So läuft das Berufungsverfahren
für eine Professur ab

Sie haben sich auf eine Professur an der Hochschule Bielefeld (HSBI) beworben? Dann bitten wir Sie erst einmal um eines: Geduld. Denn ein Berufungsverfahren für eine Hochschulprofessur kann aufgrund der Komplexität der Entscheidungen in verschiedenen Gremien viele Monate dauern. Wie genau das Verfahren abläuft, erläutern wir Ihnen im Folgenden.

Die Bewerbung ist verschickt. Was passiert dann?

Herzlichen Glückwunsch, der erste Schritt ist geschafft! Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt das Berufungsverfahren. Eine Berufungskommission wird gegründet, um alle eingegangenen Unterlagen zu sichten.

Die Kommission besteht aus vier Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer:innen, einem Mitglied der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen und zwei Mitgliedern der Gruppe der Studierenden. Mindestens ein Mitglied der Gruppe der Hochschullehrer:innen soll von einer anderen Hochschule kommen. Jedes Mitglied der Berufungskommission hat eine Stimme.

Probelehrveranstaltungen und Bewerbungsgespräche

Die Mitglieder der Berufungskommission sichten die eingegangenen Unterlagen und beraten sich. Abschließend erstellen sie eine Liste mit den Kandidat:innen, die sie für qualifiziert und passend halten. Hier fließen unter anderem die bisherigen Schwerpunkte in den Bereichen Lehre und Forschung ein. Danach finden mit diesen Bewerber:innen Probelehrveranstaltungen und Bewerbungsgespräche statt. Die Reihenfolge dieser beiden Schritte ist variabel: Oft finden zuerst die Probelehrveranstaltungen statt, in einigen Fällen aber auch die Gespräche.

Das Bewerbungsgespräch
Die Probelehrveranstaltung

Externe Gutachten und Entscheidung über die Berufungsfähigkeit

Nach den Gesprächen und Probelehrveranstaltungen der qualifiziertesten Bewerber:innen erfolgt eine externe Begutachtung Ihrer Unterlagen. Warum? Um zusätzlich zu den Meinungen der Mitglieder der Berufungskommission eine Sicht von außen auf die Berufungsfähigkeit und das fachliche Können der Kandidat:innen zu gewinnen. Mithilfe der externen Gutachten erstellen die Mitglieder der Berufungskommission anschließend eine Liste der aus ihrer Sicht für die Stelle am besten geeigneten Kandidat:innen. An dieser Stelle des Berufungsverfahrens sind meist noch drei Personen im Rennen. Die anderen Kandidat:innen erhalten eine schriftliche Absage auf ihre Bewerbung.

Beschluss des Fachbereichsrats und Berufungsliste

Auf Basis der Gutachten sowie der Bewerbungsgespräche und der Probelehrveranstaltungen erstellt die Berufungskommission nun die sogenannte Berufungsliste. Auf ihr stehen in der Regel drei – in Ausnahmefällen auch ein, zwei oder vier – Bewerber:innen in der Reihenfolge ihrer zuvor im Verfahren festgelegten Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Die Kommission spricht sich mit der Berufungsliste dafür aus, die Person zu berufen, die auf Platz eins dieser Liste steht.

Jetzt kommen weitere Akteur:innen ins Spiel: Der Berufungsliste muss die Gleichstellungsbeauftragte und (falls sich schwerbehinderte Menschen beworben haben) die Schwerbehindertenvertretung zustimmen. Danach wird sie an den Fachbereichsrat desjenigen Fachbereiches weitergeleitet, in dem die Professur zu besetzen ist. Findet der Vorschlag Zustimmung, leitet die/der Dekan:in des Fachbereichs den Berufungsvorschlag der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule zur Entscheidung zu – mit der Bitte, die oder den Bewerber:in auf Platz eins der Liste zum sogenannten Rufgespräch einzuladen.

Bis zu diesem Zeitpunkt vergehen aufgrund der intensiven Abstimmungen in der Regel mehrere Monate.

Rufgespräch und Erteilung des Rufs

Die Hochschulleitung ist frei in ihrer Entscheidung, welche:n Beweber:in sie zum Rufgespräch einlädt – folgt meist aber dem Vorschlag des Dekanats. Beim Rufgespräch treffen dann Präsident:in, Vizepräsident:in und Dekan:in mit der zu berufenden Person zusammen. Letzte Details zur Ausgestaltung der Stelle, Ausstattung und Arbeitszeiten werden geklärt. Sind sich beide Seiten einig, erteilt die Hochschulleitung den Ruf. Jetzt ist es geschafft: Die oder der Bewerber:in kann nun offiziell als Professor:in an die Hochschule berufen werden.

 

 

Weitere Informationen

Sie möchten sich noch tiefergehend über das Berufungsverfahren oder verwandte Themen informieren? Folgende Informationen helfen Ihnen weiter:

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Sie erfüllen nicht alle Voraussetzungen für eine Berufung, interessieren sich aber für eine Karriere als HAW-Professor:in? Informieren Sie sich über unser Projekt Career@BI! Hier können Sie fehlende Erfahrungen in Praxis oder Lehre mit unserer Hilfe nachholen.

Kontakt

Sie möchten persönlich mit uns ins Gespräch kommen oder haben weitere Fragen? Melden Sie sich gern bei unserem Berufungsbeauftragten Bastian Meerkamm.

Dipl.-Verww. (FH)

Bastian Meerkamm

Telefon: +49.521.106-7725

bastian.meerkamm@hsbi.de

 

Häufige Fragen rund um den Beruf HAW-Professor:in

In Deutschland gibt es mehr als 50.000 hauptberufliche Professor:innen an Universitäten und Hochschulen. Und es werden immer mehr, denn die Zahl der Studierenden steigt stetig. Rund um den Beruf gibt es viele Fragen – die wichtigsten beantworten wir hier.

Gibt es eine Altersgrenze für HAW-Professor:innen?
Lässt sich eine HAW-Professur mit Familien-/Pflegeverantwortung vereinbaren? 
Wie viel verdient man als HAW-Professor:in? 

Kann ich mich auf eine HAW-Professur auch initiativ bewerben?

Ist für eine HAW-Professur eine Habilitation notwendig? 

Kann ich ohne Erfahrung in der Lehre HAW-Professor:in werden?

Kann ich mit einem Bachelorabschluss HAW-Professor:in werden?
Ich habe bisher nur an der Hochschule gearbeitet. Kann ich HAW-Professor:in werden? 

Gibt es besondere Angebote und Benefits für Professor:innen an der HSBI?