Anerkennung von Studienleistungen

Die Studienleistungen aus Ihrem Auslandsaufenthalt können anerkannt werden und zählen damit für den Abschluss an der HSBI. Wichtigste Regel: Klären Sie unbedingt vor Ihrer Abreise, welche Leistungen später anerkannt werden können.

Sie möchten sich nichts anerkennen lassen? Kein Problem, das geht auch. Der Auslandsaufenthalt kann trotzdem in den Abschlussunterlagen der HSBI vermerkt werden.

3 Steps zur Anerkenung

1. Absprache vor der Bewerbung
2. Learning Agreement erstellen
3. Leistungsnachweise einreichen
Weitere Informationen zur Anerkennung von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Zusätzliche Informationen rund ums Thema Anerkennung und weiterführende Links finden Sie auf der Seite des HRK Modus Projekts (inkl. Checkliste).

Fragen oder Probleme bei der Anerkennung

In der Regel läuft die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland reibungslos, wenn Sie diese vor dem Auslandsaufenthalt abgeklärt und mit einem Learning Agreement abgesichert haben.

Sollte die Anerkennung durch das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses abgelehnt werden, erhalten Sie vom Prüfungsamt einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, der mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist (§ 11 Abs. 2 RPO BA / MA) und in dem die Gründe der Ablehnung dargelegt sind. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Anerkennungsantrag und der Widerspruch werden dann vom gesamten Gremium Prüfungsausschuss erneut geprüft. Auch besteht die Möglichkeit, eine Überprüfung der Ablehnung durch das Präsidium der HSBI zu beantragen (§63a Abs. 5 HG NRW).  

Wird die Anerkennung erneut abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit den Klageweg zu beschreiten.

Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Anerkennung haben, wenden Sie sich bitte an:
Felix Kraemer
+49.521.106-70877
felix.kraemer@hsbi.de