigungs-Email, wenn Ihr Video fertig ist.

Wenn Ihr Video nach 24h noch nicht in "Meine Medien" erscheint, dann fragen Sie bei uns nach.

So finden Sie Ihre fertigen Videos (auch die, die Sie über ILIAS hochgeladen haben)

Videos aufzeichnen
Mit welchen Tools kann ich eine Bildschirmaufnahme / eine eLecture erstellen?
Zur Aufnahme von PowerPoint-Präsentationen eignet sich die PowerPoint-eigene Funktion „Bildschirmpräsentation aufzeichnen“, bei der Folieninhalte besprochen werden können.
Benötigen Sie weitere Funktionen zur Nachbereitung, können Sie das Tool Snagit von TechSmith herunterladen.

Für aufwändige Produktionen könen Sie über das Softwareportal die umfangreiche Software Camtasia beantragen.

Ein detaillierte Vergleichstabelle und Anleitungen zu allen drei Programmen finden Sie auf unserer Keep-Teaching-Seite im Download-Bereich.

Welche Hardware kann ich für die Videoaufnahme verwenden?
Für die Aufzeichnung von Videos können Sie zunächst auf einfache Geräte wie die laptop-integrierte Kamera zurückgreifen. Für Tonaufnahmen empfehlen wir ein externes Mikrofon oder Headset. Sollten Sie keine eigenen ausreichenden Geräte besitzen, können Sie sich an das Keep Teaching-Team wenden.
Weitere Software
An wen wende ich mich, wenn ich für meine Lehre noch weitere Software benötige?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aktuell nur Support für die Software leisten können, die bereits zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie für Ihre Lehrveranstaltungen besondere Programme benötigen, die neu angeschafft werden müssen, stimmen Sie dies bitte in Ihrem Fachbereich ab und wenden sich wie gewohnt an die DVZ.

Darf ich meine Lehrveranstaltungen auch über Software abwickeln, die viel genutzt, aber nicht von der HSBI bereitgestellt wird?

Nein, das ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Bitte sehen Sie von Angeboten ab, die nicht durch die Hochschule freigegeben sind.

Achten Sie auch bei externen Lernmaterialien darauf, dass niemand durch eine Vorgabe, Programme von externen Anbietern zu nutzen, von der Nutzung ausgeschlossen wird: Zwingen Sie niemanden, sich auf einer Plattform wie z. B. Facebook zu registrieren, um an Ihrer Veranstaltung aktiv teilnehmen zu können.

Bereitstellung von Literatur
Was darf ich an Literatur für meine Studierenden auf ILIAS bereitstellen?

In Form eines digitalen Semesterapparats in Ihrem ILIAS-Kursraum können Verweise auf eingescannte PDF-Dateien oder Links zu elektronischen Volltexten aus dem Bestand der Hochschulbibliothek bereitgestellt werden.
Laut Urhberrecht-Wissengeschellschafts-Gesetz, dürfen bis zu 15% eines Buches digitalisiert und über ILIAS den Studierenden bereitgestellt werden. Es ist nicht erlaubt, zunächst 15% und dann im Laufe der Veranstaltung sukzessive weitere Anteile eines Werkes zu digitalisieren. Auch die Gegenwärtige Ausnahmesituation ändert daran momentan nichts. 

Wie komme ich an lizenzierte Inhalte der Hochschulbibliothek?

Der Zugriff auf die lizenzierten elektronischen Angebote ist nur innerhalb des Hochschulnetzes (inkl. WLAN) sowie von zu Hause über VPN möglich. Zu dem Angebot gehören Datenbanken, E-Books, elektronische Zeitschriften und Nationallizenzen. Mehr Infos auf: https://www.hsbi.de/bib/eangebote

Sie können die Ressourcen mittels dem Suchschlitz auf der Webseite der Hochschulbibliothek zeitgleich durchsuchen. Durch die Eingrenzung auf „Elektronische Ressource“ auf der rechten Seite erhalten Sie eine Treffermenge mit Links zu den entsprechenden Volltexten. Video-Tutorials dazu sind auf der Webseite der Hochschulbibliothek verlinkt.
Die Hochschulbibliothek steht bei der Beschaffung, Suche und Bereitstellung von elektronischer Literatur gerne zur Seite.

Rechtliche Fragen zur Online-Lehre
Wo erhalte ich weitere Informationen zu rechtlichen Fragen?

Ausführliche und fundierte Informationen zu rechtlichen Fragen des digitalen Lehrens und Lernens erhalten Sie bei der Rechtsinformationsstelle des Landesportals ORCA.nrw.