Nachteilsausgleich

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann für eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder zur Verbesserung der Wartezeit gestellt werden, wenn jemand Umstände nachweisen kann, welche die Erzielung einer besseren Durchschnittsnote oder den frühereren Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verhindert haben.

Als Nachweis ist neben einer formlosen Begründung weiterhin ein Gutachten der jeweiligen Schule erforderlich. Laden Sie dieses bitte im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hoch.

Verbesserung der Durchschnittsnote
Verbesserung der Wartezeit