Informationen zur Exmatrikulation

Sie haben Ihre letzte Prüfung bestanden, planen den Wechsel zu einer anderen Hochschule oder möchten Ihr Studium abbrechen? Wie funktioniert die Antragsstellung? Besteht die Möglichkeit einer Rückerstattung von Semesterbeiträgen? Welche Unterstützung steht Ihnen nach einem Studienausstieg zur Verfügung? Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Exmatrikulation.

Sollte eine Exmatrikulation zum Semesterende für Sie nicht in Frage kommen ,ist diese grundsätzlich auch zu jedem beliebigen Datum innerhalb des Semesters möglich, zu welchem Sie sich das letzte Mal ordnungsgemäß zurückgemeldet haben. Rückwirkende Exmatrikulationen können jedoch nicht vorgenommen werden, da Sie ansonsten in der Zeit zwischen dem gewünschten Exmatrikulationsdatum und der tatsächlichen Antragstellung zu Unrecht studentische Vorteile in Anspruch hätten nehmen können.
Mit dem Tag der Exmatrikulation verlieren Sie Ihren Studierendenstatus. Ihren Studierendenausweis (bzw. Ihre CampusCard) dürfen Sie ab diesem Tag somit nicht mehr nutzen (dieses würde einen Straftatbestand darstellen). Sie sind verpflichtet, gegenüber anderen Behörden (z. B. Amt für Ausbildungsförderung, Kindergeldstelle) wahrheitsgemäße Angaben über die Exmatrikulation und die damit verbundene Änderung Ihres Status im laufenden Semester zu machen. Ferner sind Sie nicht mehr berechtigt das Semesterticket zu nutzen!
Fach- und Hochschulsemester zählen trotz Exmatrikulation weiterhin für das laufende Semester, was beispielsweise relevant bei einer erneuten Einschreibung an einer anderen Hochschule ist.

Antragstellung
Benötigte Nachweise
Rückerstattung von Semesterbeiträgen
Weitere Hinweise
Beratungsangebote bei Studienausstieg