Wegweiser für Studierende zum Berufspraktischen Jahr

Das berufspraktische Jahr (BJ) wird an der Hochschule Bielefeld postgradual, also nach bestandenem Hochschulabschluss, absolviert. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, die erworbenen theoretischen Kompetenzen in der Berufspraxis unter Anleitung anzuwenden und einen Einstieg in die eigene berufliche Identität zu finden. Im Anschluss an das BJ kann auf Antrag die staatliche Anerkennung durch die Hochschule Bielefeld erteilt werden.

Mit abgeschlossenen Studium (BA Soziale Arbeit oder BA Pädagogik der Kindheit) können Sie bereits in der Berufspraxis tätig werden, allerdings ist die staatliche Anerkennung ein Gütesiegel, welches die fachliche Eignung zur Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten als Fachkraft in der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik bestätigt und für bestimmte Tätigkeiten zwingend erforderlich ist.

Vor Beginn...

Sie suchen sich eigenständig eine Praxisstelle aus den Feldern der Sozialen Arbeit bzw. Kindheitspädagogik. Eine Auswahl geeigneter Praxisstellen finden Sie z.B. in unserer Praxisstellendatenbank. (Bitte loggen Sie sich vor dem Aufrufen des Links in ILIAS ein.)

In vielen Einrichtungen der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik wird von Mitarbeitenden ein Impfnachweis bzw. die Vorlage eines erweiterten Polizeilichen Führungszeugnisses verlangt. Bitte erfragen Sie dies rechtzeitig vorab in der Praxisstelle. 

Beginn und Dauer des BJ

Das Berufspraktische Jahr (BJ) umfasst in der Regel 12 Monate, wobei die Dauer von 100 Arbeitstagen nicht unterschritten werden darf. Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung (mindestens die Hälfte einer regelmässigen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle) verlängert es sich entsprechend. Innerhalb von 3 Jahren nach dem BA-Abschluss muss das BJ beendet sein. In begründeten Fällen (z.B. Krankheit, Kindererziehung, weiteres Studium) kann eine Fristverlängerung beantragt werden.

Falls das BJ insgesamt länger als 20 Tage unterbrochen wird (z.B. durch Arbeitsunfähigkeit oder Elternzeit), verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Folgende Verkürzungsoptionen des BJ sind auf Antrag möglich:

  • Das BJ kann auf Antrag um bis zu 3 Monate verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist eine lückenlose Weiterbeschäftigung beim selben Arbeitgeber oder bei einem neuen Arbeitgeber. In diesem Fall verringern sich auch die erlaubten Fehltage sowie die erforderlichen Fortbildungsstunden.
  • Als staatlich anerkannte Erzieher:in mit einem Studienbeginn vor dem 01.10.2019: Sie können sich auf Antrag vom BJ befreien lassen (Antrag Befreiung).
  • Als staatlich anerkannte Erzieher:in mit einem Studienbeginn nach dem 01.10.2019: Sie können einen Antrag auf Verkürzung um 6 Monate (Studiengang SoA) bzw. 9 Monate (Studiengang PdK) stellen.
  • Das BJ kann auf Antrag auf 100 Arbeitstage verkürzt werden, wenn Sie ein einschlägiges Masterstudium abgeschlossen haben und das BJ in einer geeigneten Praxisstelle nach den Bestimmungen der Ordnung absolvieren.

In allen beschriebenen Fällen ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Praxisreferat erforderlich.

 

 

Voraussetzungen in der Praxisstelle

Das Berufspraktische Jahr (BJ) wird in einer oder zwei geeigneten Einrichtungen der Sozialen Arbeit / Kindheitspädagogik absolviert.

Die Praxisstelle stellt die fachliche Anleitung durch erfahrene staatlich anerkannte Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen oder Pädagog:innen mit Studienabschluss (Diplom, BA oder MA) sicher.

Eine Ausnahme gibt es für den Studiengang Pädagogik der Kindheit: Hier dürfen auch berufserfahrene Erzieher:innen die Praxisanleitung übernehmen.

Die Praxisstelle verpflichtet sich, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen und eine angemessene Vergütung (TV Prak) zu zahlen.

Darüber hinaus erstellt die Praxisstelle eine Abschlussbeurteilung bzw. ein arbeitsrechtliches Zeugnis am Ende des BJ.

Das BJ kann auch im Rahmen  einer einschlägigen Tätigkeit als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in oder Kindheitspädagog:in / Erzieher:in absolviert werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden Arbeitsvertrages vor Beginn der Tätigkeit und die Zulassung durch die Hochschule. 

Für Personen, die ihr Studium vor dem 01.10.20219 aufgenommen haben, gelten Übergangsregelungen. 

Anmeldung zum BJ (in Variante 1 oder 2)

Variante 1: Berufspraktisches Jahr BA Soziale Arbeit / BA Pädagogik der Kindheit

Spätestens 2 Wochen vor Beginn des Berufspraktischen Jahres (BJ) melden Sie sich im Praxisreferat mit folgenden Unterlagen an.

Ausbildungsplan (innerhalb von 4 Wochen nach Beginn) für den Studiengang Soziale Arbeit (SoA) / für den Studiengang Pädagogik der Kindheit (PdK)

Falls es sich um eine neue Praxisstelle handelt, in der noch kein BJ der Hochschule Bielefeld durchgeführt wurde, wenden Sie sich bitte vorab an das Praxisreferat.

Sie wählen eine hauptamtliche Lehrperson des Fachbereichs Sozialwesen als Ansprechperson während des Berufspraktischen Jahres und reichen die Bestätigung mit Ihrem Antrag auf Zulassung ein. ( Hinweis: Ihre begleitende Lehrkraft führt nach der Abgabe Ihres Praxisberichts ein wissenschaftliches Gespräch zur Reflexion des BJ durch.)

Der individuelle Ausbildungsplan ist die Grundlage der Zulassung zum BJ und wird in den ersten Wochen gemeinsam mit der Praxisanleitung erstellt. Die Handreichung zum Ausbildungsplan der Hochschule Bielefeld (AP SoA, AP PdK) kann gerne genutzt werden.

Die Genehmigung zur Durchführung des BJ erhalten Sie in der Regel erst einige Wochen nach dem Beginn per Post von uns. 

 

Variante 2: Berufspraktisches Jahr im Rahmen einer einschlägigen Tätigkeit

Vor Beginn der Tätigkeit legen Sie dem Praxisreferat einen entsprechenden Arbeitsvertrag als Sozialarbeiter:in / -pädagog:in bzw. Kindheitspädagog:in / Erzieher:in vor und eine mögliche Zulassung wird durch die Hochschule geprüft.

Anmeldeunterlagen zum Berufspraktischen Jahr im Rahmen einer Tätigkeit:

Wenn Sie das BJ im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolvieren, haben Sie weder eine Praxisanleitung in Ihrer Arbeitsstelle noch einen Ausbildungsplan, nach dem sie strukturiert in das Arbeitsfeld eingearbeitet werden. Die weiteren Bestandteile des BJ (begleitende Lehrveranstaltungen, betreuende Lehrperson, Praxisbericht) bleiben bestehen.

Sie erhalten nach der Bearbeitungszeit einen schriftlichen Bescheid der Hochschule ob Sie zum BJ zugelassen wurden. 

Begleitveranstaltungen

Während des Berufspraktischen Jahres (in Variante 1 und 2) nehmen Sie verpflichtend an Begleitveranstaltungen der Hochschule Bielefeld im Umfang von insgesamt 100 Unterrichtsstunden (entspricht 8 SWS) teil.  Es empfiehlt sich eine Verteilung von 4 SWS pro Semester. Eine Übersicht findet sich in ILIAS in der aktuellen Semesterübersicht (Kategorie "Berufspraktisches Jahr"). Die Anmeldung erfolgt über ILIAS direkt an die jeweilige Lehrperson.

Alternativ können Sie Veranstaltungen anderer Hochschulen oder externer Anbieter besuchen. Bitte klären Sie in diesem Fall vorab mit dem Praxisreferat die Frage der Genehmigung und des Umfangs.

Sie können auch Lehrveranstaltungen und externe Fortbildungen kombinieren.

Die Begleitveranstaltungen/Fortbildungen dienen der Vertiefung von benötigten fachlichen Grundlagen, der Praxisreflexion und (Fall-)Supervision.

Abschluss des BJ

Für den erfolgreichen Abschluss des berufspraktischen Jahres ist die Anfertigung eines strukturierten Praxisberichtes erforderlich. Dieser muss erkennen lassen, dass Sie die im Studium erworbenden fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden in der beruflichen Praxis anwenden können. Ihre begleitende Lehrkraft bewertet Ihren Praxisbericht. Darüberhinaus  findet ein wissenschaftliches Reflexionsgespräch zwischen Ihnen und Ihrer Lehrkraft statt. Bitte stimmen Sie mit der begleitenden Lehrkraft frühzeitig einen Termin dafür ab.

In der Arbeitshilfe zum Praxisbericht finden Sie formale und inhaltliche Hinweise.

Sie müssen Ihren Praxisbericht unaufgefordert und fristgerecht (innerhalb des letzten Beschäftigungsmonats im berufspraktischen Jahr) über den Upload-Bereich des Praxisreferates einreichen. Hinweise zum Verfahren finden Sie im § 7 der jeweiligen Ordnung.

Erteilung der Staatlichen Anerkennung

Die Erteilung der staatlichen Anerkennung beantragen Sie förmlich über das Praxisreferat.

Folgende Unterlagen sind dazu einzureichen:

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt die Hochschule Bielefeld eine Urkunde zur Verleihung der staatlichen Anerkennung aus. 

Die Bearbeitungszeit beträgt circa 5 Wochen.

Nach dem BJ/ Alumni
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