Entsorgen Aufbereiten mineralischer Abfälle

Ressourcen schonen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind mittlerweile feste Bestandteile der Bauindustrie. In der Bundesrepublik werden jährlich ca. 550 Mio. t Gesteinskörnung produziert. Recyceltes Material stellt mit ca. 55 Mio. t einen Anteil von 10 %. Bei Tiefbaumaßnahmen fallen regelmäßig mineralische Abfälle an, die am Ort der Baumaßnahme keine Verwendung mehr finden, in den Besitz des Auftragnehmers übergehen und entsorgt werden sollen. Hier stellt sich nun die Frage der Wirtschaftlichkeit der Eigenproduktion von Recycling-Baustoffen.

Die aktuelle Rechtslage ist relativ unübersichtlich. Wichtige Regelwerke wurden seit Jahren nicht mehr aktualisiert, da darauf gewartet wird, dass eine bundesweit einheitliche Verordnung erlassen wird, die die länderspezifischen Einzelerlasse und Verordnungen ablöst. In Niedersachsen wurde die Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M 20), zur Beurteilung der Belastung und der Möglichkeiten des Wiedereinbaus des mineralischen Abfalls, eingeführt. Diese schließt zum Beispiel den Einsatz von zu stark belasteten Material in Wasserschutzgebieten aus oder gibt vor welche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen.

Darstellung Einbauklassen nach LAGA M 20, Stand November 2003

Bild 1:   Darstellung Einbauklassen nach LAGA M 20, Stand November 2003

Für die Lagerung und Aufbereitung von mineralischen Abfällen müssen Genehmigungen bei der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde eingeholt werden. Weiter müssen Nachweise erbracht werden, welche die Eignung des hergestellten Produktes für den jeweiligen Einsatzzweck belegen, die gleichbleibende Qualität der Gesteinskörnung garantieren und die generelle Eignung der Betriebsstätte nachweisen. Die Regelwerke, welche diese Punkte regulieren, wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegeben und sind in Niedersachsen bindend.

Brechanlage-AVG-Baustoffe

Bild 2:   Brechanlage der AVG Baustoff GmbH

Wenn sich die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Zeitrahmen amortisieren sollen, dann funktioniert dies nur über die produzierte Masse. In dem untersuchten Szenario lag das Produktionsvolumen für die Variante eine Anlage zu kaufen bei 15.000 t im Jahr und für die Variante eine Anlage zu mieten, bei 2.000 t im Jahr.

Die geringe Marktakzeptanz von RC-Baustoffen, der bürokratische Aufwand sowie die Generierung der notwendigen Menge an geeignetem Material zur Aufbereitung, sprechen eher gegen eine Eigenproduktion. Politisch gewollt ist eine Steigerung des Marktanteils von RC-Baustoffen. Die im Entwurf befindliche Ersatzbaustoffverordnung soll dazu beitragen, dies zu realisieren. Ob es gelingen wird, bleibt abzuwarten.