Abitur bzw. Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Für den Studiengang Architektur ist außerdem die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren vor der Studienplatzbewerbung eine Zulassungsvoraussetzung.
Das Eignungsfeststellungsverfahren beginnt jeweils zum 1. Mai eines jeden Jahres. Der Studiengang unterliegt einer Zulassungsbeschränkung (Orts-NC).
Außerdem ist der Nachweis einer baupraktischen Tätigkeit durch ein Praktikum von drei Monaten,
das in der Regel vor Studienbeginn durchzuführen ist, zu erbringen. Von den drei Monaten sollen mindestens sechs Wochen vor Aufnahme des Studiums absolviert und bei Studienbeginn nachgewiesen werden.
Eignungsfeststellungsverfahren
Weitere Informationen in der Prüfungsordnung
Die Bewerbung um einen Studienplatz ist nur dann möglich, wenn die Eignung an der Hochschule Bielefeld oder einer anderen staatlichen Hochschule vorher bescheinigt wurde (siehe Eignungs-
feststellungsverfahren).