Prof. Dr. iur. Kirsten Beckmann lehrt und forscht als Professorin für Wirtschaftsrecht an der HSBI seit 2010 schwerpunktmäßig in den Gebieten deutsches und europäisches Kartellrecht, Haftungsrisiken im Unternehmen und Compliance. Zuvor hat sie sich von 2001-2010 als Rechtsanwältin in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei an den Standorten Düsseldorf/Köln und Washington D.C. auf allen Gebieten des Kartellrechts spezialisiert. In Folge ihrer Dissertation und Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, Zivilrechtliche Abteilung (ITM Münster) in den Jahren 1997-2001 liegt bis heute ein besonderes Augenmerk ihrer praktischen und wissenschaftlichen Ausrichtung auf den Bereichen E-Commerce, Informationsrecht, Künstliche Intelligenz und Digitalisierung. Prof. Dr. Beckmann ist nebenberuflich Of Counsel in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Ostwestfalen.
Dr. Björn Boerger ist Strafverteidiger und Gründungspartner der Kanzlei Knauer Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Er leitet den Frankfurter Standort der Kanzlei. Er berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen und deren Manager in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts sowie in Bußgeldverfahren sowie im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Aspekten interner Ermittlungen und zivilrechtlicher Streitigkeiten. Er verfügt über ausgeprägte Erfahrungen in der strafrechtlichen Präventivberatung von Konzernen (Corporate Compliance; Compliance Management Systeme) und der internen Aufarbeitung von Verdachtsfällen der Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Wettbewerbsverstößen, Finanzsanktions- und Exportverstößen sowie des Betrugs und verwandter Konstellationen. Vor seiner Tätigkeit als Strafverteidiger war Dr. Björn Boerger als Rechtsanwalt bei einer internationalen Großkanzlei im Bereich Corporate Compliance und Interne Ermittlungen / Wirtschaftsstrafrecht an den Standorten München, Zürich und Frankfurt tätig. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zu Wirtschaftsstrafrecht und Compliance und seit dem Jahr 2018 als Lehrbeauftragter u.a. an der Universität Freiburg tätig, an der er studiert und zu einem rechtsvergleichenden Thema an der Schnittstelle von Wirtschaftsstrafrecht und deutschem/US-amerikanischem Gesellschaftsrecht promoviert hat.
Dr. Christian Burholt, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Partner im Berliner Büro der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Baker McKenzie sowie Leiter der deutschen und österreichischen Healthcare Industry Group von Baker McKenzie. Er berät seit über 16 Jahren deutsche und internationale Mandanten in allen Bereichen des Kartellrechts mit einem besonderen Fokus auf regulierte Industrien (Pharmazeutika, Medizinprodukte, Gesundheitswesen, biologische und chemische Industrie, Umwelt, Energie, Medien usw.). Nach seiner Ausbildung in Bonn, Berlin und Durham (UK) war Christian Burholt sieben Jahre Mitglied der Praxisgruppe Kartellrecht bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Berlin und Brüssel und fünf Jahre Leiter der Praxisgruppe Kartellrecht bei Deutschlands führender Anwaltsboutique im Gesundheitsbereich. Er ist Autor zahlreicher Fachbeiträge und referiert regelmäßig zu Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts, u.a. als Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Für den Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e. V. hat er die Veranstaltungsreihe "Update Kartellrecht für Compliance Manager" konzipiert und mehrere Jahre geleitet.
Dr. Berthold Hilderink ist Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist seit 2011 Head Employment Legal Germany bei der UBS Europe SE in Frankfurt. Zudem war er von 2012 bis 2018 Beauftragter für den Datenschutz der UBS Europe SE und drei weiterer deutscher UBS Konzerngesellschaften. Dr. Hilderink ist Mitglied des Arbeitsrechtsausschusses des Arbeitgeberverbandes des privaten Bankengewerbes. Vor seiner Tätigkeit bei der Schweizer Bank war Dr. Hilderink 10 Jahre bei der Rechtsanwaltskanzlei Simmons & Simmons in Düsseldorf und London beschäftigt, wo er deutsche und internationale Mandanten, insbesondere Finanzinstitute und Medienunternehmen, in allen Bereichen des Arbeitsrechtes und im Datenschutzrecht beriet. Zudem war er externer Beauftragter für den Datenschutz für verschiedene Mandanten der Kanzlei. Vor dieser Tätigkeit war Dr. Hilderink in den Bereichen Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Medienrecht für die deutsche Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt tätig. Dr. Hilderink hat in Münster Rechtswissenschaften studiert und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung (ITM Münster) zum europäischen Datenschutzrecht promoviert. Er ist Lehrbeauftragter für Sozialrecht und Datenschutzrecht an der Fachhochschule Münster und Mitautor des Hand- und Formularbuchs „Praxis des Arbeitsrechts“ (Deutscher Anwaltverlag), in dem er den Beschäftigtendatenschutz sowie das gesamte Kündigungsschutzrecht kommentiert.
Prof. Dr. iur. Daniel Antonius Hötte ist Professor für Wirtschaftsrecht an der HSBI und lehrt und forscht aktuell zu Themen des Gewerblichen Rechtsschutzes, Rechtsfragen der Digitalisierung und der Transformation der Rechtsbranche. Er hält regelmäßig Vorträge zu seinen Forschungsschwerpunkten im In- und Ausland. Prof. Hötte war vor seinem Ruf an die Hochschule von 2010-2016 in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich IP/IT tätig und verfügt über ausgewiesene praktische Erfahrung in international geführten Rechtsstreitigkeiten insbesondere zu technischen und nicht-technischen Schutzrechten sowie in großen Unternehmenstransaktionen. Prof. Hötte erwarb im Jahr 2014 den Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und ist als Of Counsel in einer mittelständischen Sozietät tätig.
Prof. Dr. Achim Schmidtmann ist seit 2017 Professor für Wirtschaftsinformatik, insbesondere betriebliche Informationssysteme/ERP-Systeme am Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit der HSBI. Der Fokus seiner Lehre und Forschung liegt in der Beschäftigung mit IT-Service- und IT-Sicherheitsmanagement, betrieblichen Informationssystemen und der Trias aus IT-Governance, IT-Risikomanagement und IT-Compliance. Von 2006-2017 war Prof. Schmidtmann Professor für Wirtschaftsinformatik am Fachbereich Informatik der FH Dortmund. Als Studiengangsleiter verantwortete er dort den Wirtschaftsinformatik Master sowie seit 2014 als CIO die hochschulweite IT-Strategie der FH Dortmund. Zuvor war er mehrere Jahre als Projektleiter internationaler Projekte bei Wincor Nixdorf in Paderborn und als Entwicklungsleiter bei Lycos Europe in Gütersloh tätig.
Dr. Vivien Veit ist assoziierte Partnerin der Kanzlei Kapellmann und Partner. Sie gehört den Praxisgruppen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance an und ist in der Individual- sowie Unternehmensverteidigung tätig. Frau Dr. Veit ist außerdem zertifizierte Expertin für interne Ermittlungen (CIE, Steinbeis-Hochschule Berlin) und hat zahlreiche Unternehmen, bis hin zu DAX-Konzernen, bei entsprechenden Untersuchungen begleitet. Frau Dr. Veit hält Lehraufträge an der Fachhochschule Aachen und der Hochschule Bielefeld und ist Autorin des Lehr- und Praxisleitfadens „Compliance und interne Ermittlungen“ (Verlag C.F.Müller). Sie berät zudem insbesondere mittelständische Unternehmen bei der Erstellung von Compliance-Management-Systemen.