Minderjährige

In Nordrhein-Westfalen werden in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zwei Prozent der insgesamt für diesen Studiengang vorhandenen Plätze für minderjährige Studienbewerber reserviert. Sollten Sie zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns noch minderjährig sein, haben Sie also zusätzlich zu den beiden Hauptranglisten, Note der Hochschulzugangsberechtigung und Auswahlverfahren der Hochschule, noch eine weitere Chance, Ihren gewünschten Studienplatz zu erhalten. Sollten sich allerdings mehr Minderjährige beworben haben als Studienplätze in dieser Rangliste vorhanden sind, entscheidet auch hier die Note.

Voraussetzungen
Antragsstellung