Urlaubssemester und Semesterticket
Wenn Sie ein komplettes Semester im Ausland verbringen, können Sie ein Urlaubssemester beantragen.
Was sind die Vorteile?
- Sie zahlen keinen Semesterbeitrag an der HSBI
- Keine Anrechnung des Semesters aufs BAföG in Deutschland
- Keine Verlängerung der Regelstudienzeit
Was muss ich beachten?
Während eines Urlaubssemesters gilt:
- Sie bekommen kein BAföG in Deutschland, dafür können Sie das höhere Auslands-BAföG beantragen
- Sie können außer Wiederholungsprüfungen keine Prüfungen an der HSBI ablegen, Prüfungsleistungen aus dem Ausland können aber anerkannt werden
- Sie können kein Urlaubssemester beantragen, wenn der Auslandsaufenthalt verpflichtend ist, z.B.:
- Das Auslandsjahr im Studiengang ISM
- Das Praktikums- und/oder Internationalisierungsmodul im Fachbereich Gestaltung
- Das Ersetzen der Praxisphase durch ein Auslandssemester im Fachbereich IuM
Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?
Einfach einen Antrag auf Beurlaubung im CAT-Portal stellen. Weitere Infos zum Urlaubssemester gibt es beim Studierendenservice.
Nur vom Semesterticket befreien lassen
Urlaubssemester kommt nicht in Frage? Dann können Sie sich zumindest von der Zahlung des Semestertickets befreien lassen, wenn Sie "sich im Rahmen Ihres Studiums nachweislich länger als 4 Monate im Semester außerhalb des Geltungsbereichs befinden".
Wie lasse ich mich vom Semesterticket befreien?
Für eine Befreiung vom Semesterticket sind beim AStA folgende Dokumente bis zum Semesteranfang (WiSe: 30.09. oder SoSe: 31.03.) beim AStA einzureichen: