Beurlaubungsgründe und erforderliche Nachweise

Eine Beurlaubung kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht.
Hier nicht aufgeführte Gründe wie z. B. wirtschaftliche Notlagen oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit sind keine Beurlaubungsgründe.

Krankheit
Pflege von Angehörigen
Schwangerschaft
Erziehung eigener Kinder
Auslandsstudium
Freiwilliges Praktikum im In- oder Ausland
Sonstige Gründe