Fachbereichsrat (FBR)

Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig. Er nimmt die Berichte des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten des Fachbereichs Auskunft verlangen (§ 28 HG).

Studierendenvertreter*innen

Pradel, Lennart

Weiher, Julia

 

kraft Amt (ohne Stimmrecht)

Prof. Dr. Michael Stricker (Dekan)

Prof. Dr. Gudrun Dobslaw (Prodekanin)

Prof. Susanne Ring (dezentrale Gleichstellungbeauftragte)

 

FBR-Termine 2025/2026

23.04.2025

21.05.2025

18.06.2025

09.07.2025 (optional)

22.10.2025

26.11.2025

17.12.2025

04.02.2026 (optional)