FAQ

Eine Bewerbung für einen Studienplatz im Ausland ist mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Um Ihnen Ihre Bedenken nehmen zu können, finden Sie auf dieser Seite wichtige Antworten auf Fragen, mit denen sich viele internationale Bewerber*innen beschäftigen. Der Fragenkatalog wird regelmäßig aktualisiert, damit Sie bestmöglich informiert sind.

Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht aufgelistet sind, wenden Sie sich sehr gern per E-Mail an uns!

Bewerbung
Können meine Bewerbungsunterlagen vor der Bewerbung geprüft werden?

Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen ist eine Vorprüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen (Schulzeugnis) nicht möglich. Auch kann erst nach offiziellem Eingang Ihrer Bewerbung geprüft werden, ob Ihre Vorbildungsnachweise (Bachelorabschluss) den Maßgaben des gewünschten Masterstudiengangs entsprechen.

Darf ich meinen Deutschnachweis nachreichen?

Eine Nachreichung ist nur möglich, wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben. Wenn Sie nachweisen, dass Sie Deutschkenntnisse auf B2 Niveau haben und Sie demnächst eine anerkannte Sprachprüfung ablegen werden (und Sie alle weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllen), können Sie ein Zulassungsangebot mit der Auflage erhalten, den Sprachnachweis nachzureichen. Bitte laden Sie in diesem Fall Ihre Anmeldung zur Sprachprüfung bei der Bewerbung hoch. Die Nachreichfristen sind: 30. November (bei Studienstart im Wintersemester) / 31. Mai (bei Studienstart im Sommersemester). Sollte zu den o.g. Fristen der Sprachnachweis nicht nachgereicht werden, erfolgt die Exmatrikulation.

Was bedeutet zulassungsfrei / zulassungsbeschränkt?
  • Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es eine unbegrenzte Anzahl an Studienplätzen. Sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, ist hier in der Regel der Studienplatz sicher.
  • In zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Da es bei diesen Studiengängen mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Vergabe der Studienplätze innerhalb des Auswahlverfahrens ist nach gesetzlichen Quoten geregelt und richtet sich nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung.
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
  • Sie benötigen alle wichtigen Nachweise und Zeugnisse ihrer Hochschulzugangsberechtigung und/oder Ihres ersten Hochschulabschlusses im Original und in beglaubigter Übersetzung auf Deutsch oder Englisch.
  • Sprachnachweis – Deutsch und/oder Englisch
  • Ggfls. zusätzliche studiengangsspezifische Nachweise wie z.B. einen Praktikumsnachweis, ein Motivationsschreiben oder einen Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung.
Kann ich eine bedingte Zulassung erhalten?

Die HSBI stellt keine bedingten Zulassungen aus. Sie haben die Möglichkeit, sich entweder direkt für studienvorbereitende Deutschkurse an der HSBI (ab Niveau B2) zu bewerben oder bei der Sprachschule bibis.

Kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben?

Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist nicht möglich. Sie bewerben sich regulär für das 1. Fachsemester und können sich nach der Einschreibung ggf. Studienleistungen anrechnen lassen.

Muss ich meine Unterlagen per Post schicken oder erfolgt die Bewerbung online?

Die Bewerbung erfolgt komplett online, Sie müssen keine Unterlagen per Post einreichen. In einigen, wenigen Ausnahmefällen kann die Vorlage der Originale / Beglaubigungen in physischer Form auferlegt werden.

Mehr Informationen zur Bewerbung und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.

Studiengänge
Welche englischsprachigen Studiengänge werden an der HSBI angeboten?

An der HSBI werden drei englischsprachige Studiengänge angeboten:

Krankenversicherung
Kann ich während meines Studiums von einer privaten Krankenversicherung (z.B. Mawista, CareConcept) zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln?

Nein, insofern Sie sich im Rahmen Ihrer Einschreibung eine Befreiung haben ausstellen lassen, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.

Private Versicherungen bieten oft scheinbar günstige Tarife für internationale Studierende an, die aber häufig nicht alle Leistungen abdecken. Das kann bedeuten, dass im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls unerwartet hohe Kosten auf Sie zukommen. Damit Sie während Studiums bestmöglich abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Gesetzliche Krankenkassen sind zum Beispiel: AOK, BARMER, DAK, Techniker Krankenkasse, IKK. Die Kosten belaufen sich auf ca. 125,- EUR monatlich. Dieser Beitrag unterscheidet sich kaum bei den Krankenkassen. Sie können die Krankenversicherung bei einer der Krankenkassen ganz bequem online abschließen.

Kontakt
Emily Singh Chatrath / Weronika Henryka Ludwig
Information zur Zulassung internationaler Studierender/ Information on the admission of international students