Können meine Bewerbungsunterlagen vor der Bewerbung geprüft werden?
Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen ist eine Vorprüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen (Schulzeugnis) nicht möglich. Auch kann erst nach offiziellem Eingang Ihrer Bewerbung geprüft werden, ob Ihre Vorbildungsnachweise (Bachelorabschluss) den Maßgaben des gewünschten Masterstudiengangs entsprechen.
Darf ich meinen Deutschnachweis nachreichen?
Eine Nachreichung ist nur möglich, wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben. Wenn Sie nachweisen, dass Sie Deutschkenntnisse auf B2 Niveau haben und Sie demnächst eine anerkannte Sprachprüfung ablegen werden (und Sie alle weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllen), können Sie ein Zulassungsangebot mit der Auflage erhalten, den Sprachnachweis nachzureichen. Bitte laden Sie in diesem Fall Ihre Anmeldung zur Sprachprüfung bei der Bewerbung hoch. Die Nachreichfristen sind: 30. November (bei Studienstart im Wintersemester) / 31. Mai (bei Studienstart im Sommersemester). Sollte zu den o.g. Fristen der Sprachnachweis nicht nachgereicht werden, erfolgt die Exmatrikulation.
Was bedeutet zulassungsfrei / zulassungsbeschränkt?
- Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es eine unbegrenzte Anzahl an Studienplätzen. Sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, ist hier in der Regel der Studienplatz sicher.
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Da es bei diesen Studiengängen mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Vergabe der Studienplätze innerhalb des Auswahlverfahrens ist nach gesetzlichen Quoten geregelt und richtet sich nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung.
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (Originale und Übersetzungen von vereidigten Übersetzer*innen ins Deutsche oder Englische),
- Ggf. Bachelorzeugnis und Transcript of Records (Originale und und Übersetzungen von vereidigten Übersetzer*innen ins Deutsche oder Englische),
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist
(Hinweis: Sie benötigen keine VPD, wenn Sie zu den sogenannten gleichgestellten Bewerbenden gehören),
- anerkannter Deutsch- und/oder Englischnachweis,
- ggf. weitere studiengangsbezogene Nachweise (z.B. Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung, Praktikumsnachweis, Arbeitgeberbescheinigung, abgeschlossene Berufsausbildung, usw.),
- Passkopie,
- Lebenslauf,
- zusätzlich für Bewerbende mit chinesischen, vietnamesischen oder indischen Zeugnissen: APS Zertifikat.
Kann ich eine bedingte Zulassung erhalten?
Kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben?
Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist nicht möglich. Sie bewerben sich regulär für das 1. Fachsemester und können sich nach der Einschreibung ggf. Studienleistungen anrechnen lassen. Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen finden Sie hier.
Muss ich meine Unterlagen per Post schicken oder erfolgt die Bewerbung online?
Die Bewerbung erfolgt komplett online, Sie müssen keine Unterlagen per Post einreichen. In einigen, wenigen Ausnahmefällen kann die Vorlage der Originale / Beglaubigungen in physischer Form auferlegt werden.
Mehr Informationen zur Bewerbung und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Ich schaffe es nicht, bis zur Immatrikulationsfrist meinen Semesterbeitrag zu überweisen und die digitale Krankenkassenmeldung zu veranlassen. Was soll ich tun?
Bis zu Ihrer persönlichen Immatrikulationsfrist müssen Sie online im CAT-Portal Ihre Immatrikulation beantragen. Die Überweisung des Semesterbeitrags und die Veranlassung der Krankenkassenmeldung erfolgt danach. Dafür haben Sie weitere 14 Tage Zeit. Sollten Sie es binnen der 14 Tage nicht schaffen, geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung über admission@hsbi.de.
Kann ich einen „Late Arrival Letter“ erhalten?
Sollte es Ihnen beispielsweise aufgrund von Verzögerungen im Visumsprozess nicht möglich sein, pünktlich zum Studienstart am Studienort zu erscheinen und Sie nehmen Ihr Studium deshalb später auf, stellt die HSBI keine “Late Arrival Letter“ o.ä. aus. In den meisten Fällen ist ein verzögerter Studienbeginn ohne Probleme möglich. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Fachbereich/Ihrer Studiengangsleitung.
Wo beantrage ich eine VPD?
Eine Beantragung der VPD ist ganzjährig über die Webseite von uni-assist möglich.
Wie lange dauert es, bis ich meine VPD erhalte?
Die Bearbeitung des VPD-Antrags dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen nach Eingang Ihres Antrags und Ihrer Zahlung.
Kann ich meine VPD auch für die Bewerbung auf andere Studiengänge nutzen?
VPD-Nachweise werden nicht studiengangsspezifisch ausgestellt. Eine für die HSBI ausgestellte VPD kann für die Bewerbung für jeden Studiengang verwendet werden, der im jeweiligen Semester angeboten wird.
Beantrage ich meine VPD im Bewerbungszeitraum der HSBI?
Nein, bitte beantragen Sie Ihre VPD noch vor der Öffnung des Bewerbungsportals der HSBI. Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres VPD-Antrags in der Regel 4-6 Wochen dauert. Erst wenn Ihnen Ihre VPD vorliegt, können Sie sich über das Bewerbungsportal der HSBI bewerben. Sie benötigen Ihre VPD also noch vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist.
Kann ich die VPD (Vorprüfungsdokumentation) von uni-assist nachreichen?
Eine Nachreichung ist nur möglich, wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben. Ihre VPD muss spätestens 6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Sie können erst eingeschrieben werden, wenn Ihre VPD vorliegt.
Wie lange ist meine VPD gültig?
An der Hochschule Bielefeld ist Ihre VPD nach Ausstellung zwei Jahre lang gültig.
Ich werde es nicht schaffen, bis zum Studienstart in Deutschland zu sein. Muss ich trotzdem vor Studienbeginn eine Krankenversicherung abschließen?
Ja! Ohne den Nachweis über die Krankenversicherung können Sie nicht als Studierende*r eingeschrieben werden. Wo Sie sich zum Zeitpunkt der Einschreibung oder des Studienstarts räumlich aufhalten, ist nicht relevant.
Kann ich meine Krankenversicherung mit einem durch meine Krankenkasse ausgestellten Dokument nachweisen?
Nein, die Bestätigung durch die Krankenkasse über Ihre abgeschlossene Krankenversicherung muss digital erfolgen. Bitte bitten Sie Ihre Krankenkasse, uns eine digitale (Versicherungs-)Bestätigung (M10) elektronisch zu übermitteln. Ein Dokument jeglicher Art wird nicht als Nachweis akzeptiert.
Ich habe eine private Krankenversicherung. Wie veranlasse ich die digitale Versicherungsbestätigung?
Wenn Ihre private Krankenversicherung einen ebenso weitgehenden Versicherungsschutz bietet wie die deutsche gesetzliche Krankenversicherung, wird sie als Versicherung für Studierende akzeptiert. Da es schwierig sein kann, die Geschäftsbedingungen der privaten und der öffentlichen Versicherungen zu vergleichen, sind die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verpflichtet zu prüfen, ob Ihre private Versicherung für Studienzwecke ausreicht. Deshalb müssen Sie die AGB Ihrer privaten Versicherung in englischer oder deutscher Sprache an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse senden. Zudem muss in der Regel ein Antragsformular ausgefüllt werden. Zum Beispiel hat die Techniker Krankenkasse hierfür ein Online-Formular.
Ich komme aus einem EU-, EWR-Staat, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Muss ich eine Versicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse abschließen?
Nein, denn in der Regel sind Sie bereits über Ihr Heimatland versichert. Für Ihre Einschreibung an der HSBI benötigen Sie dennoch eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Deshalb müssen Sie auch in diesem Fall eine deutsche gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, damit diese die digitale Meldung veranlasst. Auch hierfür hat die Techniker Krankenkasse ein Online-Formular auf folgender Webseite.
Kann ich während meines Studiums von einer privaten Krankenversicherung (z.B. Mawista, CareConcept) zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln?
Nein, insofern Sie sich im Rahmen Ihrer Einschreibung eine Befreiung haben ausstellen lassen, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.
Private Versicherungen bieten oft scheinbar günstige Tarife für internationale Studierende an, die aber häufig nicht alle Leistungen abdecken. Das kann bedeuten, dass im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls unerwartet hohe Kosten auf Sie zukommen. Damit Sie während Ihres Studiums bestmöglich abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Gesetzliche Krankenkassen sind zum Beispiel: AOK, BARMER, DAK, Techniker Krankenkasse, IKK. Die Kosten belaufen sich auf ca. 125,- EUR monatlich. Dieser Beitrag unterscheidet sich kaum bei den Krankenkassen. Sie können die Krankenversicherung bei einer der Krankenkassen ganz bequem online abschließen.
Gibt es Stipendien für die gesamte Studiendauer?
Nein, solche Stipendien werden nicht angeboten. Das International Office schreibt allerdings regelmäßig Stipendien für Internationale Studierende für in der Regel 1 Semester aus. Weitere Informationen finden Sie hier. Zudem ist es empfehlenswert, sich zu ausgeschriebenen Stipendien vom DAAD zu informieren.
Kann ich als internationale*r Student*in Bafög beantragen?
BAföG ist eine staatliche finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Personen ohne eine deutsche Staatsangehörigkeit, insbesondere Geflüchtete, förderberechtigt. Die Beratung und Antragsstellung für Studierende der Hochschule Bielefeld erfolgt über das Studierendenwerk Bielefeld.
Wie bekomme ich ein Zimmer im Studierendenwohnheim?
Für die Vermittlung der Wohnheimsplätze ist das Studierendenwerk Bielefeld zuständig. Leider ist ein Platz im Studentenwohnheim nicht garantiert, die Warteliste ist meist lang. Weitere Ressourcen zur eigenständigen Wohnungssuche finden Sie im Guide for International Students, der hier als Download bereitsteht. Das International Office steht Ihnen zwar gerne unterstützend zur Seite, jedoch liegt die Zuständigkeit für die Suche einer Unterkunft bei Ihnen.