Der Senat ist ein zentrales Organ der Hochschule und hat gemäß § 22 Abs. 1 des Hochschulgesetzes folgende Aufgaben:
- Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Präsidiums und Empfehlung ihrer Abwahl gegenüber dem Hochschulrat;
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums;
- Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule;
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung mit dem Ministerium, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und die zentralen Betriebseinheiten.