Lernzentrum

Das Lernzentrum ist ein von MIND betriebener Servicebereich zur Unterstützung des wissenschaftlichen Lernens und Lehrens. Es besteht aus 9 individuell gestalteten Gruppenräumen, 3 DV-Pools und einer "Medienlounge" für größere oder mehrere Gruppen gleichzeitig. Diese Räume befinden sich auf dem Campus Bielefeld im Hauptgebäude der HSBI.

Weitere Räume sind am Campus Minden vorhanden. 

In den Räumen können Sie in Gruppen lernen, diskutieren ohne jemanden zu stören oder Präsentationen, Projektarbeiten etc. vorbereiten.

Link zum Raumbuchungssystem des Lernzentrums

 

Räume und Öffnungszeiten im Hauptgebäude

A-Räume des Lernzentrums in der Hochschulbibliothek

Gruppenräume: A 006, A 007, A 008, A 009
DV-Poolraum: A 004

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08:30 – 21:45 Uhr
Sa.*: 10:00 – 19:45 Uhr

*in der vorlesungsfreien Zeit bis 15:30 Uhr

B-Räume des Lernzentrums im Gebäudeteil B, Etage 1

Gruppenräume: B 108, B 112, B 113, B 115, B 117
DV-Poolräume: B 116, B 118
Medienlounge: B 114

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08:00 – 22:00 Uhr
Sa.: 08:00 – 20:00 Uhr

PC - Arbeitsplätze

PC-Arbeitsplätze finden Sie in den zwei DV-Pools des Lernzentrums (B 116 und B 118) und in der Medienlounge B 114. In der Bibliothek sind ein DV-Pool in A 004 und auf Ebene +1 ein weiterer offener PC-Arbeitsbereich eingerichtet.

 

PC Arbeitsplätze, Medienpult und Deckenbeamer



Weitere Lese- und Arbeitsplätze für freies studentisches Arbeiten sind verteilt auf den verschiedenen Ebenen in der Hochschulbibliothek.

Sitzmöglichkeiten in der Bibliothek

 

Flur mit Tür und Bild

Hier finden Sie eine Übersicht über die Ausstattung der einzelnen Räume des Lernzentrums.

Räume am Campus Minden

Am Campus Minden stehen in der Hochschulbibliothek im Gebäude D ein Gruppenarbeitsraum für acht Personen (Q003) und zwei Lernkabinen als Einzelarbeitsplätze (Q001 und Q002) zur Verfügung. Diese Räume können über das Raumbuchungssystem gebucht werden, stehen aber, sofern sie nicht reserviert sind, zur freien Verfügung. 
Weitere Lese- und PC-Arbeitsplätze für freies studentisches Arbeiten sind verteilt auf die verschiedenen Bereiche der Hochschulbibliothek am Campus Minden.

Stühle und Lernkabinen
Räume online buchen

Folgende Räume sind von Studierenden buchbar:

  • in der Hochschulbibliothek: A 006, A 007, A 008, A 009
  • im Gebäudeteil B, 1. Etage: B 108, B 112, B 113, B 115, B 117

Lerngruppen haben Vorrang vor Einzelpersonen. Einzelpersonen bitten wir die Einzelarbeitsplätze in der Bibliothek oder im Raum B 114 zu nutzen.

Leere Räume können Sie trotz Reservierungen nutzen, da bei Nicht-Erscheinen gebuchte Räume nach 15 Minuten wieder der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

So geht's:

  1. Besuchen Sie die Webseite www.hsbi.de/raumbuchung
  2. Loggen Sie sich mit ihrer HSBI-Kennung ein. Sollten Sie bereits am Portal der HSBI-Webseite eingeloggt sein, erfolgt eine automatische Weiterleitung zu der Raumbuchung.
  3. Gehen Sie auf den Reiter „Neue Raumbuchung“ oder klicken Sie beim gewünschten Kalendertag auf den "+"-Button.
  4. Buchen Sie ihren Wunschraum zum Wunschtermin.
  5. Sie erhalten eine Bestätigung an ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.

Was ist zu beachten?

Sie können maximal vier aktuelle Buchungen gleichzeitig haben.

Räume sind pro Buchung maximal für eine Dauer von 3 Stunden und ab einer Gruppengröße von 2 Personen buchbar. Die Belegzeiten eines Raumes geben wir täglich am Raumschild vor der Tür bekannt.

Buchungen noch für denselben Tag sind nur bis 30 Minuten vor den  Öffnungszeiten der Hochschulbibliothek (A-Räume) bzw. des HSBI-Hauptgebäudes (B-Räume) möglich.

 

Was ist in den Lernräumen zu beachten?

Das Mitbringen von Getränken und Taschen in die Gruppenräume ist erlaubt. Auf den Verzehr von warmen oder kalten Speisen bitten wir Sie zu verzichten.

Und sonst noch?

Wir freuen uns, wenn Sie von unserem Raumangebot zahlreich Gebrauch machen. Eine hochfrequente Nutzung des Lernzentrums setzt zugleich ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten aller Nutzerinnen und Nutzer voraus. Die Leitungen und die Beschäftigten von Hochschulbibliothek und Datenverarbeitungszentrale sind berechtigt, durch geeignete Maßnahmen Störungen zu vermeiden oder zu unterbinden. Änderungen der hier beschriebenen Regelungen behalten wir uns vor.