Senat

Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder neun Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren, drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden an.

Die Amtszeit der Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die Amtszeit der anderen stimmberechtigten Mitglieder des Senates beträgt vier Jahre.

Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Senats sind die Präsidentin oder der Präsident, die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, die Dekaninnen oder Dekane, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die oder der Vorsitzende des Personalrats und des Personalrats nach § 105 Landespersonalvertretungsgesetzes, die oder der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie die Leiterin oder der Leiter zentraler Einrichtungen.