Änderungen zum Wintersemester 24/25:
Studienstarthilfe:
Studierende aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug wird durch die neue Studienstarthilfe die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtert.
Damit werden finanzielle Studienstarthürden abgebaut. Die Studienstarthilfe ist als einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro ausgestaltet.(beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Die Studium – Starthilfe von 1.000 Euro hat drei Voraussetzungen.
- Der Antragsteller ist unter 25 Jahre alt.
- Der Antragsteller hat einen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld.
- Immatrikulation an Universität oder sonstiger Hochschule
Antrag auf Studienstarthilfe:
Der Antrag auf die Studienstarthilfe wird über das Portal „BAföG Digital“ gestellt werden können. Auf diesem Online Portal kann man dann gleichzeitig den Antrag auf BAföG stellen.
Für die Studienstarthilfe muss man die o.g. Voraussetzungen nachweisen. Man muss also Immatrikulationsbescheinigung und den Leistungsbescheid über die Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld-Bescheid) uploaden bzw. einreichen.
2. Änderung der Förderdauer
Geförderte Studierende können künftig einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. So sollen sie sich auch dann auf die BAföG-Förderung verlassen und zum Beispiel ganz auf die Abschlussarbeit konzentrieren können, wenn sie die formale Regelstudienzeit leicht überschreiten.
3. Fachrichtungswechsel:
Geförderte Studierende werden ein Semester länger Zeit bekommen (bis zu Beginn des fünften Fachsemesters), um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds soll bis zum Beginn des vierten Fachsemesters (statt wie bisher bis zum Beginn des dritten Fachsemesters) vermutet werden. Damit wird mehr Flexibilität für Studierende geschaffen, Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt und gleichzeitig die Verwaltung von Nachforderungs- und Prüfungsaufwand entlastet.
4. Freibeträge für Elterneinkommen
Zum Wintersemester 2024/25 werden die Freibeträge um 5,25 Prozent angehoben, um die Entwicklung bei Preis- und Einkommenssteigerungen abzusichern.
5. Erhöhung der Fördersätze
Mit dem 29. BAföGÄndG werden die Bedarfssätze nun um fünf Prozent angehoben. Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 Euro auf 380 Euro erhöht. Für auswärtswohnende Schülerinnen und Schüler ist eine entsprechende Steigerung vorgesehen. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro. Das ist eine Steigerung um 6,2 Prozent.
Studierende können auch seit Anfang des Jahres eine Bafög App herunterladen. Hier findet sich auch der Bafög Rechner:
BAföG Digital-App
BAföG Rechner