Geschlechtsspezifische Nutzung von Hinweisgebersystemen in Unternehmen
Whistleblowing, Hinweisgebersysteme, kontraproduktives Verhalten, geschlechtsspezifische Unterschiede
Hochschule Bielefeld
Fachbereich Wirtschaft
Interaktion 1
33619 Bielefeld
Laufzeit
bis 31.12.2024
Projektförderung
HSBI, Hochschulinterner Forschungsfonds 2024 für frauen- und geschlechterbezogene Forschung
Kurzbeschreibung
Unethisches und gesetzwidriges Verhalten in Unternehmen hat durch bekannt gewordene Skandale (z.B. Enron, Dieselgate bei Volkswagen) und ein erhöhtes gesellschaftliches Bewusstsein (sichtbar z.B. durch die „Me too“-Bewegung) eine deutlich größere Aufmerksamkeit bekommen. Diese schlägt sich nicht zuletzt in Pflicht zur Einführung von präventiven Maßnahmen nieder. Im Juli 2023 trat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, in Umsetzung einer EU-Richtlinie, in Kraft. Es soll Personen, die Hinweise auf (EU-rechts-relevantes) Fehlverhalten in Unternehmen melden, vor Nachteilen und Repressalien schützen. Unternehmen sind daher verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme einzurichten. Dabei haben sich bereits einige Best Practices etabliert (niedrigschwellige Zugänge, leicht verständliche Beschreibungen etc.). Diese sind jedoch nicht empirisch überprüft. Dennoch ist zu beobachten, dass die Frequentierung der Hinweisgeberstellen ebenso unterschiedlich ist, wie die gemeldeten Themen. Aktuelle Auswertungen der Geschäftsberichte der DAX-40-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022/23 (Wiedemann für WiWo 2024) zeigen, dass die Zahl der Meldungen im internationalen Vergleich extrem niedrig ist. Gleichzeitig zeigt die internationale Forschung zum Thema Whistleblowing, dass das Geschlecht der potenziellen Hinweisgebenden einen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit der Nutzung von solchen Systemen hat, wenn auch die Befunde uneindeutig in Bezug auf die Richtung dieses Zusammenhangs sind (d.h. ob eher Frauen oder eher Männer als Whistleblower aktiv werden). Diese internationalen Studien spielen in der deutschen Debatte um die Gestaltung von Hinweisgebersystemen aber bisher eine eher untergeordnete Rolle.
Im Rahmen des Projekts soll daher empirisch untersucht werden, inwieweit erstens das Geschlecht der Hinweisgebenden einen Einfluss auf die Intention zur Nutzung von Hinweisgebersystemen hat. Zweitens soll überprüft werden, ob die zentralen Parameter eines Hinweisgebersystems (d.h. interne oder externe Lokalisierung der Stelle, Möglichkeit eines anonymen Hinweises, Geschlecht der Vertrauensstelle) einen Einfluss auf die Intention, dieses zu nutzen, haben und somit unter welchen situativen Rahmenbedingungen mit einem verlässlichen Meldeaufkommen zu rechnen ist. Insbesondere soll drittens untersucht werden, ob sich diese Parameter bei Frauen und Männern unterscheiden, es also geschlechtsspezifische Besonderheiten gibt, die bei der Einrichtung einer Meldestelle beachtet werden sollten. Im Rahmen einer empirischen Studie soll ein entsprechendes Online-Experiment mit einer bevölkerungsrepräsentativen Beschäftigtenstichprobe durchgeführt werden.