Schritt 4: Prüfung der Dokumente und Aufforderung zur Immatrikulation (Einschreibung)
Im nächsten Schritt prüfen wir die Kooperationsvereinbarung sowie die fachliche Eignung Ihres Praxisbetriebes. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine durch uns unterschriebene Ausfertigung der Kooperationsvereinbarung per Post. Auch das Unternehmen erhält ein unterschriebenes Exemplar der Kooperationsvereinbarung von uns. Im Bewerbungsportal ändert sich der Status Ihrer Bewerbung von „Eingegangen“ in „Gültig“.
Ab ca. Mitte Juni werden Sie zur Einschreibung und zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert. Überprüfen Sie daher ab diesem Zeitpunkt regelmäßig den
Status Ihrer Bewerbung. Dieser sollte sich von „Gültig“ in „Zugelassen / Zulassungsangebot liegt vor“ ändern. Zudem wird Ihnen eine Frist für die Einschreibung angezeigt. Bis spätestens zu diesem Datum müssen Sie
- die Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal durchlaufen („Immatrikulation beantragen“) und
- die zur Einschreibung erforderlichen Dokumente im Bewerbungsportal hochgeladen haben.
Für einen reibungslosen Studienstart bitten wir Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, um frühzeitiges Hochladen der Unterlagen (möglichst zeitnah nach erfolgter Zulassung). Welche Unterlagen das genau sind, entnehmen Sie der "Checkliste zur Einschreibung - Bachelorstudiengänge" im Downloadbereich unter Einschreibung oder dem Menüpunkt „Einschreibungsunterlagen hochladen“ im Bewerbungsportal. Wenn Sie Ihre Bewerbung erst im Laufe des (Früh-)sommers abgeben, erhalten Sie unsere Rückmeldung sobald uns Ihre Kooperationsvereinbarung in dreifacher Ausfertigung vorliegt. Sollten eine fachliche Eignung Ihrer Praxisstelle nicht gegeben oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt sein, informieren wir Sie entsprechend.