04.12.2018

„Praxis tut Studierenden gut“

Neues „Förderstudium Wirtschaftsrecht“ in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Jetzt für das Sommersemester bewerben!

Bielefeld (fhb). In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit bietet der Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit der Fachhochschule (FH) Bielefeld Studierenden des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht ein neues „Förderstudium Wirtschaft“ an. Geförderte Studierende werden während ihres Studiums finanziell unterstützt und können gleichzeitig bei Praktika in den Semesterferien und während des Praxissemesters Berufserfahrung bei der Bundesagentur für Arbeit sammeln. Als Gegenleistung verpflichten sich die Studierenden nach Studienabschluss für eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einer der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.

Als eine von drei Hochschulen deutschlandweit ist die FH Bielefeld als Kooperationspartner für dieses neue Förderstudium ausgewählt worden. Im Wintersemester 2018/2019 konnten sich Studierende aus den ersten drei Semestern des Studiengangs Wirtschaftsrecht erstmalig für das Programm bewerben; derzeit erhalten bereits acht Studierende der FH Bielefeld eine Förderung. Hier sei allerdings noch „Luft nach oben“, so Helmut Jäppelt, Personalleiter der Bundesagentur für Arbeit Bielefeld. Jährlich könnten insgesamt 17 Studierende der FH Bielefeld gefördert werden.

„Die Bundesagentur für Arbeit ist Anfang 2018 an uns herangetreten“, erklärt Professor Dr. Carsten Doerfert, Studiengangsleiter Wirtschaftsrecht. „Wir sehen in dem Förderstudium für unsere Studierenden eine attraktive Finanzierungsquelle mit ordentlichen Konditionen“, so Doerfert. „Durch das Stipendium können die Studierenden bereits während des Studiums wertvolle Berufserfahrung sammeln“, ergänzt der stellvertretende Studiengangsleiter Professor Dr. Jörg-Dieter Oberrath. Der Studiengang Wirtschaftsrecht sieht im sechsten Semester ein Praxissemester vor, welches so im Rahmen der Kooperation bei einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit in ganz Nordrhein-Westfalen absolviert werden kann.

„Die Praktika in den verschiedenen Bereichen während der ersten drei Praxisphasen bieten eine gute Möglichkeit, die potenziellen späteren Arbeitsbereiche schon einmal kennenzulernen“, erläutert Jäppelt das Modell des Förderstudiums. Zu möglichen Arbeitsbereichen zählen die Rechtsgebiete der einzelnen Fachbereiche wie beispielsweise dem Personalbereich, der Familienkasse oder dem operativen Service. Das Praxissemester könne dann nach individueller Absprache in einem der Bereiche absolviert werden. Auch auf Prüfungsphasen und eventuelle Nachprüfungen könne Rücksicht genommen werden, so Jäppelt.

Während der Vorlesungszeiten beträgt die Höhe der Förderung 880 Euro im Monat. Die sechs- bis achtwöchigen Praktika während der vorlesungsfreien Zeit sowie das Praxissemester werden mit 1570 Euro monatlich vergütet. Bundesweit gibt es derzeit 50 Förderplätze für alle förderungsfähigen Studiengänge pro Jahr, auf die sich zum Winter- und Sommersemester beworben werden kann.

Derzeit läuft die Bewerbungsphase für eine Förderung ab dem Sommersemester 2019. Das Stipendium richtet sich an Studierende in den ersten drei Semestern. Die Studiengangsleiter ermutigen ihre Studierenden, sich zu bewerben. „Es werden nicht nur Einserkandidaten gesucht. In erster Linie soll erkennbar sein, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wird“, so Doerfert.

Weitere Informationen zum Stipendium unter https://www.arbeitsagentur.de/ba-karriere/foerderstudium-recht