So läuft das Berufungsverfahren
für eine Professur ab
Sie haben sich auf eine Professur an der Hochschule Bielefeld (HSBI) beworben? Dann bitten wir Sie erst einmal um eines: Geduld. Denn ein Berufungsverfahren für eine Hochschulprofessur kann aufgrund der Komplexität der Entscheidungen in verschiedenen Gremien viele Monate dauern. Wie genau das Verfahren abläuft, erläutern wir Ihnen im Folgenden.
Die Bewerbung ist verschickt. Was passiert dann?
Herzlichen Glückwunsch, der erste Schritt ist geschafft! Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt das Berufungsverfahren. Eine Berufungskommission wird gegründet, um alle eingegangenen Unterlagen zu sichten.
Die Kommission besteht aus vier Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer*innen, einem Mitglied der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und zwei Mitgliedern der Gruppe der Studierenden. Mindestens ein Mitglied der Gruppe der Hochschullehrer*innen soll von einer anderen Hochschule kommen. Jedes Mitglied der Berufungskommission hat eine Stimme.
Probelehrveranstaltungen und Bewerbungsgespräche
Die Mitglieder der Berufungskommission sichten die eingegangenen Unterlagen und beraten sich. Abschließend erstellen sie eine Liste mit den Kandidat*innen, die sie für qualifiziert und passend halten. Hier fließen unter anderem die bisherigen Schwerpunkte in den Bereichen Lehre und Forschung ein. Danach finden mit diesen Bewerber*innen Probelehrveranstaltungen und Bewerbungsgespräche statt. Die Reihenfolge dieser beiden Schritte ist variabel: Oft finden zuerst die Probelehrveranstaltungen statt, in einigen Fällen aber auch die Gespräche.
Das Bewerbungsgespräch
Ihr Bewerbungsgespräch findet als strukturiertes Interview statt. Das bedeutet, dass allen Bewerber*innen die gleichen Fragen gestellt werden, um die Antworten möglichst gut vergleichen zu können. Stellen Sie sich darauf ein, dass die Kommissionsmitglieder mehr über Sie und Ihre Kompetenzen erfahren möchten. Welche Erfahrungen in der Lehre bringen Sie mit? Wie stellen Sie sich Ihre Arbeit an der HSBI und in Ihrem Fachbereich vor? Welche Erfahrungen haben Sie bereits in der Forschung an einer Universität oder Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) gesammelt? Und: Welche Fragen haben Sie als Bewerber*in selbst an die Kommission?
Die Probelehrveranstaltung
Da uns interessiert, wie Sie Ihr Wissen aufbereiten und Studierenden vermitteln, laden wir die aus Sicht der Berufungskommission qualifiziertesten Bewerber*innen zu einer Probelehrveranstaltung ein. Die Kommission wird Ihnen hierzu ein Thema oder mehrere Themen zur Auswahl zukommen lassen und Sie bitten, ein Lehr- und Forschungskonzept einzureichen. Darin soll es um Ihre bisherigen Erfahrungen in den Bereichen Lehre und Forschung und um Ihr Selbstverständnis als Lehrende*r bzw. Forschende*r in der Wissenschaft gehen.
Externe Gutachten und Entscheidung über die Berufungsfähigkeit
Nach den Gesprächen und Probelehrveranstaltungen der qualifiziertesten Bewerber*innen erfolgt eine externe Begutachtung Ihrer Unterlagen. Warum? Um zusätzlich zu den Meinungen der Mitglieder der Berufungskommission eine Sicht von außen auf die Berufungsfähigkeit und das fachliche Können der Kandidat*innen zu gewinnen. Mithilfe der externen Gutachten erstellen die Mitglieder der Berufungskommission anschließend eine Liste der aus ihrer Sicht für die Stelle am besten geeigneten Kandidat*innen. An dieser Stelle des Berufungsverfahrens sind meist noch drei Personen im Rennen. Die anderen Kandidat*innen erhalten eine schriftliche Absage auf ihre Bewerbung.
Beschluss des Fachbereichsrats und Berufungsliste
Auf Basis der Gutachten sowie der Bewerbungsgespräche und der Probelehrveranstaltungen erstellt die Berufungskommission nun die sogenannte Berufungsliste. Auf ihr stehen in der Regel drei – in Ausnahmefällen auch ein, zwei oder vier – Bewerber*innen in der Reihenfolge ihrer zuvor im Verfahren festgelegten Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Die Kommission spricht sich mit der Berufungsliste dafür aus, die Person zu berufen, die auf Platz eins dieser Liste steht.
Jetzt kommen weitere Akteur*innen ins Spiel: Der Berufungsliste muss die Gleichstellungsbeauftragte und (falls sich schwerbehinderte Menschen beworben haben) die Schwerbehindertenvertretung zustimmen. Danach wird sie an den Fachbereichsrat desjenigen Fachbereiches weitergeleitet, in dem die Professur zu besetzen ist. Findet der Vorschlag Zustimmung, leitet die/der Dekan*in des Fachbereichs den Berufungsvorschlag der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule zur Entscheidung zu – mit der Bitte, die oder den Bewerber*in auf Platz eins der Liste zum sogenannten Rufgespräch einzuladen.
Bis zu diesem Zeitpunkt vergehen aufgrund der intensiven Abstimmungen in der Regel mehrere Monate.
Rufgespräch und Erteilung des Rufs
Die Hochschulleitung ist frei in ihrer Entscheidung, welche*n Beweber*in sie zum Rufgespräch einlädt – folgt meist aber dem Vorschlag des Dekanats. Beim Rufgespräch treffen dann Präsident*in, Vizepräsident*in und Dekan*in mit der zu berufenden Person zusammen. Letzte Details zur Ausgestaltung der Stelle, Ausstattung und Arbeitszeiten werden geklärt. Sind sich beide Seiten einig, erteilt die Hochschulleitung den Ruf. Jetzt ist es geschafft: Die oder der Bewerber*in kann nun offiziell als Professor*in an die Hochschule berufen werden.
Weitere Informationen
Sie möchten sich noch tiefergehend über das Berufungsverfahren oder verwandte Themen informieren? Folgende Informationen helfen Ihnen weiter:
Sie möchten sich auf eine Professur an unserer Hochschule bewerben?
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! In unserer Stellensuche finden Sie alle aktuellen Vakanzen.
Sie erfüllen nicht alle Voraussetzungen für eine Berufung, interessieren sich aber für eine Karriere als HAW-Professor*in? Informieren Sie sich über unser Projekt Career@BI! Hier können Sie fehlende Erfahrungen in Praxis oder Lehre mit unserer Hilfe nachholen.
Kontakt
Sie möchten persönlich mit uns ins Gespräch kommen oder haben weitere Fragen? Melden Sie sich gern bei unserem Berufungsbeauftragten Bastian Meerkamm.
Dipl.-Verww. (FH)
Bastian Meerkamm
Telefon: +49.521.106-7725
bastian.meerkamm@hsbi.de
Häufige Fragen rund um den Beruf HAW-Professor*in
In Deutschland gibt es mehr als 50.000 hauptberufliche Professor*innen an Universitäten und Hochschulen. Und es werden immer mehr, denn die Zahl der Studierenden steigt stetig. Rund um den Beruf gibt es viele Fragen – die wichtigsten beantworten wir hier.
Gibt es eine Altersgrenze für HAW-Professor*innen?
Grundsätzlich gibt es für die Berufung als HAW-Professor*in keine Altersbeschränkung. Man kann also weder zu jung noch zu alt sein. Auch in der Praxis achten die Auswahlkommissionen auf die fachliche und didaktische Eignung der Bewerber*innen und nicht auf ihr Alter. Für eine Verbeamtung gilt derzeit eine Grenze von 50 Jahren.
Lässt sich eine HAW-Professur mit Familien-/Pflegeverantwortung vereinbaren?
Eine Karriere als HAW-Professor*in bietet ein hohes Maß an Flexibilität. Ihre Arbeitszeit können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und in Absprache mit dem Fachbereich so einteilen, dass es zu Ihren privaten Belangen passt. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Zum Beispiel mit unserer Kita EffHa sowie weiteren Angeboten. Auch Teilzeitarbeit ist kein Problem.
Wie viel verdient man als HAW-Professor*in?
Verbeamtete Professor*innen werden nach der W-Besoldungsgruppe bezahlt. Die meisten Professuren an der Hochschule Bielefeld werden als W2-Professur ausgeschrieben. Das Grundgehalt beträgt in Nordrhein-Westfalen 6.484,33 Euro (Stand: Juni 2023). Hinzu kommen je nach individueller Situation weitere Bezüge, z. B. Familienzuschläge oder vermögenswirksame Leistungen. Privatrechtlich beschäftigte Professor*innen verdienen ein Gehalt analog zur Besoldungsgruppe W2.
Kann ich mich auf eine HAW-Professur auch initiativ bewerben?
Bewerbungsunterlagen können wir nur für ausgeschriebene Professuren annehmen. Sie haben grundsätzlich Interesse an einer Karriere als HAW-Professor*in? Nehmen Sie gern Kontakt mit unserem Berufungsbeauftragten auf!
Ist für eine HAW-Professur eine Habilitation notwendig?
Nein. Für eine Professur an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) ist keine Habilitation notwendig. Zu den formalen Voraussetzungen gehören unter anderem fünf Jahre Berufspraxis (mindestens drei davon außerhalb der Hochschule) und ein Hochschulabschluss (z. B. Master, Diplom, Magister) sowie eine Promotion.
Kann ich ohne Erfahrung in der Lehre HAW-Professor*in werden?
Auch wenn Sie noch keine Lehrerfahrung gesammelt haben: Wir freuen uns über Ihr Interesse am Karriereweg HAW-Professor*in! Wichtig ist, dass Sie Lust darauf haben, Ihr Wissen unseren Studierenden zu vermitteln. Im Rahmen unseres Projekts Career@BI bieten wir Ihnen die Möglichkeit, fehlende Lehrerfahrung im Rahmen einer sogenannten Teilzeitdozentur nachzuholen.
Kann ich mit einem Bachelorabschluss HAW-Professor*in werden?
Nein, das ist nicht möglich. Sie benötigen einen Hochschulabschluss wie Master, Magister oder Diplom und im Regelfall eine Promotion. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wenden Sie sich gerne an unseren Berufungsbeauftragten Bastian Meerkamm!
Ich habe bisher nur an der Hochschule gearbeitet. Kann ich HAW-Professor*in werden?
Damit Sie auf eine HAW-Professur berufen werden können, sind fünf Jahre Berufserfahrung notwendig, davon drei außerhalb der Hochschule. Im Rahmen unseres Projekts Career@BI können Sie diese auf einer sogenannten Tandemstelle erwerben. Sie möchten mehr erfahren? Informieren Sie sich jetzt!
Gibt es besondere Angebote und Benefits für Professor*innen an der HSBI?
Ja, die gibt es. Denn wir möchten Ihnen ein Arbeitsumfeld bieten, in dem Sie sich wirklich wohlfühlen. Deshalb unterstützen wir Sie in Ihrer persönlichen, didaktischen und fachlichen Entwicklung. Ob Forschungsfonds für Neuberufene, hochschuldidaktische Weiterbildung oder Sabbatical: Wir möchten, dass Sie sich an der Hochschule Bielefeld richtig wohlfühlen.