Im Anschluss an die Prüfung (also in der Regel spätestens ca. Anfang August bzw. Anfang Februar) werden Zulassungen ausgesprochen und die dazugehörigen Zulassungsbescheide verschickt. Mit diesen fordern wir Sie zur Einschreibung auf. Diese sind auch online im Bewerbungs-Portal abrufbar. In den Zulassungsbescheiden und im Bewerbungsportal wird Ihnen die Frist angezeigt, die Ihnen für die Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zur Verfügung steht. Gegebenenfalls kommt es in einigen Studiengängen zu Nachrückverfahren, so dass nach und nach weitere Zulassungsbescheide verschickt werden.
Ausschlussbescheide:
Sollte die Prüfung der Bewerbungsunterlagen ergeben, dass Sie Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang nicht erfüllen, so scheiden Sie aus dem Vergabeverfahren aus. In diesem Fall erhalten Sie einen Ausschlussbescheid mit einer entsprechenden Begründung.
Ablehnungsbescheide:
Für NC-Studiengänge stehen nur jeweils eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Daher muss eine Rangliste zur Vergabe der Plätze erstellt werden. Sollten Sie am Ende des Vergabeverfahrens außerhalb der Auswahlgrenzen liegen, weil beispielsweise andere Bewerber*innen eine bessere Note des Erststudiums nachweisen konnten, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Ablehnungsbescheide werden erst am Ende des gesamten Verfahrens (spätestens aber Ende September für das Wintersemester, bzw. Ende März für das Sommersemester) verschickt.