Plakate und Aushänge strafbaren Inhalts sowie solche, die zu strafbaren Handlungen aufrufen, dürfen nicht angebracht werden. Plakate und Aushänge, die für politische Parteien werben, insbesondere Wahlplakate, dürfen nicht angebracht werden. Plakate, Aushänge und sonstige Druckprodukte, die für die Werbung kommerzieller Zwecke eingesetzt werden, sind in den Gebäuden der Hochschule Bielefeld grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind Werbematerialien für Veranstaltungen, die von Studierenden oder anderen Hochschulmitgliedern für Studierende bzw. für das Studierendenleben initiiert werden, z.B. Semester-Parties oder Campus Festival. Weitere Ausnahmen können durch die Präsidentin oder den Präsidenten oder durch eine von ihr oder ihm beauftragte Person genehmigt werden. Eine Vermietung von Werbeflächen ist ausgeschlossen.