Verbraucherschutzrecht im elektronischen Geschäftsverkehr: 240.000 Euro Förderung für FH-Projekt
Das Projekt von Professorin Dr. Brunhilde Steckler aus dem Fachbereich WirtschaftMit wird mit insgesamt 240.000 Euro wird aus dem Programm "FH3" gefördert.
Frohe Kunde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung aus Berlin hat die Fachhochschule (FH) Bielefeld erreicht: Mit insgesamt 240.000 Euro wird aus dem Programm "FH3" das von Professorin Dr. Brunhilde Steckler aus dem Fachbereich Wirtschaft beantragte Projekt Verbraucherschutzrecht im elektronischen Geschäftsverkehr nach Erweiterung der Europäischen Union (Verbraucherschutz eCommerce) gefördert. Das Vorhaben untersucht das internationale Verbraucherschutzrecht im elektronischen Geschäftsverkehr nach der Ost-Erweiterung in der Europäischen Union. In einer Datenbank werden die speziellen verbraucherschutzrechtlichen Aspekte des eCommerce, der Stand der Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien und das Niveau des Verbraucherschutzes in den Mitgliedstaaten wiedergegeben.
Der Praxisbezug wird durch Beteiligung der Verbraucherschutzverbände und durch eine Internet-Umfrage bei Wirtschaftsunternehmen und Organisationen zur Umsetzung der EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz in den neuen Mitgliedstaaten der EU erreicht. Über das Hochschulnetzwerk der FH Bielefeld und bestehenden Kontakten zu osteuropäischen Hochschulen erfolgte eine Direktbefragung der Hochschullehrer für Wirtschaftsrecht hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz. "Zentrales Thema", so Projektleiterin Dr. Steckler, "ist dabei die Reichweite des Herkunftslandprinzips, welches für Unternehmen mit Sitz in der EU beim Abschluss von Verträgen durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste maßgeblich ist."
Projektbeteiligte: AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG, Bielefeld; Bertelsmann AG, Gütersloh; Comspace GmbH & Co.KG, Bielefeld; IHK Ostwestfalen zu Bielefeld; Bielefelder IT- Kompetenznetzwerk Bikonet e.V., Bielefeld.