Variante 1: Berufspraktisches Jahr BA Soziale Arbeit / BA Pädagogik der Kindheit
Spätestens 2 Wochen vor Beginn des Berufspraktischen Jahres (BJ) melden Sie sich im Praxisreferat mit folgenden Unterlagen an.
Ausbildungsplan (innerhalb von 4 Wochen nach Beginn) für den Studiengang Soziale Arbeit (SoA) / für den Studiengang Pädagogik der Kindheit (PdK)
Falls es sich um eine neue Praxisstelle handelt, in der noch kein BJ der Hochschule Bielefeld durchgeführt wurde, wenden Sie sich bitte vorab an das Praxisreferat.
Sie wählen eine hauptamtliche Lehrperson des Fachbereichs Sozialwesen als Ansprechperson während des Berufspraktischen Jahres und reichen die Bestätigung mit Ihrem Antrag auf Zulassung ein. ( Hinweis: Ihre begleitende Lehrkraft führt nach der Abgabe Ihres Praxisberichts ein wissenschaftliches Gespräch zur Reflexion des BJ durch.)
Der individuelle Ausbildungsplan ist die Grundlage der Zulassung zum BJ und wird in den ersten Wochen gemeinsam mit der Praxisanleitung erstellt. Die Handreichung zum Ausbildungsplan der Hochschule Bielefeld (AP SoA, AP PdK) kann gerne genutzt werden.
Die Genehmigung zur Durchführung des BJ erhalten Sie in der Regel erst einige Wochen nach dem Beginn per Post von uns.
Variante 2: Berufspraktisches Jahr im Rahmen einer einschlägigen Tätigkeit
Vor Beginn der Tätigkeit legen Sie dem Praxisreferat einen entsprechenden Arbeitsvertrag vor und eine mögliche Zulassung wird durch die Hochschule geprüft.
Anmeldeunterlagen zum Berufspraktischen Jahr im Rahmen einer Tätigkeit:
Wenn Sie das BJ im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolvieren, haben Sie weder eine Praxisanleitung in Ihrer Arbeitsstelle noch einen Ausbildungsplan, nach dem sie strukturiert in das Arbeitsfeld eingearbeitet werden.
Sie erhalten nach der Bearbeitungszeit einen schriftlichen Bescheid der Hochschule ob Sie zum BJ zugelassen wurden.