Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen

Die nordrhein-westfälischen Hochschulen bieten wissenschaftliche (und künstlerische) Weiterbildung in zwei Formen an, in Gestalt weiterbildender Masterstudiengänge sowie als weiterbildendes Studium, § 62 Abs. 1 HG NRW.

Ein weiterbildender Masterstudiengang ist ein Studiengang, der (neben allgemeinen Zugangsvoraussetzungen) zwei besondere Eignungserfordernisse voraussetzt, § 62 Abs. 3 HG NRW: 

  • ein einschlägiger berufsqualifizierender Studienabschluss und
  • eine einschlägige Berufserfahrung.

Als „einschlägige Berufserfahrung“ gilt dabei eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr.

Das weiterbildende Studium (Zertifikatsangebot) ist kein Bachelor- oder Masterstudiengang, besteht aber aus fest strukturierten Einheiten (z.B. Lehrveranstaltungen) und schließt mit einem Hochschulzertifikat ab. Grundsätzlich sind Personen teilnahmeberechtigt, die ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Abschließend werden die Zugangsvoraussetzungen durch die jeweilige Prüfungsordnung geregelt.

Berufsbegleitende Bachelorstudiengänge und Teilzeitstudiengänge werden durch § 62 HG NRW nicht als Weiterbildungsangebote im rechtlichen Sinne beschrieben. Die Studiengänge bieten aber für die Studierenden, die ganz überwiegend berufstätig sind oder sich in Elternzeit befinden, eine ideale Möglichkeit, berufliche Kompetenz durch einen Hochschulabschluss zu ergänzen. Aus Sicht der Zielgruppe sind die berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge und Teilzeitstudiengänge daher ein wichtiger Baustein des „Lifelong Learning“ und werden auf den Webseiten der HSBI in der Rubrik „Weiterbildung“ geführt.

 

Verbundstudium
Die nordrhein-westfälischen Fachhochschulen haben mit dem Verbundstudienmodell ein innovatives Instrument beruflicher Aus- und Weiterbildung entwickelt. Ohne Verzicht auf ihr gewohntes soziales und berufliches Umfeld wird den Studierenden die Möglichkeit zum qualifizierten Fachhochschulabschluss eröffnet. Phasen des Selbststudiums wechseln sich dabei ab mit anwendungsorientierten Präsenzveranstaltungen.

Die Verbundstudiengänge richten sich als berufsbegleitende Studienangebote in erster Linie an Berufstätige und Auszubildende. Als Teilzeitstudium verbindet das Verbundstudium spezifische Fernstudienelemente mit Präsenzlehrveranstaltungen, die fast ausschließlich an Samstagen während der Vorlesungszeit stattfinden. An der Hochschule Bielefeld werden bereits seit 1997 Verbundstudiengänge angeboten.

Dabei leistet das Institut für Verbundstudien als zentrale Service- und Koordinierungseinrichtung fachnahen und technisch-organisatorischen Support für die Hochschulen.

 

Campus OWL

Die fünf staatlichen Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe arbeiten eng zusammen. Anfang 2016 unterzeichneten die Rektoren, Präsidenten und die Präsidentin der Universitäten Bielefeld und Paderborn, der Hochschule Bielefeld, der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und der Hochschule für Musik Detmold eine Kooperationsvereinbarung. Ein gemeinsamer Verein bietet den Rahmen für Kooperationsprojekte und eine Plattform zur Entwicklung von Ideen zur Zusammenarbeit. „Campus OWL“ erhöht die Sichtbarkeit der Wissenschaftsregion Ostwestfalen-Lippe.

Die im „Campus OWL“ verbundenen Hochschulen bieten zudem ein vielfältiges Angebot an Weiterbildungsformaten für verschiedene Zielgruppen an. Auf der Webseite des Campus OWL finden Sie sämtliche Weiterbildungsangebote der beteiligten Hochschulen übersichtlich dargestellt: www.campus-owl.eu/weiterbildung

 

Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF)

Die Hochschule Bielefeld ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium (DGWF e.V.). Die DGWF ist ein Verband mit über 325 institutionellen und persönlichen Mitgliedern aus Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen, auch aus anderen europäischen Staaten, insbesondere aus Österreich und der Schweiz.
Die Hochschule Bielefeld ist Mitglied in der DGWF-Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungen für Weiterbildung an Hochschulen (AG-E).