Bewerbende mit ausländischen Vorbildungsnachweisen, die gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen den deutschen Staatsangehörigen nicht gleichgestellt* sind, müssen vor der Bewerbung beim Praxisbetrieb und vor der Bewerbung an der Hochschule Bielefeld eine VPD-Bescheinigung bei uni-assist beantragen. Eine Beantragung der VPD ist ganzjährig über die Webseite von uni-assist möglich. Die Bearbeitung des VPD-Antrags dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen nach Eingang Ihres Antrags und Ihrer Zahlung. Weitere Informationen zur VPD finden Sie auf folgender Webseite von uni-assist und in unseren FAQ.
* Bin ich ein*e gleichgestellte*r Bewerber*in?
Sie gehören zu den gleichgestellten Bewerbenden, wenn mindestens einer der im Folgenden genannten Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie sind Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates (alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island und Norwegen).
- Sie wohnen in Deutschland, mindestens ein Elternteil ist Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates und arbeitet in Deutschland oder hat in Deutschland gearbeitet.
- Sie wohnen in Deutschland, Ihr*e Ehe- bzw. eingetragene*r Lebenspartner*in ist Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates und arbeitet aktuell in Deutschland.
- Sie haben bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen.
- Sie haben eine Deutsche Schule im Ausland besucht und dort eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben.
Wenn Sie zur Gruppe der gleichgestellten Bewerbenden gehören, benötigen Sie keine VPD-Bescheinigung bei der Bewerbung über das Bewerbungsportal der Hochschule.
Wenn keiner der oben genannten Punkte auf Sie zutrifft, benötigen Sie zwingend eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist. Ohne den Nachweis ist eine Bewerbung leider nicht möglich.