Softwarebereitstellung

Bereitstellung für

    • Studierende
    • Beschäftigte

Kurzbeschreibung

Studierende und Beschäftigte können Software zu speziellen Hochschulkonditionen während Ihrer Hochschulzugehörigkeit nutzen. Individuell nutzbare Software steht im zentralen Softwareportal zur Verfügung. 

Leistungsangebot

Die Datenverarbeitungszentrale (DVZ) versorgt die Nutzer mit Software, die im Rahmen von Forschung und Lehre eingesetzt werden kann. Die DVZ hat für die meisten Softwareprodukte Rahmenverträge zu speziellen F&L-Konditionen angeschlossen. Die Software wird i.d.R. auf den PCs der Hochschule zur Verfügung gestellt, zusätzlich stehen viele Produkte auch über das Softwareportal – abhängig vom Status des Nutzers – individuell zum Download zur Verfügung. Kostenpflichtige Software kann unter Angabe einer Kostenstelle über den IT-ServiceDesk bestellt werden.

Auftragsverarbeitung bei Softwarebeschaffung

Bei der Beschaffung von Software, die personenbezogene Daten in der Cloud verarbeitet, ist laut DSGVO der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich. Der Vertrag stellt sicher, dass ein Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der Hochschule verarbeitet und dabei die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhält. Daher prüft die DVZ vor Vertragsabschluss, ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt und ein AVV notwendig ist und vor allem, ob eine DSGVO-konforme Umsetzung gegeben ist. Ein Vertragsabschluss bedarf einer juristischen Prüfung durch das Justiziariat der Hochschule (über die DVZ).

Zur Unterstützung stellt die Hochschule einen Mustervertrag für Auftragsverarbeitungen zur Verfügung, da Vertragsentwürfe von Anbietern nicht immer den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen.  Das Vertragsmuster enthält die aktuellen Standardvertragsklauseln gemäß dem Anhang zum Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 und ist im Datenschutz-Managementsystem der Hochschule verfügbar unter https://www.hsbi.de/beschaeftigte/intern/mitteilungen/dsb. Bei der Verwendung des Mustervertrags entfällt eine juristische Prüfung.

Aktuelle Rahmenverträge

Die Hochschule Bielefeld unterhält derzeit Rahmenverträge mit mehreren Herstellern:

    • Adobe: ETLA-Vertrag Acrobat Professional Mietvertrag, Campuslizenz (nur für PCs der Hochschule). Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Datenschutzhinweise.
    • Neu ab 23.11.2019: Adobe ETLA-Point Consortium Mietvertrag für Creative-Cloud-Produkte
      (Einzellizenzen kostenpflichtig, nur für Beschäftigte)
    • Citavi Literaturverwaltung, Campuslizenz
    • IBM: Statistiksoftware SPSS, Campuslizenz
    • Maple, Campuslizenz
    • MATLAB, Campuslizenz
    • Microsoft: Bundesvertrag mit folgenden Bestandteilen:
      • Campuslizenz Microsoft Windows und Office (nur für PCs der Hochschule),
      • Office 365 für Studierende und Beschäftigte (Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Datenschutzhinweise der HSBI) ,
      • "Azure Dev Tools für den Unterricht" (ehem. Imagine Premium), nur für MINT-Studiengänge
    • Sophos Sicherheitssoftware, Rahmenvertrag NRW
    • Thomson Reuters: Endnote Literaturverwaltung, Campuslizenz

Informationen zu den einzelnen Softwareprodukten finden Sie in der jeweiligen Produktbeschreibung im Softwareportal. Beachten Sie auch die Hinweise zu den Lizenz- und Einsatzbedingungen.

Support

Der Support erfolgt – falls nicht anders angegeben – über den IT-ServiceDesk der Hochschule.

Servicezeit

Das Softwareportal steht rund um die Uhr zur Verfügung, Wartungsarbeiten werden im Bereich Aktuelles angekündigt.

Kosten

Kostenfreie Nutzung für die Studierenden und Beschäftigen für die meisten Campuslizenzen, weitere Produkte werden individuell abgerechnet.

Daten, Anleitungen und FAQs

Zugang zum Softwaredownload: www.hsbi.de/softwareportal

Anleitungen und FAQs: www.hsbi.de/dvz/faq