Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen - praxisintegrierte Studiengänge

Die nachfolgenden Informationen gelten für Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also ihre (fachgebundene) Hochschulreife im Ausland erworben haben und die gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen den deutschen Staatsangehörigen nicht gleichgestellt sind. 

WICHTIG:

Das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, die VPD-Bescheinigung von uni-assist sowie die gültige Kooperationsvereinbarung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

Die Bewerbung für einen praxisintegrierten Studiengang ist in der Regel zwischen dem 01.12. und 15.07. eines jeden Jahres möglich. Eine Ausnahme stellt der B.Sc. Angewandte Hebammenwissenschaft (praxisintegriert) dar. Bitte beachten Sie die geltenden Bewerbungsfristen, die Sie den Studiengangsseiten entnehmen können.

Schritt 1: Beantragung der VPD-Bescheinigung (Vorprüfungsdokumentation) bei uni-assist

Bewerbende mit ausländischen Vorbildungsnachweisen, die gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen den deutschen Staatsangehörigen nicht gleichgestellt* sind, müssen vor der Bewerbung beim Praxisbetrieb und vor der Bewerbung an der Hochschule Bielefeld eine VPD-Bescheinigung bei uni-assist beantragen. Eine Beantragung der VPD ist ganzjährig über die Webseite von uni-assist möglich. Die Bearbeitung des VPD-Antrags dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen nach Eingang Ihres Antrags und Ihrer Zahlung. Weitere Informationen zur VPD finden Sie auf folgender Webseite von uni-assist und in unseren FAQ.

 

* Bin ich ein*e gleichgestellte*r Bewerber*in?

Sie gehören zu den gleichgestellten Bewerbenden, wenn mindestens einer der im Folgenden genannten Punkte auf Sie zutrifft:

  1. Sie sind Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates (alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island und Norwegen).
  2. Sie wohnen in Deutschland, mindestens ein Elternteil ist Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates und arbeitet in Deutschland oder hat in Deutschland gearbeitet.
  3. Sie wohnen in Deutschland, Ihr*e Ehe- bzw. eingetragene*r Lebenspartner*in ist Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates und arbeitet aktuell in Deutschland.
  4. Sie haben bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen.
  5. Sie haben eine Deutsche Schule im Ausland besucht und dort eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben.

Wenn Sie zur Gruppe der gleichgestellten Bewerbenden gehören, benötigen Sie keine VPD-Bescheinigung bei der Bewerbung über das Bewerbungsportal der Hochschule.

 

Wenn keiner der oben genannten Punkte auf Sie zutrifft, benötigen Sie zwingend eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist. Ohne den Nachweis ist eine Bewerbung leider nicht möglich.

Schritt 2: Bewerbung beim Praxisunternehmen

Mit dem VPD-Nachweis bewerben Sie sich beim Praxisunternehmen. Informationen über Praxisplatzangebote und zur Bewerbung bei den Unternehmen erhalten Sie im Unternehmensportal. Für die Bewerbung an der HSBI benötigen Sie eine unterschriebene Kooperationsvereinbarung. Das Formular finden Sie in der Downloadbox.

Schritt 3: Bewerbung an der HSBI

Als Bewerbende*r mit ausländischen Vorbildungsnachweisen bewerben Sie sich regulär über das Bewerbungsportal der HSBI. Der Bewerbungszeitraum ist in der Regel zwischen dem 01.12. und dem 15.07. eines jeden Jahres.  Im Bewerbungsportal der Hochschule müssen Sie bitte die folgenden Bewerbungsunterlagen hochladen:

  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (Originale und Übersetzungen von vereidigten Übersetzer*innen ins Deutsche oder Englische),
  • die VPD-Bescheinigung von uni-assist (s. Schritt 1),
  • anerkannter Sprachnachweis,
  • Kopie der Kooperationsvereinbarung*.

*Hinweis: Die Praxistätigkeit kann als Praktikum, berufsbegleitend oder im Rahmen einer Ausbildung angelegt sein. Der Nachweis erfolgt vor Immatrikulation durch eine Vereinbarung zur Durchführung des praxisintegrierten Studiums (Kooperationsvereinbarung) zwischen Studierenden, Praxisbetrieb und der Hochschule Bielefeld (HSBI).

Schritt 4: Postalische Zusendung der Kooperationsvereinbarung

Im Anschluss an Ihre Bewerbung benötigen wir die Kooperationsvereinbarung mit dem Praxisbetrieb (in dreifacher Ausführung) in Papierform. Bitte reichen Sie diese postalisch bei der HSBI ein, bzw. klären mit dem Unternehmen, ob dieses uns die Dokumente schickt.

Hochschule Bielefeld
International Office - Admission
Interaktion 1
33619 Bielefeld

Schritt 5: Prüfung der Dokumente und Immatrikulation (Einschreibung)

Im nächsten Schritt prüfen wir Ihre Bewerbungsunterlagen, die Kooperationsvereinbarung sowie die fachliche Eignung Ihres Praxisbetriebes. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen/Nachweise einzureichen. Für einen reibungslosen Studienstart bitten wir Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, um frühzeitige Einreichung der angefragten Unterlagen.

Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie:

  1. Eine durch uns unterschriebene Ausfertigung der Kooperationsvereinbarung per Post. Auch das Unternehmen erhält ein unterschriebenes Exemplar der Kooperationsvereinbarung von uns.
  2. Ein Zulassungsangebot im Bewerbungsportal der HSBI.
    Dem Zulassungsbescheid, den Sie im Bewerbungsportal herunterladen können, werden Sie Ihre persönliche Immatrikulationsfrist entnehmen können. Bis zu Ihrer persönlichen Frist müssen Sie in dem Portal Ihre Immatrikulation beantragen. Anschließend haben Sie 14 Tage Zeit, den Semesterbeitrag zu überweisen und Ihre Krankenkasse zu bitten, der HSBI den digitalen Nachweis über Ihre Krankenversicherung zuzusenden.

 

Informationen zur Krankenversicherung für Student*innen finden Sie auf unserer Webseite. Erst wenn der Semesterbeitrag auf dem Konto der HSBI eingegangen ist und alle erforderlichen Unterlagen (inkl. der digitalen Meldung Ihrer Krankenversicherung) vorliegen, werden Sie vollständig eingeschrieben.

Schritt 6: Zugangsdaten

Sobald Sie vollständig eingeschrieben wurden, erhalten Sie die Zugangsdaten für unseren Online-Campus per Brief. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen. Studierende, die bereits an der HSBI eingeschrieben sind oder waren, behalten Ihre Matrikelnummer und somit auch Ihre Zugangsdaten zu den Online Services der HSBI.

 

Kontakt
Emily Singh Chatrath/ Weronika Henryka Ludwig
Information zur Zulassung internationaler Studierender/ Information on the admission of international students