Informationen für internationale Wissenschaftler*innen

A guest researcher works in a lab at HSBI

Foto: Patrick Pollmeier / HSBI

Sie wollen aus dem Ausland an die HSBI kommen und hier lehren und forschen? Wir vom Welcome Center freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Organisation Ihres Aufenthalts! Unser Ziel ist es, Ihnen Dokumente und Informationen bereitzustellen, die Ihnen helfen, sich selbst zu helfen.

Sie können die folgenden Informationen als Checkliste für die Planung Ihres Aufenthalts an der HSBI nutzen. Wenn Sie sich persönliche Unterstützung wünschen, melden Sie sich gerne per E-Mail an welcome@hsbi.de bei uns.



Vor der Ankunft

Gute Gründe für die HSBI

Die Hochschule Bielefeld (HSBI) ist eine moderne Hochschule mit mehr als 10.000 Studierenden in Ostwestfalen Lippe, einer der stärksten Wirtschaftsregionen Deutschlands.

Unser Profil:

  • Interdisziplinäre Forschung an sechs Fachbereichen: Gestaltung, Campus Minden, Ingenieurwissenschaften und Mathematik, Sozialwesen, Wirtschaft, Gesundheit
  • Anwendungsbezug: erfolgreiche Zusammenarbeit mit Industrie, Wirtschaft sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen
  • Internationales Netzwerk: mehr als 150 Partnerhochschulen in über 50 Ländern
  • Nähe zum Grünen: Outdoor-Möglichkeiten in direkter Nähe zum Campus
  • Familienfreundlich: zertifiziert als familienfreundliche Hochschule

 

PostDoc Nonsikelelo Sheron Mpofu about her experiences as a guest researcher at HSBI

Finanzierung und Gastgeber*in finden

Um als Lehrende*r oder Forschende*r an die HSBI zu kommen, können Sie sich entweder auf eine Stellenausschreibung bewerben oder mit Hilfe eines Stipendiums Ihren Aufenthalt an der HSBI finanzieren. Hier finden Sie passende Förderprogramme:

 

Wenn Sie ohne eine reguläre Stelle an die HSBI kommen wollen, muss Sie ein*e Gastgeber*in einladen. Wenn Sie noch keine*n Gastgeber*in haben, können Sie sich über unsere Fachbereiche, Forschungsinstitute und aktuellen Forschungsprojekte informieren und hier eine passende Person finden oder uns Ihre Lehr- oder Forschungsschwerpunkte an welcome@hsbi.de schicken und wir helfen Ihnen.

Visum

In der Übersicht zur Visumspflicht bzw. -freiheit können Sie überprüfen, ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen. Für Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen beantragen Sie ein Schengen-Visum; für längere Aufenthalte beantragen Sie ein nationales Visum.

Auf der Webseite des Auswärtigen Amts finden Sie Informationen zur Beantragung des Visums und einen Visums-Navigator zur Ermittlung des für Sie passenden nationalen Visums. Auch wir unterstützen Sie gerne und stellen die nötigen Dokumente für das Visum bereit.

Das Visum muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimat- bzw. Aufenthaltsland  beantragt werden. Die Bearbeitung des Visums kann bis zu drei Monate dauern. Darum sollten Sie so früh wie möglich den Visumsantrag stellen.

Wenn Familienmitglieder mit Ihnen nach Deutschland kommen wollen, müssen auch diese ggf. einen Visumsantrag stellen. Dafr müssen Sie nachweisen, dass der Lebensunterhalt von allen Familienmitgliedern gesichert ist (z. B. über Erspartes, ein Stipendium oder einen Arbeitsvertrag).

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht für Sie und alle Familienmitglieder, die Sie nach Deutschland begleiten. Die Versicherung muss ab der Ankunft in Deutschland bestehen und meist schon bei der Beantragung eines Visums vorgewiesen werden. Für die Einreise nach Deutschland empfiehlt sich eine Reisekrankenversicherung, die den Zeitraum der Anreise abdeckt. Welche Versicherung danach für Sie passend ist, hängt davon ab, welcher der folgenden Gruppen Sie angehören. Wir beraten Sie auch gern persönlich dazu.

 

Sie müssen keine deutsche Krankenversicherung abschließen, wenn Sie keinen Arbeitsvertrag mit der HSBI haben und Ihre Krankenversicherung aus dem Heimatland in Deutschland anerkannt wird.

  • Das ist möglich, wenn Sie aus einem EU-Land, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz kommen und eine European Health Insurance Card haben/beantragen.
  • Das ist auch möglich, wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen für Krankenversicherungen hat (Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien).
  • Bitte kontaktieren Sie in diesen beiden Fällen Ihre Krankenversicherung. Sie wird Ihnen erklären, wie Sie die Krankenversicherung in Deutschland anerkennen lassen können.

 

Wenn Ihre Krankenversicherung aus dem Heimatland in Deutschland nicht anerkannt wird, benötigen Sie eine der folgenden drei Krankenversicherungen:

  • Wenn Sie maximal 90 Tage im Rahmen eines Schengen-Visums in Deutschland bleiben, benötigen Sie nur eine Reisekrankenversicherung. Die Reisekrankenversicherung muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein und eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro aufweisen.
  • Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der HSBI haben, benötigen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung. Gesetzliche Krankenversicherungen haben einheitliche Leistungen. Die Beiträge sind von der Höhe Ihres Einkommens abhängig und werden automatisch von Ihrem Einkommen abgezogen. Die Beiträge liegen aktuell bei Familienmitglieder (Partner*in und Kinder), die mit Ihnen nach Deutschland kommen und kein eigenes Einkommen haben, können kostenlos mitversichert werden. Sie können aus allen gesetzlichen Krankenversicherungen frei wählen. Auf dem Campus Bielefeld gibt es beispielsweise eine Filiale der Techniker Krankenkasse.
  • Wenn Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung haben, können Sie eine gesetzliche Krankenversicherung (siehe oben) ODER eine private substitutive Krankenversicherung abschließen (hier die beiden Versicherungen im Vergleich). Die gesetzliche Versicherung lohnt sich vor allem, wenn Sie mit Partner*in oder Kind(ern) nach Deutschland kommen oder aufgrund einer chronischen Krankheit viele (teure) Behandlungen benötigen. Für Alleinreisende ohne chronische Krankheiten kann die private substitutive Versicherung günstiger sein. Diese bieten verschiedene Anbieter*innen an, zum Beispiel Dr. Walter, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und mehr.
  • In allen anderen Fällen benötigen Sie eine private substitutive Krankenversicherung (siehe oben).
Haftpflichtversicherung

In Deutschland können Sie auch für versehentlich zugefügte Schäden haftbar gemacht werden, beispielsweise wenn Sie dem Auto einer anderen Person versehentlich einen Kratzer zufügen. In solchen Fällen tritt eine private Haftpflichtversicherung ein. Weil solche Versicherungsfälle häufig auftreten können, sollten Sie unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen.

Die Versicherung müssen Sie selbst abschließen, weil sie nicht über die Hochschule versichert sind. Viele Versicherungsunternehmen bieten günstige Haftpflichtversicherungen entweder für Sie allein oder für Ihre ganze Familie an (ca. 50€ pro Jahr).

Wenn Sie eine private substitutive Krankenversicherung abschließen, ist die private Haftpflichtversicherung manchmal schon Teil des Versicherungspakets.

Wohnungssuche

In den meisten Städten in Deutschland ist es wegen der Wohnungsknappheit leider schwierig, eine Wohnung zu finden. Außerdem sind Wohnungen oft teuer. Deshalb sollten Sie möglichst früh mit der Wohnungssuche beginnen.

Die HSBI besitzt selbst keine Wohnungen oder Wohnheimzimmer, aber in unserem Housing Guide finden Sie detaillierte Informationen zur Wohnungssuche und zum Wohnen in Deutschland.

Wichtige Dokumente mitbringen

Bringen Sie folgende wichtige Dokumente mit nach Deutschland:

  • Reisepass oder Personalausweis, gültig für den gesamten Aufenthalt in Deutschland
  • Falls nötig: Visum
  • mehrere biometrische Passfotos
  • Finanzierungsnachweis, z. B. über Stipendium, Gehalt aus Ihrem Heimatland, Einstellungszusage der Personalabteilung (auf Deutsch oder Englisch)
  • unterschriebener Lebenslauf sowie Nachweise über Tätigkeiten, die Sie nach dem Studium ausgeübt haben (auf Deutsch oder Englisch, wenn Sie an der HSBI einen Arbeitsvertrag abschließen)
  • Nachweis über Krankenversicherung mit Bestätigung der monatlichen Beiträge (auf Deutsch oder Englisch)
  • Originale / Beglaubigte Kopien Ihrer akademischen Abschlüsse sowie Fächer- und Notenlisten (auf Deutsch oder Englisch)
  • ggf. internationaler Impfpass und Dokumente zu Krankheiten, Behinderungen oder wichtigen Medikamenten
  • ggf. internationaler oder ausländischer Führerschein

 

Falls Ihre Familie mitkommt:

  • Reisepass oder Ausweisdokument für jedes Familienmitglied, gültig für den gesamten Aufenthalt in Deutschland
  • Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder in beglaubigter deutscher Übersetzung, gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation (Infos dazu gibt die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland)
  • ggf. das letzte Schulzeugnis von jedem Kind

Von manchen Dokumenten benötigen Sie Übersetzungen von vereidigten Übersetzer*innen. Passende Übersetzer*innen finden Sie in der Datenbank des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer. Offizielle englische Dokumente Ihrer Heimathochschule werden in der Regel in Deutschland anerkannt.

Anreise nach Deutschland und zur HSBI

Wir haben die wichtigsten Infos zur Anreise nach Deutschland und zur HSBI für Sie zusammengestellt. Außerdem können Sie diese Karten der HSBI-Standorte und die Karte mit barrierefreien Zugängen zum Hauptgebäude nutzen.



Nach der Ankunft

Wohnsitz anmelden

Wenn Sie mehr als 90 Tage in Deutschland bleiben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt registrieren. Hier werden Ihre Adresse und weitere Daten zu Ihrer Person und Ihrer Familie erfasst. Wenn Sie mit Ihrer Familie nach Deutschland kommen, müssen alle Familienmitglieder zu diesem Termin mitkommen. Die Registrierung ist kostenlos.

Wir helfen Ihnen gerne mit den Unterlagen, vereinbaren einen Termin für Sie und begleiten Sie auf Wunsch auch zum Termin.

 

Nötige Unterlagen

  • Alle verfügbaren Ausweisdokumente der mitreisenden Familienmitglieder
  • Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt von der Vermietung in Deutschland
  • Wenn Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind: Eheurkunde oder Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde von verstorbenen Partner*innen in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Wenn Sie mit Kindern nach Deutschland kommen: ggf. Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern in beglaubigter Übersetzung, ggf. Sorgerechtserklärung bei unverheirateten Eltern in beglaubigter Übersetzung, ggf. Einverständniserklärung, wenn der andere Elternteil nicht in Deutschland ist

 

Terminvereinbarung vorab nötig

Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz haben, benötigen Sie bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten eine sogenannte "Aufenthaltserlaubnis". Der Antrag wird bei der Ausländerbehörde gestellt und kostet 100€ pro erwachsener Person und 50€ pro Kind. 

Je nachdem, welchen Aufenthaltstitel Sie und ggf. Ihre Familienmitglieder beantragen wollen, sind unterschiedliche Dokumente nötig. Wir unterstützen Sie gern dabei, die nötigen Dokumente zusammenzustellen und den Termin zu vereinbaren. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch gerne zum Termin.

 

Terminvereinbarung vorab nötig

Bankkonto eröffnen

Falls Sie in Deutschland arbeiten oder ein Stipendium von einer deutschen Institution erhalten, benötigen Sie normalerweise ein Bankkonto im SEPA-Raum. SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsver­kehrsraum, der die 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und die Schweiz umfasst und den Zahlungsverkehr in und zwischen diesen Ländern erleichtert. Auch Bankkonten aus diesen Ländern werden also in Deutschland problemlos akzeptiert.

Wenn Sie ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen möchten, benötigen Sie meist schon einen Wohnsitz in Deutschland. Manche Online-Banken bieten die Möglichkeit, auch ohne einen Wohnsitz in der EU ein SEPA-Konto zu nutzen. So können Sie sich schon vor Ihrer Ankunft in Deutschland um ein SEPA-Bankkonto kümmern.

Bankkontos im SEPA-Raum haben eine sogenannt IBAN (International Bank Account Number), die Sie bei Zahlungen angeben können. An den ersten beiden Stellen steht ein Länderkürzel, z. B. DE für Deutschland. Bei manchen Zahlungen wird auch verlangt, dass Sie den BIC (Business Identifier Code) angeben.

Rundfunkbeitrag

In Deutschland werden die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender durch Rundfunkgebühren aller Bürger*innen finanziert. Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36€ (Stand April 2024) wird pauschal pro Wohnung erhoben, egal ob die Services genutzt werden oder nicht. Sie können sich auf der Webseite zum Rundfunkbeitrag anmelden (nur auf Deutsch). Wenn Sie Hilfe bei der Anmeldung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Kinder und Schule

Eltern können in Deutschland Kindergeld erhalten, eine finanzielle Unterstützung von in der Regel 250€ pro Kind pro Monat. Wir prüfen gerne mit Ihnen, ob Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

 

In Deutschland gibt es häufig lange Wartelisten für Betreuungseinrichtungen für Kinder. Darum teilen Sie uns bitte so früh wie möglich mit, wenn Sie einen Betruungsplatz benötigen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer passenden Einrichtung:

  • Kindertagesstätte (Kita): Betreuungseinrichtung für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren
  • Kindertagespflege bzw. Tagesmutter/-vater: Betreuungsperson für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren
  • Offene Ganztagsrundschule (OGS): Nachmittagsbetreuung für Grundschüler*innen
  • Inklusive Einrichtungen: spezialisiert auf die Betreuung von Kindern mit Behinderung und/oder Lern- und Entwicklungsstörungen

 

Auch bei der Suche nach einer passenden Schule unterstützen wir Sie gern. In Deutschland sind die folgenden Schulformen verbreitet:

  • Grundschule: Stufe 1 bis 4; Kinder lernen hier grundlegende Fertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen; am Ende der Grundschule werden die Eltern dazu beraten, auf welche Folgeschule sie ihr Kind schicken sollten
  • Hauptschule: Stufe 5 bis 10, schafft die Grundlagen für die weitere berufliche Bildung; Abschluss befähigt nicht zum Studium
  • Realschule: Stufe 5 bis 10; schafft die Grundlagen für die weitere berufliche oder schulische Bildung; Abschluss befähigt nicht zum Studium
  • Gymnasium: Stufe 5 bis 13; schafft die Grundlagen für die weitere berufliche oder universitäre Bildung; Abschluss befähigt zum Studium
  • Gesamtschule: Stufe 5 bis 10 (Abschluss befähigt nicht zum Studium) oder 5 bis 13 (Abschluss befähigt zum Studium); schafft die Grundlagen für die weitere berufliche oder universitäre Ausbildung; die letzten drei Schuljahre werden nur von Schüler*innen absolviert, die ein Studium anstreben
  • Förderschule: Stufe 1 bis 10; spezialisiert auf Schüler*innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen und/oder Behinderungen
  • Berufskolleg: Stufe 11-13; Schüler*innen erwerben hier einen Berufsabschluss und können sich für ein Studium qualifizieren

 

Für stillende oder werdende Mütter sowie betreuende Väter sind an den verschiedenen HSBI-Standorten folgende Wickel- und Stillräume eingerichtet:

  • HSBI-Hauptgebäude: Eltern-Kind-Raum in A102a und Wickelraum in E002 (Schlüssel erhältlich an der Info am Haupteingang)
  • Lampingstraße: Raum 027 (Schlüssel erhältlich bei der Verwaltung)
  • Campus Minden: Hauptgebäude A, Raum A32 (Schlüssel erhältlich in Raum A131 oder A212)



Während des Aufenthalts

Steuern

Aufenthalt an der HSBI mit Stipendium
Wenn Sie Ihren Aufenthalt an der HSBI über ein Stipendium finanzieren, sind Sie in Deutschland normalerweise nicht lohnsteuerpflichtig und müssen keine Sozialabgaben leisten. Bitte informieren Sie sich aber bei Ihrem Stipendiengeber, ob Sie Ihr Stipendium in Ihrem Heimatland versteuern müssen.

 

Aufenthalt an der HSBI mit Arbeitsvertrag
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der HSBI haben, sind sie lohnsteuerpflichtig und müssen Sozialabgaben leisten. Die Lohnsteuer und die Sozialabgaben werden automatisch von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung finden Sie eine detaillierte Auflistung aller Abgaben.

 

Doppelbesteuerung
Damit Sie nicht gleichzeitig in Deutschland und in Ihrem Heimatland besteuert werden, hat Deutschland mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, in denen geregelt wird, in welchem Land Sie Steuern zahlen müssen. Bitte informieren Sie sich daher über die Regelungen zu Ihrem Heimatland. Fragen können Sie an Ihr Finanzamt stellen.

 

Steueridentifikationsnummer
Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes erhalten Sie innerhalb von circa zwei Wochen per Post eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der HSBI haben, lassen Sie dem LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung) die Nummer nach Erhalt zukommen.

 

Steuerklassen
Die Höhe Ihrer Steuern richtet sich unter anderem danach, in welcher Steuerklasse Sie sich befinden. Die folgenden Steuerklassen gibt es in Deutschland:

  • Steuerklasse I: Ledige, die nicht alleinerziehend sind, sowie für dauerhaft getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner*innen und Geschiedene
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben
  • Steuerklasse III: Verheiratete oder Verpartnerte, deren Partner*in nicht berufstätig ist bzw. deutlich weniger verdient und dann Steuerklasse V erhält. Die Steuerkombination III und V muss beim Finanzamt beantragt werden.
  • Steuerklasse IV: Verheirateten oder Verpartnerten wird automatisch die Steuerklassenkombination IV und IV zugewiesen, die vorteilhaft ist, wenn beide etwa gleich viel verdienen. 
  • Steuerklasse V: Für Verheiratete oder Verpartnerte, deren Partner*in deutlich mehr verdient und Steuerklasse III gewählt hat. Die Steuerkombination III und V muss beim Finanzamt beantragt werden.
  • Steuerklasse VI: Für Personen mit zwei oder mehr Arbeitsverhältnissen

 

Einkommenssteuererklärung
Nach Ende eines Kalenderjahres können Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, das dann prüft, ob Sie zu viele Steuern gezahlt haben und eine Rückerstattung erhalten. Für manche Personen ist die Steuererklärung verpflichtend. Die deutsche Steuererklärung ist sehr kompliziert und Formulare sind meist nur auf Deutsch verfügbar. Darum ist es sinnvoll, Dienste von Steuerberater*innen oder Software zum Ausfüllen der Steuererklärung in Anspruch zu nehmen.

Öffentliche Feiertage und akademisches Jahr

In Deutschland gibt es eine Reihe von Feiertagen, an denen viele Arbeitnehmer*innen frei haben und Geschäfte und Institutionen geschlossen bleiben. Manche dieser Feiertage sind beweglich, fallen also jedes Jahr auf einen anderen Tag. Hier finden Sie die Feiertage des aktuellen Jahres.

Das akademische Jahr an der HSBI ist in ein Wintersemester (September bis Februar) und ein Sommersemester (März bis August) aufgeteilt. In jedem Semester gibt es eine Vorlesungszeit und eine vorlesungsfreie Zeit. In den letzten drei Wochen der Vorlesungszeit finden meistens Prüfungen statt. Bitte beachten Sie, dass die HSBI zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist.

Freizeit: Kultur, Natur, Sport

Entdecken Sie Ostwestfalen-Lippe! Die Region bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Kultur und Natur zu genießen. Hier einige Beispiele:

 

Mitglieder der HSBI können außerdem vom Angebot des Hochschulsports profitieren. Zusammen mit der Universität Bielefeld bietet die HSBI eine Vielzahl an Sportkursen an. Auf der Webseite der Universität Bielefeld finden Sie das Programm und die Teilnahmebedingungen.

Hochschulbibliothek

In der Hochschulbibliothek können Sie die frei verfügbaren PCs nutzen und Bücher vor Ort lesen oder ausleihen. Außerdem hat die Bibliothek den Zugang zu zahlreichen digitalen Texten erworben. Bei Fragen hilft Ihnen das Team der Hochschulbibliothek gerne weiter und berät sie auch zu Literaturverarbeitungsprogrammen wie Citavi.

Die Hochschulbibliothek der HSBI hat drei Standorte: am Campus Bielefeld, Campus Minden und in der Lampingstraße. In Gütersloh können Sie über die Stadtbibliothek Gütersloh Bücher der anderen Standorte bestellen.

 

Hilfe bei Fragen zu IT und ILIAS

Bei technischen Fragen und Problemen hilft Ihnen das Team der Datenverarbeitungszentrale (DVZ) weiter. Am besten wenden Sie sich an den IT-Service Desk, der telefonisch oder vor Ort in Bielefeld und Minden Unterstützung anbietet.

Falls Sie während Ihres Aufenthalts an der HSBI unterrichten, werden Sie Zugriff auf unser Learning Management System ILIAS erhalten. ILIAS ist eine digitale Kursplattform, über die Sie mit Ihren Studierenden in Kontakt treten und Dokumente teilen können. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir eine kurze ILIAS-Einführung erstellt. Bei Fragen hilft Ihnen das ILIAS-Serviceteam unter ilias@hsbi.de weiter.

Arztbesuche

Wir hoffen natürlich, dass Sie jederzeit gesund sind. Sollten Sie aber doch einmal medizinische Hilfe benötigen, finden Sie in unseren Handreichungen Infos dazu, wie ein Arztbesuch in Deutschland abläuft und welche Arztpraxen es in Bielefeld, Minden und Gütersloh gibt.

Deutsch lernen

An der HSBI gibt es einen Deutschkurs für Anfänger*innen und leicht Fortgeschrittene. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an welcome@hsbi.de.

Auf dieser Website finden Sie eine Vielzahl von Möglichkeiten, außerhalb der HSBI Deutsch zu lernen: Deutsch für den Beruf, Deutsch für Eltern, Stammtische oder Apps - für alle ist etwas dabei. Auch die Volkshochschule Bielefeld bietet regelmäßig Deutschkurse an.

Wenn Sie Fremdsprachen online und in Ihrem eigenen Tempo lernen möchten, können Sie auch von den Selbstlernkursen für Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Italienisch profitieren, die Sie im ILIAS der HSBI finden (loggen Sie sich zuerst ein und klicken Sie dann erneut auf den Link).

Bei Fachwörtern aus dem Hochschulbereich kann das Hochschul-Glossar der HSBI hilfreich sein.

Sicherheit und Notfälle

In akuten Notfällen erreichen Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110 und Krankenwagen und Feuerwehr unter der Telefonnummer 112

Sollten Sie Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt erfahren, erhalten Sie Unterstützung beim Gleichstellungsbüro der HSBI und können diskriminierendes Verhalten entweder per anonymem Online-Formular oder persönlich oder per E-Mail melden. Auch wir im Welcome Center haben ein offenes Ohr und unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne.

Weitere Beratungsstellen und Unterstützungsangebote sowie allgemeine Informationen zur Sicherheit in Deutschland finden Sie in unserem Sicherheits-Guide.



Vor der Abreise

Wohnung und Verträge kündigen

Kündigen Sie Ihre Wohnung schriftlich und mindestens drei Monate vor dem Auszugstermin. Vereinbaren Sie mit Ihrer Vermietung einen Termin für die Wohnungsübergabe; bitten Sie ggf. eine Person, die Deutsch spricht, bei diesem Termin dabei zu sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Reinigen Sie die Wohnung zum Übergabetermin gründlich, da sonst eventuell ein Teil Ihrer Kaution einbehalten werden kann. Klären Sie mit Ihrer Vermietung auch, wie die Kaution an Sie zurücküberwiesen werden soll. Die Vermietung darf die Kaution bis zu 12 Monate nach Auszug einbehalten.

Lesen Sie Ihre Zählerwerte für Strom und Gas ab und kündigen Sie Ihre Verträge innerhalb der Kündigungsfrist. Teilen Sie dem Unternehmen mit der Kündigung die Zählerwerte und Ihre zukünftige Adresse mit.

Kündigen Sie außerdem Verträge für Versicherungen, Internet, Telefon, Fernsehen und Mitgliedschaften (z. B. Fitness-Studio) innerhalb der Kündigungsfrist.

Über Rentenmöglichkeiten informieren

Dieser Punkt ist nur relevant, wenn Sie einen Arbeitsvertrag an der HSBI hatten und nicht weiter in Deutschland arbeiten wollen: Vereinbaren Sie einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung und mit der VBL; beide können Sie darüber informieren, wie Sie die eingezahlten Rentenbeiträge zukünftig für Ihre Rente nutzen können.

7 Tage vor der Abreise

Gehen Sie die Liste durch, um die letzten nötigen Aufgaben zu erledigen:

  • Geben Sie ausgeliehene Bücher an die Bibliothek zurück.
  • Lassen Sie sich das Guthaben von Ihrer CampusCard auszahlen; wenden Sie sich dafür an den Service Point des Studierendenwerks im Erdgeschoss von Gebäude X (das Gebäude, in dem sich die Mensa befindet).
  • Schließen Sie Ihr deutsches Bankkonto.
  • Melden Sie Ihre Adresse bei der Stadt ab; hierfür ist ein Termin beim Einwohnermeldeamt nötig, den wir gerne für Sie vereinbaren und zu dem wir Sie auf Wunsch auch gerne begleiten.
  • Melden Sie sich vom Rundfunkbeitrag ab: Dafür laden Sie die Abmeldung der Adresse, die Sie vom Einwohnermeldeamt erhalten, auf der Webseite des Rundfunkbeitrags hoch. Auch hier können wir gerne unterstützen.
  • Verabschieden Sie sich von Ihren Kolleg*innen an der HSBI und bleiben Sie gerne mit uns in Kontakt!