Qualitätsverbesserungskommission
Die Kommission für Studium, Lehre und Qualitätsverbesserung des Fachbereichs (kurz QV-Kommission) berät den Dekan hinsichtlich der Verwendung der Mittel zur Qualitätsverbesserung der Lehre.
Informationen zum Vorgehen:
Wer kann Anträge stellen?
Alle Angehörigen des Fachbereiches können Anträge an die Kommission stellen (Professor:innen, Mitarbeiter:innen, Lehrkräfte und Studierende). Für Fragen zum Verfahren stehen alle Mitglieder der Kommission zur Verfügung. Studierende können sich auch an die Fachschaft wenden.
Was kann beantragt werden ?
Alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen führen.
Insbesondere Maßnahmen, die zur Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen hauptamtlichen Lehrpersonal und Studierenden verwendet werden.
Was passiert mit dem Antrag und wie bekomme ich Bescheid,ob mein Anliegen genehmigt ist?
Die Kommission berät auf Grundlage Ihrer Angaben und erstellt eine Empfehlung für den Dekan. Eine Rückmeldung erhalten Sie nach dem Entscheid des Dekans.