Hochschulen in Deutschland sind verpflichtet, die Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse, die für militärische Zwecke ge- und missbraucht werden können, zu kontrollieren und falls nötig zu beschränken. Wenn Sie Gäste einladen möchten, die in den letzten 5 Jahren ihren Lebensmittelpunkt nicht ausschließlich in der Europäischen Union, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich oder den USA hatten, muss daher die Einladung exportkontrollrechtlich geprüft werden.
Ihr Gast muss bei der Anmeldung selbst wahrheitsgemäß angeben, ob er*sie sich in den letzten 5 Jahren außerhalb der oben genannten Länder aufgehalten hat. Wir setzen uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung und bitten Sie, einen zusätzlichen Fragebogen zum geplanten Besuch des Gastes auszufüllen.
Hintergrundinfos zur Exportkontrolle finden Sie hier und auf den Folien unserer Exportkontroll-Infoveranstaltung am 6. Dezember.