Fachbereichsrat (FBR)
Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig. Er nimmt die Berichte des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten des Fachbereichs Auskunft verlangen (§ 28 HG).
Studierendenvertreter*innen
Pradel, Lennart
Weiher, Julia
kraft Amt (ohne Stimmrecht)
Prof. Dr. Michael Stricker (Dekan)
Prof. Dr. Gudrun Dobslaw (Prodekanin)
Prof. Susanne Ring (dezentrale Gleichstellungbeauftragte)
FBR-Termine 2025/2026
23.04.2025
21.05.2025
18.06.2025
09.07.2025 (optional)
22.10.2025
26.11.2025
17.12.2025
04.02.2026 (optional)