Neues für Lehrende und Studierende: Künstliche Intelligenz (KI) ist aktuell ein präsentes Thema in vielen Diskussionen im Hochschulkontext. Insbesondere die rechtliche Betrachtung wirft einige Fragen auf. Der nachfolgende Beitrag fasst aktuelle urheberrechtliche Einordnungen am Beispiel von Open Educational Resources (OER) zusammen.
Darf ich KI-Output in Material verwenden, das ich öffentlich teilen möchte?
Ja, wenn die Ausnahmen berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist der Output einer KI nicht urheberrechtlich geschützt. Eine KI ist keine natürliche Person und kann deshalb keine Urheberin sein. Auch die betreibende Firma oder das Entwicklungsteam sind keine Urhebenden, was in der Regel auch in den Nutzungsbedingungen der KI so festgehalten wird. KI-Output ist generell also gemeinfrei und kann in öffentlich zugänglichem Material und in Open Educational Resources (OER) verwendet werden.
Wird der KI-Output 1:1 übernommen, sollte er bei Verwendung mit dem Public Domain Mark versehen werden und der KI-Gebrauch sollte kenntlich gemacht werden, z.B. wie auf dem Bild zu diesem Beitrag (s.o.). Bei einem unbearbeiteten KI-generierten Text könnte die Kennzeichnung beispielsweise so aussehen:
"Dieser Text ist ein Beispieltext, der von ChatGPT generiert wurde. Er demonstriert die Fähigkeit des Modells, prägnante und relevante Informationen zu liefern. Mit ChatGPT können Sie Texte für verschiedene Zwecke erstellen."
Text gemeinfrei, KI-generiert
Was sind die Ausnahmen?
Die urheberrechtliche Einordung von KI-Output ändert sich, wenn der Output bereits bestehendem Material ähnelt. Fremde Inhalte behalten den Urheberrechtsschutz auch dann, wenn diese über eine KI reproduziert werden. Vor der Einbindung von KI-Output in eigenes Material, das öffentlich geteilt werden soll, sollte deshalb geprüft werden, ob sich bestehendes Material finden lässt, dessen Urheberrechtsschutz durch die Verwendung des KI-Outputs verletzt werden könnte. Eine Möglichkeit für die Überprüfung, ob ein Bild bereits in gleicher oder sehr ähnlicher Weise existiert, ist die Rückwärtssuche über Suchmaschinen. Diese Überprüfung sollte durch Screenshots dokumentiert werden, sodass die Bemühung im Ernstfall nachgewiesen werden kann.
Was gilt, wenn ich den KI-Output bearbeite?
Wenn der KI-Output bearbeitet wird, verändert sich auch der Urheberrechtsanspruch. Je mehr eigene Anteile in die Bearbeitung des Outputs fließen, desto wahrscheinlicher wird man selbst Urheber*in des Endergebnisses. Die KI ist in solchen Fällen eher als Werkzeug zu betrachten, mit dem die Nutzenden Material mit kreativem Mehrwert erstellen. Nutzer*innen haben dann die Wahl, was sie mit dem Ergebnis machen, wie sie das entstandene Material lizenzieren möchten und ob sie es in OER verwenden oder in einem anderen Rahmen öffentlich teilen.
Wie verbindlich sind diese Angaben?
Die aufgeführten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, da sie aus nicht-juristischer Perspektive zusammengetragen wurden, um einen Überblick der aktuellen urheberrechtlichen Situation in Zusammenhang mit KI und OER abzubilden. Vieles zur Thematik Urheberrecht und KI ist derzeit noch offen. Die rechtliche Einordnung kann sich perspektivisch verändern, ebenso wie die Nutzungsbedingungen von KIs. Vor der Einbindung von KI-Output in OER oder in anderes Material, das veröffentlicht werden soll, ist es deshalb wichtig, die aktuelle Diskussion und die Nutzungsbedingungen der verwendeten KI im Blick zu haben.
Folge 4: Rechtliche Aspekte bei der Nutzung generativer KI für OER Das Video "Rechtsfragen in Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz und OER" von Julian Albrecht mit ORCA.nrw für das Projekt KI-NEL-23-NRW steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz
Folge 8: OER, generative KI und freie Lizenzen Das Video "OER, generative KI + freie Lizenzen" von Fabian Rack mit ORCA.nrw für das Projekt KI-NEL-23-NRW steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz
Folge 9: KI-Modelle mit OER trainieren & mit fremden Inhalten prompten Das Video "Folge 9: KI-Modelle mit OER trainieren & mit fremden Inhalten prompten" von Fabian Rack mit ORCA.nrw für das Projekt KI-NEL-23-NRW steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz