Erasmus+

Erasmus+ fördert als Teilstipendium u.a. Auslandssemester und -praktika in Europa und einigen weiteren Ländern.

Auslandssemester: Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich in der Bewerbung auf Austauschplätze an unseren Partnerhochschulen: Ende November bis 31. Januar und Anfang Mai bis 30. Juni

Auslandspraktika: Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle an der HSBI regulär eingeschriebenen Studierenden ab dem 2. Fachsemester (für Praktika ab dem 1. Fachsemester) unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Was wird gefördert?

Auslandssemester

  • Studienaufenthalte an Hochschulen in Erasmus+ Programmländern (EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen und die Türkei)
  • Über Erasmus+ weltweit: Studienaufenthalte an einigen außereuropäischen Hochschulen (wenn genügend Stipendienmittel zur Verfügung stehen)
  • Die Aufenthalte können entweder komplett in Präsenz durchgeführt werden oder als Blended Mobility (kurzer Aufenthalt im Ausland (5 - 30 Tage) kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Komponente), sofern die Partnerhochschule dies anbietet.

Nicht gefördert werden: Studienaufenthalte an Hochschulen, die keine Partner der HSBI sind.

 

Auslandspraktika

  • Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen in Erasmus+ Programmländern (EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen und die Türkei)
  • Über Erasmus+ weltweit: Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen weltweit (wenn genügend Stipendienmittel zur Verfügung stehen)
  • Praktika nach dem Abschluss (Graduiertenpraktika) können ebenfalls gefördert werden, wenn diese zeitnah nach der Exmatrikulation begonnen und innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden

Anforderungen an den Praktikumsplatz:

  • Vollzeitpraktikum (i.d.R. min. 35 Wochenstunden); Teilzeitpraktika sind möglich mit entsprechender Begründung (z.B. chronische Erkrankung, die keine Vollzeitbeschäftigung zulässt)
  • Der Inhalt des Praktikums sollte mit den Studieninhalten übereinstimmen

Nicht gefördert werden: Praktika in nationalen diplomatischen Vertretungen oder europäischen Institutionen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten

Dauer der Förderung

Innerhalb eines Studienzyklus (z.B. Bachelor oder Master) sind max. 12 Monate Förderung durch Erasmus+ möglich. Zu diesen 12 Monaten zählen alle Auslandsaufenthalte, die über Erasmus+ gefördert werden (Auslandssemester, Auslandspraktika, BIPs, Kurzaufenthalte für Doktoranden).

Die Mindestaufenthaltsdauer für Auslandssemester und -praktika beträgt 2 Monate.

Stipendienleistungen

Eine gleichzeitige Förderung mit dem Green Mobility Grant und/oder Auslands-BAföG ist möglich.

Bewerbung

Auslandssemester

Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich im Rahmen der Bewerbung auf Austauschplätze an unseren Partnerhochschulen: Ende November bis 31. Januar und Anfang Mai bis 30. Juni

Das Auswahlverfahren findet im Februar statt, sodass Bewerber*innen ungefähr Mitte Februar eine Rückmeldung zu ihrer Bewerbung erhalten; außer im Fachbereich Wirtschaft, wo die Rückmeldung Mitte März erfolgt.

Auswahlkriterien sind:

  • Bisher erbrachte Studienleistungen
  • Motivation und Planung des Vorhabens
  • Sprachkenntnisse (Unterrichtssprache, ggf. zusätzlich Landessprache)

 

Auslandspraktika

Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums; bei Graduiertenpraktika spätestens 4 Wochen vor der Exmatrikulation.

Folgende Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch einzureichen:

  • Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Learning Agreement
  • Studienbescheinigungen (für das Semester, in dem Sie sich bewerben, sowie für alle Semester, in denen das Praktikum stattfindet)
  • Ehrenwörtliche Erklärungen für zusätzliche Förderungen und/oder Grünes Reisen
  • Nur für Graduiertenprakika: Exmatrikulationsbescheinigung oder eine Bescheinigung, dass alle Studienleistungen absolviert wurden (z.B. Exmatrikulationsbescheinigung, Abschlusszeugnis oder Notenspiegel, auf dem vermerkt ist, dass alle Studienleistungen absolviert wurden); die Exmatrikulationsbescheinigung kann auch nachgereicht werden, muss jedoch in jedem Fall vor Beginn des Praktikums vorliegen)

Hinweis Versicherung: Für die Dauer Ihres Praktikums benötigen Sie zwingend eine Kranken- Unfall-, und Haftpflichtversicherung. Eine Kombiversicherung über die drei genannten Versicherungsarten lässt sich z.B. über den DAAD abschließen: Tarif Praktikanten (Tarif 720).

Einen Versicherungsnachweis müssen Sie nicht einreichen.

Auswahlkriterien sind:

  • Erfüllen der Mindestvoraussetzungen
  • Ausreichende Sprachkenntnisse (min. B1-Niveau in der Arbeitsprache)
  • Qualität des Praktikumsplatzes und des Praktikumsvorhabens
Abschlussunterlagen

Nach Abschluss des Auslandssemesters müssen innerhalb von 30 Tagen die Abschlussunterlagen eingereicht werden.

Informationen zu Erasmus+

Erasmus+ ist ein EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. In der aktuellen Programmgeneration (2021-2027) soll Erasmus+ die europäischen Bildungsagenden unterstützen, indem es die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa vorantreibt. Dazu gehört die Stärkung der internationalen Kompetenzen, der persönlichen Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden, die Steigerung der Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort sowie die Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern. Darüber hinaus soll das Programm dazu beitragen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren. (Quelle: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD))

Weitere Informationen und Hintergründe zu Erasmus+: https://www.hsbi.de/internationales/internationales-profil-hsbi/erasmus