17.01.2023

Studienabbruch, was nun? FH-Projekt „ReziprAn“ ermöglicht Anrechnung erbrachter Leistungen in Fachschulbildungsgängen

Die neue und NRW-weite Regelung baut Hürden beim Wechsel des Bildungsweges ab und verkürzt die Ausbildungsdauer. Die Initiative ging vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen aus, auf den Weg gebracht wurde das Projekt von Wirtschaftsprofessoren der FH Bielefeld.           

Bielefeld (fhb). Wer sein Studium abbricht und vorher bereits eine berufliche Ausbildung absolviert hat, für den sind Bildungsgänge an Fachschulen eine Option. An den Schulen zur beruflichen Weiterbildung führen ein- bis dreijährige Bildungsgänge zu einer weitergehenden Qualifikation im Beruf. Doch was passiert mit bereits erfolgreich erbrachten Studienleistungen und Qualifikationen, die während eines abgebrochenen Studiums erworben wurden?  

Dank des Projekts „ReziprAn“ (Reziproke Anrechnung hochschulischer Kompetenzen von Studienabbrecherinnen und -abbrechern auf Fachschulbildungsgänge in NRW) der Fachhochschule (FH) Bielefeld sind diese Leistungen nicht vergeblich gewesen: Eine neue Regelung ermöglicht eine pauschale Anrechnung der erbrachten Leistungen an Fachschulbildungsgängen an den Berufskollegs in NRW.            

Einheitliches Anrechnungsverfahren für Fachschulen

 Die Regelung gilt für die Fachrichtungen Betriebswirtschaft, Elektrotechnik, Heilerziehungspflege, Maschinenbautechnik und Sozialpädagogik. Der erfolgreiche Abschluss des Fachschulbildungs­gangs berechtigt, je nach Fachrichtung, anschließend die Führung der staatlich anerkannten Berufsbezeichnung als Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in, Techniker/-in und staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in. Mit der pauschalen Regelung wird das Anrechnungsverfahren auch für die Leitungen der Fachschulen vereinheitlicht und erleichtert, die vorher im Einzelfall entscheiden mussten.

Die Initiative für ein Forschungsprojekt für die pauschale Anrechnung von Studienleistungen ging vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Auf den Weg gebracht wurde „ReziprAn“ von einer Arbeitsgruppe an der FH Bielefeld um Prof. Dr. Heiko Burchert und Prof. Dr. Axel Benning vom Fachbereich Wirtschaft.

Berufliches Weiterkommen fördern

„Der mit dem Übergang zu einem Fachschulbildungsgang verbundene Wechsel der Bil­dungsform weist keine zusätzlichen Hürden, sondern einen erleichterten Zugang auf, weil sich die Dauer dieses Bildungsganges dank der angerechneten Studienleistungen verkürzt.“

Prof. Dr. Axel Benning

„Deutschlandweit, so auch in NRW, brechen ca. 30 Prozent der Studierenden ihr Bachelorstudium ab“, so Prof.  Burchert. „Über alle Fachrichtungen hinweg hatten ca. 40 Prozent davon vor ihrem Studium bereits einen Berufsabschluss erworben. „Diese ‚Ressourcen‘ sollten nicht ungenutzt bleiben – erst recht nicht, wenn die Betroffenen selbst ein berufliches Weiterkommen anstreben.“

Anrechnungsmöglichkeiten bestehen für Kompetenzen, die in „affinen“ und „bedingt affinen“ Studiengängen erworben wurden. Darunter werden Studiengänge verstanden, die eine identische oder ähnliche fachliche Ausrichtung haben. Auch zählen dazu Studiengänge, deren fachliche Ausrichtung zum großen Teil der Fachrichtung des jeweiligen Fachschulbildungsgangs entspricht, allerdings nicht ausschließlich. Darüber hinaus bedarf es einer gewissen Anzahl an im vorgängigen Studiengang erzielten Gesamtcredits. Je affiner ein Studiengang und je höher die erzielte Creditzahl, umso mehr Schulhalbjahre können angerechnet werden.

„Studienabbruch ist kein Scheitern!“

Prof. Dr. Axel Benning weiß: „Ein Studienabbruch ist kein Scheitern, sondern die Erkenntnis, dass dieser Bildungsweg nicht der passende ist. Der mit dem Übergang zu einem Fachschulbildungsgang verbundene Wechsel der Bil­dungsform weist keine zusätzlichen Hürden, sondern einen erleichterten Zugang auf, weil sich die Dauer dieses Bildungsganges dank der angerechneten Studienleistungen verkürzt.“ Das Durchstarten im Arbeitsleben setzt also früher ein. (she)