Bewerben mit ausländischen Zeugnissen

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Sie durch Ihre Bewerbung führen und Sie auf Ihrem Weg an unsere Hochschule begleiten. Bei Fragen beraten wir Sie gerne!

Ab der Bewerbungskampagne zum Sommersemester 2025 gibt es ein neues Bewerbungsverfahren!

Bewerbende mit ausländischen Vorbildungsnachweisen, die den deutschen Staatsangehörigen nicht gleichgestellt sind, müssen vor der Bewerbung über das Bewerbungsportal der HSBI eine VPD-Bescheinigung bei uni-assist beantragen. Eine Beantragung der VPD ist ganzjährig über die Webseite von uni-assist möglich. Die Bearbeitung des VPD-Antrags dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen nach Eingang Ihres Antrags und Ihrer Zahlung. Weitere Informationen zur VPD finden Sie auf folgender Webseite von uni-assist und in unseren FAQ.

Hinweise zu Bewerbungszeiträumen

Die Bewerbungszeiträume an der HSBI beginnen am

  • 01. Juni für das jeweilige Wintersemester
  • 01. Dezember für das jeweilige Sommersemester

Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich je nach Studiengang. In der Regel gelten die nachfolgend aufgeführten Fristen.

Zulassungsfreie Studiengänge:

  • 31.08. für das jeweilige Wintersemester
  • 28./29.02. für das jeweilige Sommersemester

Zulassungsbeschränkte (NC-)Studiengänge:

  • 15.07. für das jeweilige Wintersemester
  • 15.01. für das jeweilige Sommersemester

Abweichungen von den genannten Fristen sind möglich. Die letztendlich für Ihren Studiengang geltende Bewerbungsfrist entnehmen Sie bitte der Studiengangsseite, die Sie über die Studiengangsübersicht erreichen. Dort finden Sie auch die Information, ob Ihr Wunschstudiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist und ob ein Studienstart zum Winter- und/oder Sommersemester möglich ist.

Bewerbung - Schritt für Schritt

Schritt 1: Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung

Bitte prüfen Sie bei der Zulassungsdatenbank des DAAD, ob Sie mit Ihren ausländischen Vorbildungsnachweisen zur Aufnahme eines Studiums in der gewünschten Fachrichtung an einer deutschen Hochschule berechtigt sind. Die Online-Datenbank anabin stellt Ihnen darüber hinaus genauere Informationen zur Bewertung von ausländischen Studienabschlüssen und der Notenumrechnung bereit.

Schritt 2: Studiengangswahl und Prüfung der Zugangsvoraussetzungen

Eine Übersicht aller Studiengänge finden Sie auf unserer Website. Klicken Sie auf den Wunschstudiengang und prüfen Sie bitte, ob ein Studienstart zum Sommer- oder Wintersemester angeboten wird. Unter „Zugangsvoraussetzungen“ oder in der Studiengangsprüfungsordnung in der Downloadbox finden Sie ggfls. weitere spezifische Voraussetzungen für den Studiengang, auf den Sie sich bewerben möchten, wie z.B. ein abgeschlossenes Praktikum, Berufserfahrung oder Kenntnisse der englischen Sprache.

Falls Sie Beratung bezüglich Ihrer Studiengangswahl wünschen, können Sie sich mit der Zentralen Studienberatung in Verbindung setzen.

Schritt 3: Bin ich ein*e gleichgestellte Bewerber*in?

Sie gehören zu den gleichgestellten Bewerbenden, wenn mindestens einer der im Folgenden genannten Punkte auf Sie zutrifft:

  1. Sie sind Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates (alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island und Norwegen).
  2. Sie wohnen in Deutschland, mindestens ein Elternteil ist Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates und arbeitet in Deutschland oder hat in Deutschland gearbeitet.
  3. Sie wohnen in Deutschland, Ihr*e Ehe- bzw. eingetragene*r Lebenspartner*in ist Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates und arbeitet aktuell in Deutschland.
  4. Sie haben bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen.
  5. Sie haben eine Deutsche Schule im Ausland besucht und dort eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben.

 

Wenn Sie zur Gruppe der gleichgestellten Bewerbenden gehören, benötigen Sie keine VPD-Bescheinigung bei der Bewerbung über das Bewerbungsportal der Hochschule.

Wenn keiner der oben genannten Punkte auf Sie zutrifft, benötigen Sie zwingend eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist. Ohne den Nachweis ist eine Bewerbung leider nicht möglich.

Schritt 4: Beantragung der VPD-Bescheinigung (Vorprüfungsdokumentation) bei uni-assist

Bewerbende mit ausländischen Vorbildungsnachweisen, die den deutschen Bewerbenden nicht gleichgestellt sind, müssen vor der Bewerbung an der Hochschule Bielefeld eine VPD-Bescheinigung bei uni-assist beantragen. Eine Beantragung der VPD ist ganzjährig über die Webseite von uni-assist möglich. Die Bearbeitung des VPD-Antrags dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen nach Eingang Ihres Antrags und Ihrer Zahlung. Weitere Informationen zur VPD finden Sie hier und in unseren FAQ.

Schritt 5: Bewerbung über das Bewerbungsportal und Einreichen der Bewerbungsunterlagen

Bitte beachten Sie die geltenden Bewerbungsfristen, die Sie den Studiengangsseiten entnehmen können.

Für die Bewerbung benötigen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen:

  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (Originale und Übersetzungen von vereidigten Übersetzer*innen ins Deutsche oder Englische),
  • Ggfls. Bachelorzeugnis und Transcript of Records (Originale und und Übersetzungen von vereidigten Übersetzer*innen ins Deutsche oder Englische),
  • Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist,
  • anerkannter Deutsch- und/oder Englischnachweis,
  • ggfls. weitere studiengangsbezogene Nachweise (z.B. Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung, Praktikumsnachweis, Arbeitgeberbescheinigung, abgeschlossene Berufsausbildung, usw.),
  • Passkopie,
  • Lebenslauf,
  • zusätzlich für Bewerbende mit chinesischen, vietnamesischen oder indischen Zeugnissen: APS Zertifikat.

 

  • Zusätzlich für Bewerbungen auf praxisintegrierte Studiengänge: vom kooperierenden Unternehmen und Ihnen unterschriebene Kooperationsvereinbarung. Weitere Informationen zur Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen für einen praxisintegrierten Studiengang finden Sie auf folgender Webseite.

 

Bitte reichen Sie die Unterlagen bei der Bewerbung über das Bewerbungsportal der HSBI „CAT“ ein: Hier geht’s zur Bewerbung.

Schritt 6: Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die HSBI und Immatrikulation (Einschreibung)

Im nächsten Schritt prüfen wir Ihre Bewerbungsunterlagen und lassen Ihnen den entsprechenden Bescheid zukommen.

Im Fall einer Zulassung werden Sie Ihren Bescheid im HSBI Portal herunterladen können. Anschließend beantragen Sie in dem Portal Ihre Immatrikulation – beachten Sie hierbei bitte Ihre persönliche Immatrikulationsfrist. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen wie z.B. eine Passkopie, einen Lebenslauf, eine Exmatrikulationsbescheinigung und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzureichen. Für einen reibungslosen Studienstart bitten wir Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, um frühzeitige Einreichung der angefragten Unterlagen.

Nach dem erfolgreich abgegebenen Immatrikulationsantrag müssen Sie Folgendes erledigen:

  1. Den Semesterbeitrag  binnen zwei Wochen auf das Konto der Hochschule überweisen (Hinweis: Bitte geben Sie den Verwendungszweck genau so an, wie es Ihnen im Rahmen des Immatrikulationsantrags angegeben wird).
  2. Ihre Krankenkasse bitten, der Hochschule Bielefeld eine digitale Meldung über Ihre Krankenversicherung zu senden.

Studierende in Deutschland müssen während ihres Studiums krankenversichert sein. Ohne einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung können Sie sich nicht an der HSBI einschreiben. Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie in unseren FAQ.

 

Erst wenn der Beitrag auf dem Konto der HSBI eingegangen ist und alle erforderlichen Unterlagen (inkl. der digitalen Meldung Ihrer Krankenversicherung) vorliegen, werden Sie vollständig eingeschrieben.

Schritt 7: Zugangsdaten

Sobald Sie vollständig eingeschrieben wurden, erhalten Sie die Zugangsdaten für unseren Online-Campus per Brief. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen. Studierende, die bereits an der HSBI eingeschrieben sind oder waren, behalten Ihre Matrikelnummer und somit auch Ihre Zugangsdaten zu den Online Services der HSBI.

Auf unserer Website finden Sie zudem Informationen zum Start ins Studium.

Allgemeine Hinweise zur Bewerbung

Die Prüfung von ausländischen Zeugnissen ist sehr aufwändig nimmt einige Zeit in Anspruch. Wir kontaktieren Sie, sollten Dokumente fehlen oder Fragen zu Ihren Unterlagen bestehen.

Bis eine Zulassungsentscheidung getroffen wurde, können Sie sich gerne über Angebote für internationale Studierende an der HSBI oder ganz allgemein über das Leben in Deutschland auf den Seiten des International Office informieren.

Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!