Anpassungslehrgang

Die Berufe der staatlich anerkannten Sozial­pädagogin/-­arbeiterin bzw. des staatlich anerkannten Sozialpädagogen/-arbeiters sind regle­mentiert und an den Besitz bestimmter Berufs­qualifikationen gebunden. Um sie auszuüben, ist deshalb eine entsprechende Befugnis erforderlich.

Das Informationsportal der Bundesregierung informiert über alle Schritte auf dem Weg zur Anerkennung einer entsprechenden Berufsqualifikation aus dem Ausland (auf Deutsch und Englisch).

Die zuständige Bezirksregierung kann auf Antrag eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation im Bereich des Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik anerkennen und die Befugnis zur Ausübung des Berufs (staatliche Anerkennung) erteilen, wenn die nachgewiesene Berufsqualifikation als grundsätzlich gleichwertig anerkannt wird. 

Durch die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang können die festgestellten wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden. In der Regel beinhalten diese immer den Nachweis von Rechtskenntnissen im deutschen Sozial- und Verwaltungsrecht.

In NRW bietet die TH Köln, die Fachhochschule Münster und die Hochschule Bielefeld Anpassungslehrgänge an.

 

Anpassungslehrgang an der Hochschule Bielefeld im Wintersemester 2025/2026

Anmeldeschluss 

                  15.08.2025

Online-Einschreibung

                  15.08.2025 - 15.09.2025

Zeitraum Lehrveranstaltungen

                  22.09.2025 - 06.02.2026

 

Voraussetzungen zur Durchführung eines Anpassungslehrgangs
Ablauf des Anpassungslehrgangs
Kosten & Anmeldeverfahren
Information & individuelle Beratung