Promovieren in Kooperation mit dem Promotionskolleg Nordrhein-Westfalen

Sie möchten an der HSBI promovieren? Wir freuen uns über Ihr Interesse! Seit dem 1. September 2023 können Sie an der HSBI nicht nur in Kooperation mit einer Universität promovieren, sondern auch mit dem Promotionskolleg (PK) NRW als Partner. Wir erläutern Ihnen im Folgenden, wer am PK NRW promovieren kann, wie die Einschreibung läuft, worauf Sie achten müssen und wo Sie weitere Informationen finden. Beachten Sie auch unsere FAQ zum Thema Promotion, die Ihnen vorab viele grundsätzliche Fragen beantworten.

 Hier geht es zum Presseartikel: Doktorarbeit an einer HAW? An der HSBI sind die ersten Promovierenden des neuen Promotionskollegs NRW gestartet

Chemielabor

Was ist das PK NRW? 

Das Promotionskolleg (PK) NRW ist eine wissenschaftliche Einrichtung eines Netzwerks von 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Nordrhein-Westfalen. Die HSBI ist Teil dieses Netzwerks. Gegründet wurde das PK NRW im Jahr 2020. Es bietet neben umfassenden, interdisziplinären Qualifizierungsangeboten auch die Möglichkeit, strukturierte Promotionsprogramme zu durchlaufen. Denn im November 2022 wurde dem PK NRW das Promotionsrecht verliehen. Es kann nun – wie zuvor nur Universitäten – selbst Doktorgrade verleihen. Seit dem 1. September 2023 ist es möglich, sich für eine kooperative Promotion zwischen HSBI und PK NRW einzuschreiben.

Wer kann am PK NRW promovieren?

Im Hochschulgesetz NRW ist in § 67 geregelt, wer zur Promotion angenommen werden darf. Demnach müssen Sie in der Regel einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss nachweisen. Weitere Voraussetzungen und Anforderungen sowie der Ablauf des Promotionsverfahrens werden in der Rahmenpromotionsordnung (RPO) sowie in der Promotionsordnung der jeweiligen Abteilung (APO) des PK NRW geregelt, in der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen.

Sie haben Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Abteilungen oder zu den Ordnungen? Nehmen Sie in diesem Fall gern die Beratungsangebote des PK NRW in Anspruch.

 

Zwei Wege zur kooperativen Promotion

Die HSBI ist als HAW grundsätzlich nicht promotionsberechtigt – das heißt, dass sie keine Doktortitel verleihen kann. Eine Promotion erfolgt daher immer kooperativ – entweder in Kooperation mit einer Universität oder mit dem PK NRW. Das Promotionsrecht liegt dabei immer beim PK NRW oder bei einer kooperierenden Universität.

Promotionsprogramm am PK NRW

Das PK NRW bietet Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms zu promovieren. Hierbei sind Sie als Promovierende*r an einer der Trägerhochschulen des PK NRW eingeschrieben – zum Beispiel bei uns an der HSBI. Bei der Trägerhochschule sollte es sich um die Hochschule handeln, an der die die Dissertation betreuende Person arbeitet. Zusätzlich schreiben Sie sich am PK NRW in eines der Promotionsprogramme ein, welches in der für Sie passenden Abteilung angeboten wird. Die HSBI bietet keine Promotionsprogramme an, diese sind ausschließlich beim PK NRW verankert.

Kooperation mit einer Universität

Ein für Sie passendes Promotionsprogramm ist nicht dabei? Dann haben Sie die Möglichkeit einer kooperativen Promotion mit einer Universität. Bei dieser Variante verleiht die kooperierende Universität Ihnen den Doktorgrad. Die Betreuung erfolgt durch Professor*innen einer HAW, zum Beispiel der HSBI. Wir haben zu dieser Form der kooperativen Promotion weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

Auch beim PK NRW finden Sie hilfreiche Informationen zur kooperativen Promotion.

 

Wie funktioniert die Einschreibung zur Promotion mit dem PK NRW?

Recherchieren Sie zunächst, wer Ihr Promotionsprojekt betreuen könnte. Die professoralen Mitglieder des PK NRW und ihre Forschungsschwerpunkte werden auf den Webseiten der Abteilungen unter Mitwirkende vorgestellt.

Kontaktieren Sie gerne direkt das für eine Betreuung infrage kommende professorale Mitglied. Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, eine E-Mail an den*die Professor*in zu richten, in der Sie um einen Gesprächstermin bitten, sich kurz vorstellen und Ihr Promotionsvorhaben skizzieren. Falls möglich, fügen Sie der E-Mail ein kurzes Exposé Ihres geplanten Promotionsvorhabens bei.

Informieren Sie sich parallel dazu über die Abteilung der potentiellen Betreuungsperson, das bzw. die von der Abteilung angebotenen Promotionsprogramm(e) sowie die Voraussetzungen für eine Annahme als Doktorand*in.

Haben Sie eine Betreuungsperson gefunden, füllen Sie gemeinsam mit dieser die Betreuungszusage der Abteilung, in der Ihre Betreuungsperson Mitglied ist, aus und lassen sich diese unterschreiben. Eine verbindliche Vorlage der Betreuungszusage der jeweiligen Abteilung können Sie auf der Website des PK NRW herunterladen.

Die ausgefüllte Betreuungszusage senden Sie dann, wie auf dem Formular angegeben, vorab zur Prüfung an das PK NRW. Nach erfolgter Prüfung können Sie diese dann zur Einschreibung an der Hochschule verwenden.

Besprechen Sie mit Ihrer Betreuungsperson auch die weitere Zusammensetzung des Betreuungsteams. Die Vorlagen (nicht verbindlich) für die Zusagen der weiteren Personen aus dem Betreuungsteam können Sie ebenfalls auf der oben genannten Webseite herunterladen.

Häufige Fragen rund um die Promotion am PK NRW

Sie haben konkrete Fragen zur Promotion am PK NRW? Bitte wenden Sie sich an die Koordinator*innen der Abteilungen am PK NRW oder schauen SIe nach aktuellen Informationen auf der entsprechenden Webseite:

Einschreibung als Doktorand*in an der Hochschule

Der erste Schritt auf dem Weg zur Promotion ist geschafft! Nun geht es mit der Einschreibung an der Hochschule, zum Beispiel der HSBI, weiter. Stellen Sie an der Hochschule, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen möchten (in der Regel diejenige Hochschule, der die*der erstbetreuende Professor*in angehört), einen Antrag auf Einschreibung (Immatrikulation). Sofern Sie die formalen Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen, werden Sie dort immatrikuliert. Die Einschreibung an der Hochschule erfolgt unter Vorbehalt, bis die Annahme am PK NRW erfolgt ist.

Einschreibung in einen Promotionsstudiengang der HSBI 

Die Zeiträume zur Einschreibung als Doktorand*in an der HSBI sind:
zum Wintersemester in der Zeit vom 01.06. bis zum 30.09. und
zum Sommersemester in der Zeit vom 01.12. bis zum 31.03. eines jeden Jahres.
1. Auswahl des passenden Promotionsstudiengangs

An der Hochschule Bielefeld können Sie aktuell aus 22 Promotionsstudiengängen wählen. Eine tabellarische Übersicht finden Sie in der Downloadbox links. Die Auswahl des Studiengangs im Bewerbungsportal erfolgt über entsprechende Auswahlmenüs (Abschluss: Promotion, Studienort: Bielefeld oder Minden, Fachbereich der Betreuungsperson, Studiengang). Halten Sie dazu am besten Rücksprache mit Ihrer Betreuungsperson und wählen Sie gemeinsam den passenden Studiengang aus der Tabelle aus.

2. Online-Bewerbung

Über den folgenden Link gelangen Sie in das Online-Bewerbungsportal der HSBI: https://cat.hsbi.de.

Zunächst müssen Sie sich im Bewerbungsportal registrieren. Geben Sie hierfür Ihre persönlichen Daten ein. Im Anschluss erhalten Sie einen Freischaltcode bzw. einen entsprechenden Link per E-Mail zugeschickt. Nun können Sie sich im Portal anmelden, den gewünschten Promotionsstudiengang auswählen und den einzelnen Schritten zur Bewerbung folgen. Bitte nehmen Sie alle Angaben gewissenhaft vor und folgen Sie den bereitgestellten Info- und Hilfetexten. 

Beschäftigte an der HSBI haben einen Standardzugriff auf das Online-Bewerbungsportal, verfügen allerdings nicht über die Berechtigung, Bewerbungen für eine Promotion abzugeben. Diese Berechtigung müssen Sie beim Dezernat II beantragen. Schreiben Sie dafür ein E-Mail an studierendenservice@hsbi.de.  
3. Online-Immatrikulation

Die Promotionsstudiengänge sind zulassungsfrei. Sie erhalten daher keinen Zulassungsbescheid. Vielmehr werden Sie am Ende der Bewerbung direkt zur Online-Immatrikulation weitergeleitet. Diese können Sie sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt durchlaufen und hierbei weitere Daten erfassen sowie die zur Einschreibung erforderlichen Dokumente hochladen. Die Frist hierfür wird Ihnen im Portal und im Antrag auf Immatrikulation angezeigt. Diesen erhalten Sie am Ende der Online-Immatrikulation als PDF-Dokument. Welche Unterlagen zur Einschreibung hochzuladen sind, entnehmen Sie bitte der "Checkliste zur Einschreibung - Promotionsstudiengänge" im Downloadbereich der Einschreibung oder dem Menüpunkt „Einschreibungsunterlagen hochladen“ im Portal. Bitte beachten Sie hierbei, dass alle Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, übersetzt und amtlich beglaubigt sein müssen.  

4. Einschreibung

Wenn alle Unterlagen vollständig bei uns vorliegen, werden Sie eingeschrieben. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Von Anfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir zu diesem Zeitpunkt abzusehen. Sollten Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig sein, teilen wir Ihnen dies direkt im Bewerbungsportal mit. Prüfen Sie den Status Ihrer Bewerbung und den Status der hochgeladenen Dokumente dort daher regelmäßig.

5. Semesterbeitrag und Zugangsdaten

Im Rahmen der Online-Immatrikulation und anschließend im Dokument „Informationen zur Einschreibung“ werden Ihnen der zu zahlende Semesterbeitrag sowie die entsprechende Bankverbindung und der Verwendungszweck angezeigt. Erst nachdem Ihre vollständige Überweisung bei uns im System verbucht wurde und alle erforderlichen Unterlagen beim Studierendenservice vorliegen, erhalten Sie die neuen Zugangsdaten für die Systeme der HSBI per Brief. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Studierende, die bereits an der HSBI eingeschrieben sind oder waren, behalten in der Regel Ihre Matrikelnummer und somit auch Ihre Zugangsdaten zu den Online Services der HSBI. Sollten diese nicht mehr bekannt sein, wenden Sie sich bitte an das IT-Servicedesk.

Fragen zur Einschreibung an der HSBI?

Bei Fragen zur Einschreibung können Sie sich auch an die zuständigen Sachbearbeiterinnen wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in der Kontaktbox links. Bitte sehen Sie jedoch von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie werden über das Bewerbungsportal über etwaige Änderungen informiert.

 

Ablieferung der Dissertation

Ablieferung der Dissertation nach Rahmenpromotionsordnung §15a PK NRW

Bitte geben Sie zwei gebundene Exemplare Ihrer Dissertation beim Fachpersonal an einer Ausleihtheke der Hochschulbibliothek zu den jeweiligen Servicezeiten ab. Die elektronische Version tragen Sie auf dem Publikationsserver der Hochschule Bielefeld als Typ "Dissertation" ein. Laden Sie dort das identische PDF zur Printfassung hoch und vergeben Sie eine Creative-Commons-Lizenz. Weitere Informationen zum Publikationsserver finden Sie hier.
Sie erhalten nach Ablieferung Ihrer Dissertation in print und online eine Bestätigung per E-Mail, die Sie an das PK NRW weiterleiten (info@pknrw.de).

Bei Fragen zur Ablieferung wenden Sie sich gerne an open@hsbi.de

Ablieferung der Dissertation nach Rahmenpromotionsordnung §15b und c PK NRW

Bitte geben Sie drei Exemplare Ihrer Dissertation beim Fachpersonal an einer Ausleihtheke der Hochschulbibliothek zu den jeweiligen Servicezeiten ab. Sie erhalten nach Ablieferung Ihrer Dissertation eine Bestätigung per E-Mail, die Sie an das PK NRW weiterleiten (info@pknrw.de).

Bei Fragen zur Ablieferung wenden Sie sich gerne an open@hsbi.de

Weitere Informationen und Kontakt

Sie möchten sich tiefergehend informieren? Wir haben viele hilfreiche Informationen zum Thema Promotion für Sie zusammengestellt. 

Sollten Sie weitere Fragen haben, senden Sie eine E-Mail an promotion@hsbi.de. Wir helfen Ihnen gern weiter!