Hochschulen in Deutschland sind verpflichtet, die Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse, die für militärische Zwecke ge- und missbraucht werden können, zu kontrollieren und falls nötig zu beschränken. Wenn Sie in den letzten 5 Jahren Ihren Lebensmittelpunkt nicht ausschließlich in der Europäischen Union, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich oder den USA hatten, muss daher Ihre Einladung exportkontrollrechtlich geprüft werden.
Sie müssen bei der Anmeldung selbst wahrheitsgemäß angeben, ob sich Ihr Lebensmittelpunkt in den letzten 5 Jahren außerhalb der oben genannten Länder befunden hat. In diesem Fall müssen wir zusätzliche Informationen von Ihnen abfragen, um Ihre Einladung prüfen und freigeben zu können.