1. Sie bewerben sich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang (NC-Studiengang).
2. Sie sind am Tag des Vorlesungsbeginns minderjährig. Hier zählt nicht der offizielle Semesterbeginn (01.03. / 01.09.), sondern der tatsächliche Vorlesungsbeginn.
3. Sie wohnen bei Ihren Eltern, beziehungsweise einem entsprechenden Vormund.
4. Sie leben am Studienort. Dies bezieht sich nicht nur auf die Studienorte Bielefeld, Minden sowie Gütersloh, sondern auf benachbarte Kreise.
Wenn Sie in Bielefeld studieren möchten, umfasst der Begriff Studienort folgende Städte und Kreise:
- Bielefeld
- Gütersloh
- Herford
- Lippe
Wenn Sie in Minden studieren möchten, umfasst der Begriff Studienort folgende Städte und Kreise:
- Minden-Lübbecke
- Diepholz
- Herford
- Lippe
- Nienburg/Weser
- Landkreis Osnabrück (nicht Stadt)
- Kreis Schaumburg
Wenn Sie in Gütersloh studieren möchten, umfasst der Begriff Studienort folgende Städte und Kreise:
- Gütersloh
- Bielefeld
- Paderborn
- Soest