Härtefallantrag

Mit einem Härtefallantrag können Sie Umstände geltend machen, die Ihre sofortige Zulassung zum Studium begründen. Für die Fälle außergewöhnlicher Härte werden fünf Prozent der jeweils verfügbaren Studienplätze vorgehalten. 

Allerdings: nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in Ihrer Person so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Der Antrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht.

Bevor Sie einen Härtefallantrag stellen, sollten Sie daher selbstkritisch prüfen, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Nicht jeder als relevant angesehene Grund kann bei der Studienplatzvergabe als Härtefall anerkannt werden. Gründe, die Sie aufführen, müssen eine gravierende Beeinträchtigung bedeuten und im Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrer Person bereits vorliegen und von Ihnen nicht zu vertreten sein. Legen Sie selbst deshalb an Ihre eigene Begründung einen strengen Maßstab an.

Als Nachweis Ihres Härtefalls laden Sie bitte in Ihrer Onlinebewerbung (bis spätestens zum Bewerbungsende) entsprechende Dokumente hoch. Hierbei handelt es sich insbesondere um ein aktuelles ärztliches Gutachten mit Zukunftsprognose. Die Kopie eines Schwerbehindertenausweises, ohne weitere Unterlagen, ist nicht ausreichend.

Beispiele für begründete Anträge
Beispiele für Anträge ohne Erfolgsaussichten