Infos für Gastgeber*innen

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an der IW 2025, die vom 12. – 16. Mai 2025 stattfinden wird! Hier erfahren Sie, wie Sie als HSBI-Angehörige*r Gäste einladen können.

Der Ablauf im Überblick

Bis zum 5. Januar 2025
Gastgebende leiten den digitalen Infoflyer (Deutsch | Englisch) an potentielle Gäste weiter, die sich dann über das Onlineformular anmelden

Bis Ende Januar 2025
IW-Team sichtet Anmeldungen und verschickt offizielle Einladungen, Anreisehinweise und Infos zum Rahmenprogramm

Im März 2025
IW-Team fragt bei Gastgebenden die Programmpunkte (Lehr- und Forschungsveranstaltungen) ab

Am 12. Mai 2025 um 15 Uhr
Eröffnung der IW 2025 im Konferenzsaal der HSBI

Im Mai/Juni 2025
Auszahlung der Förderungen an die internationalen Gäste

Was ist die International Week?

Seit 2018 kommen jedes Jahr im Frühling internationale Gäste aus Lehre, Forschung und Praxis für eine Woche an die HSBI und bringen ihre internationalen Perspektiven in Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekte an allen Standorten ein. Außerdem gibt es zahlreiche Informationsangebote zu Auslandsaufenthalten und Aktionen von internationalen Studierenden.

Visuelle Eindrücke der IW an der HSBI bekommen Sie in unserem Teaser-Video:

 

Wer kann ausländische Gäste einladen und wer kommt als Gast in Frage?

Folgende Personengruppen können ausländische Gäste an die HSBI einladen und Gastgeber*in bei der IW werden:

  • Professor*innen
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben

 

Ihre Gäste können digital oder vor Ort an der IW teilnehmen, entweder über die gesamte Woche oder auch nur an einzelnen Tagen. Als Gäste kommen folgende Personen in Frage:

  • Lehrende und Forschende aus gleichen oder verwandten Disziplinen von ausländischen Hochschulen
  • ausländische Personen aus der Praxis (z. B. von gemeinnützigen Einrichtungen, NGOs, sozialen oder medizinischen Einrichtungen und Firmen im Ausland)
  • ausländische Künstler*innen und Designer*innen
Welche Rolle haben Sie als Gastgeber*in?

Als Gastgeber*in binden Sie Ihren Gast in mindestens eine Forschungsaktivität ein oder in mindestens eine Lehrveranstaltung (Bachelor oder Master), die regulär zwischen dem 12. und 16. Mai 2025 stattfindet. Darüber hinaus können Sie beispielsweise auch Besuche bei Praxispartnern, Treffen mit Kolleg*innen, Fragerunden mit Studierenden, Ausflüge oder gemeinsame Essen organisieren.

Natürlich müssen Sie Ihren Gast nicht rund um die Uhr betreuen. Es gibt auch ein kleines Rahmenprogramm des International Office, an dem die Gäste teilnehmen können. Am Montagnachmittag, 12. Mai, wird die IW feierlich eröffnet und am Dienstag, 13. Mai, können die Gäste an einer Infoveranstaltung zur HSBI, einer Campusführung und einer Stadtführung teilnehmen. Außerdem erhalten Ihre Gäste Tipps für Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten, um die Region OWL eigenständig erkunden zu können, und sie können an den Vorträgen anderer IW-Gäste teilnehmen.

Wie werden Anreise, Abreise und Unterkunft Ihrer Gäste organisiert?

Die Gäste organisieren selbstständig die Anreise, Abreise und die Unterkunft. Das Organisationsteam der IW stellt den Gästen Reiseinformationen und eine Liste mit möglichen Unterkünften zur Verfügung. 

Wie wird der Besuch Ihres Gastes finanziert?

Gäste, die digital an der IW teilnehmen, erhalten keine finanzielle Förderung seitens der HSBI.

Gäste, die vor Ort an der IW teilnehmen, haben zwei Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Gäste aus Erasmus+-Programmländern können an ihrer Heimatinstitution eine Förderung für eine Mitarbeitendenmobilität („Staff Mobility“) beantragen.
  • Gäste, die nicht über das Erasmus+-Programm gefördert werden können, erhalten für die Durchführung von einer oder mehreren Lehrveranstaltungen, die Kenntnisse im Rahmen der Lehrpläne oder Lehrprogramme der HSBI vermitteln, oder für Forschungsaktivitäten während der IW ein Honorar:
    • Honorar für Gäste innerhalb Europas: 400€ + 85€ pro Teilnahmetag
    • Honorar für Gäste außerhalb Europas: 1.000€ + 85€ pro Teilnahmetag

Die möglichen Teilnahmetage sind der 12., 13., 14., 15. und 16. Mai 2025. Die Gäste müssen nach der IW Reisetickets/Hotelrechnungen einreichen, um die Teilnahmetage nachzuweisen.

Das International Office kümmert sich um die Auszahlung der Honorare und Stipendien. Alle Honorare werden erst nach Ende der IW ausgezahlt und können beispielsweise zur Begleichung der Reise- und Hotelkosten genutzt werden.

Wie und bis wann können Sie Gäste einladen?

Als Professor*in, wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder Lehrkraft für besondere Aufgaben haben Sie Anfang November per E-Mail einen digitalen Flyer (Deutsch | Englisch) erhalten, den Sie als Einladung an Ihren Wunsch-Gast weiterleiten können. Besprechen Sie mit Ihrem potentiellen Gast, für welche Lehr-/Forschungsaktivitäten Sie den Gast einladen möchten und ob Ihr Gast an der gesamten IW (12.-16. Mai 2025) oder nur an einzelnen Tagen teilnimmt. Anschließend meldet sich Ihr Gast über das Online-Formular (auf dem digitalen Flyer verlinkt) an und gibt Sie als Gastgeber*in an. Die Frist für die Anmeldung ist der 5. Januar 2025.

Wir versuchen, möglichst vielen Gästen die Teilnahme zu ermöglichen, haben für Honorarzahlungen aber nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Gäste, die ihren Aufenthalt selbst finanzieren (z. B. über ein Erasmus+-Stipendium), können davon unabhängig eingeladen werden. Sie und Ihr Gast erhalten voraussichtlich bis Ende Januar eine Rückmeldung, ob der Gast anreisen kann. Falls ja, erhält Ihr Gast danach ein offizielles Einladungsschreiben der HSBI und Sie beide bekommen Informationen zur weiteren Planung und Organisation.

Hinweis zur Exportkontrolle

Hochschulen in Deutschland sind verpflichtet, die Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse, die für militärische Zwecke ge- und missbraucht werden können, zu kontrollieren und falls nötig zu beschränken. Wenn Sie Gäste einladen möchten, die in den letzten 5 Jahren ihren Lebensmittelpunkt nicht ausschließlich in der Europäischen Union, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich oder den USA hatten, muss daher die Einladung exportkontrollrechtlich geprüft werden.

Ihr Gast muss bei der Anmeldung selbst wahrheitsgemäß angeben, ob er*sie sich in den letzten 5 Jahren außerhalb der oben genannten Länder aufgehalten hat. Wir setzen uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung und bitten Sie, einen zusätzlichen Fragebogen zum geplanten Besuch des Gastes auszufüllen.

Hintergrundinfos zur Exportkontrolle finden Sie hier und auf den Folien unserer Exportkontroll-Infoveranstaltung am 6. Dezember.

An wen können Sie sich bei Fragen wenden?

Katharina Kontowski und Maximilian Köster (International Office) per E-Mail an iw@hsbi.de