01.09.2006
Rat der Stadt unterstützt Entwicklungskonzept
Der Rat der Stadt Bielefeld hat auf der gestrigen Sitzung mit großer Einmütigkeit das raumbezogene Entwicklungskonzept für die Universität Bielefeld und die Fachhochschule Bielefeld auf dem Gelände „Lange Lage“ (s. Bericht vom 29.08.2006) begrüßt.
In der vorangegangenen Debatte beschworen Redner aller Parteien die Bedeutung der Hochschulen für Bielefeld. Mit großer Mehrheit beauftragte der Rat die Verwaltung, die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren zügig vorzubereiten.
Beschluss des Rats der Stadt Bielefeld:
1. Der Rat der Stadt Bielefeld begrüßt die Anstrengungen der Universität und der Fachhochschule Bielefeld zur Stärkung des Hochschulstandortes Bielefeld mit dem Ziel, den Anforderungen der Wissensgesellschaft zukunftsorientiert Rechung zu tragen.
2. Der Rat der Stadt sieht hierin die Chance für eine strategisch ausgerichtete Stadtentwicklungsplanung auch im Sinne der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Bielefeld.
3. Der Rat der Stadt Bielefeld unterstützt das gemeinsame raumbezogene Entwicklungskonzept der beiden Hochschulen zur Schaffung deutlich verbesserter Bedingungen für deren Kooperation und die hieraus resultierenden Synergieeffekte.
Bei den in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen handelt es sich um
- die räumliche Konzentration der derzeit verstreut liegenden Fachbereiche der Fachhochschule,
- die Erweiterung des bestehenden Forschungsspektrums der Hochschulen durch zukunftsweisende Institute (biotechnologische Forschung und Entwicklung),
- die Ansiedlung außeruniversitärer Forschungsinstitute, wie z.B. eines Max-Planck-Instituts,
- die Ansiedlung zukunftsweisender Firmen als Ausgründungen sowie von Forschungs- und Entwicklungszentren der Wirtschaft,
- die Durchführung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen der vorhandenen Universitätsgebäude im Rahmen eines Gesamtsanierungskonzeptes sowie die Errichtung der während der Sanierungszeit erforderlichen Ersatzbauten.
4. Der Rat der Stadt Bielefeld beauftragt die Verwaltung, die Einleitung der für die Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlichen Verfahren, insbesondere die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren für den Standort Lange Lage, zügig vorzubereiten.