Softwarebereitstellung
Bereitstellung für
Kurzbeschreibung
Studierende und Beschäftigte können Software zu speziellen Hochschulkonditionen während Ihrer Hochschulzugehörigkeit nutzen. Individuell nutzbare Software steht im zentralen Softwareportal zur Verfügung.
Leistungsangebot
Die Datenverarbeitungszentrale (DVZ) versorgt die Nutzer mit Software, die im Rahmen von Forschung und Lehre eingesetzt werden kann. Die DVZ hat für die meisten Softwareprodukte Rahmenverträge zu speziellen F&L-Konditionen angeschlossen. Die Software wird i.d.R. auf den PCs der Hochschule zur Verfügung gestellt, zusätzlich stehen viele Produkte auch über das Softwareportal – abhängig vom Status des Nutzers – individuell zum Download zur Verfügung. Kostenpflichtige Software kann unter Angabe einer Kostenstelle über den IT-ServiceDesk bestellt werden.
Auftragsverarbeitung bei Softwarebeschaffung
Bei der Beschaffung von Software, die personenbezogene Daten in der Cloud verarbeitet, ist laut DSGVO der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich. Der Vertrag stellt sicher, dass ein Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der Hochschule verarbeitet und dabei die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhält. Damit ein AVV abgeschlossen werden kann, ist die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses (VVT) durch die für die Verarbeitung operativ verantwortliche Person (i.d.R. die Person, die die Software beschaffen/ einsetzen möchte) erforderlich, welches dokumentiert, was der Zweck und Umfang der Verarbeitung ist. Nach Vorliegen des VVT prüft die DVZ, ob ein AVV notwendig ist und vor allem, ob eine DSGVO-konforme Umsetzung, ggf. durch weitere organisatorische und/oder technische Maßnahmen, möglich ist. Ein Vertragsabschluss bedarf einer juristischen Prüfung durch das Justiziariat der Hochschule (über die DVZ).
Zur Unterstützung stellt die Hochschule einen Mustervertrag für Auftragsverarbeitungen zur Verfügung, da Vertragsentwürfe von Anbietern nicht immer den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Das Vertragsmuster enthält die aktuellen Standardvertragsklauseln gemäß dem Anhang zum Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915. Bei der Verwendung des Mustervertrags entfällt eine juristische Prüfung.
Die Mustervorlage VVT HSBI wie auch Ausfüllhinweise sind im Datenschutz-Managementsystem der Hochschule verfügbar unter www.hsbi.de/beschaeftigte/intern/mitteilungen/dsb.
Aktuelle Rahmenverträge
Die Hochschule Bielefeld unterhält derzeit Rahmenverträge mit mehreren Herstellern:
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- Adobe: ETLA-Vertrag Acrobat Professional Mietvertrag, Campuslizenz (nur für PCs der Hochschule). Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Datenschutzhinweise.
- Adobe ETLA-Point Consortium Mietvertrag für Creative-Cloud-Produkte
(Einzellizenzen kostenpflichtig, nur für Beschäftigte)
- Citavi Literaturverwaltung, Campuslizenz
- IBM: Statistiksoftware SPSS, Campuslizenz
- Maple, Campuslizenz
- MATLAB, Campuslizenz
- Microsoft: Bundesvertrag mit folgenden Bestandteilen:
- Campuslizenz Microsoft Windows und Office (nur für PCs der Hochschule),
- Office 365 für Studierende und Beschäftigte (Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Datenschutzhinweise der HSBI) ,
- Azure Dev Tools für den Unterricht
- Cisco Secure Endpoint
- Thomson Reuters: Endnote Literaturverwaltung, Campuslizenz
Informationen zu den einzelnen Softwareprodukten finden Sie in der jeweiligen Produktbeschreibung im Softwareportal. Beachten Sie auch die Hinweise zu den Lizenz- und Einsatzbedingungen.
Support
Der Support erfolgt – falls nicht anders angegeben – über den IT-ServiceDesk der Hochschule.
Servicezeit
Das Softwareportal steht rund um die Uhr zur Verfügung, Wartungsarbeiten werden im Bereich Aktuelles angekündigt.
Kosten
Kostenfreie Nutzung für die Studierenden und Beschäftigen für die meisten Campuslizenzen, weitere Produkte werden individuell abgerechnet.
Daten, Anleitungen und FAQs
Zugang zum Softwaredownload: www.hsbi.de/softwareportal
Anleitungen und FAQs: www.hsbi.de/dvz/faq