Beurteilung recycelbarer Bauabfälle für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft im Bauwesen

Die Fraktion mineralische Abfälle bilden in Deutschland mit 52,3% am gesamten Abfallaufkommen den größten Abfallstrom. Daher ist für die Förderung der Kreislaufwirtschaft entscheidend wie diese mineralischen Bauabfälle verwertet werden können und dürfen. Der Gedanke der Kreislaufwirtschaft ist die größtmögliche Verwertungsquote zu erreichen, aber den Schutz von Menschen und Umwelt in keinster Weise zu gefährden. In Deutschland werden die Rahmenbedingungen zur Verwertung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegt. Daraus ergibt sich eine Abfallhierarchie, die Vermeidung von Abfällen als oberste Priorität festschreibt. Danach folgt die Vorbereitung zur Verwertung, das Recycling, die sonstige Verwertung (beispielsweise als energetische Verwertung) und zuletzt die Beseitigung von Abfällen.

Bild-1: Detaillierte Aufgliederung mineralischer Bauabfälle

Bild 1:   Detaillierte Aufgliederung mineralischer Bauabfälle

Das Recycling von mineralischen Bauabfällen wird momentan nicht bundeseinheitlich geregelt und ist Angelegenheit der jeweiligen Bundesländer. Die Bundesländer haben dementsprechend unterschiedliche Regelungen zum Einsatz von aufbereiteten mineralischen Bauabfällen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) veröffentlicht mit der Mitteilung 20 Empfehlungen zur Verwertung von mineralischen Bauabfällen. Diese Technischen Regeln aus der LAGA M20 haben jedoch keinen Gesetzescharakter. Trotzdem wurde die LAGA M20 durch unterschiedliche Erlässe als Grundlage für die Verwertung von mineralischen Bauabfällen erlassen. Ausschließlich die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg haben eigenständige Regelungen zur Verwertung von mineralischen Bauabfällen.

Tab-1: Aktuell geltende Regelungen zur Verwendung von mineralischen Bauabfällen in den Bundesländer Deutschlands

Tabelle 1:   Aktuell geltende Regelungen zur Verwendung von mineralischen Bauabfällen in den Bundesländer Deutschlands

Zur Vereinheitlichung der Gesetzeslage wurde die MantelVerordnung von der Bunderegierung angestoßen. Diese soll durch Einbauklassen und Verwendungsmöglichkeiten von mineralischen Bauabfällen, eine bundeseinheitliche Gesetzeslage schaffen. Allerdings sieht die MantelVerordnung die Verschärfung gewisser Parameter vor, wodurch eine Verschiebung des Stoffstroms in Richtung Deponierung zu erwarten ist. Die Verwertungsquote von mineralischen Bauabfällen lag im Jahr 2014 bei 89 Prozent. Verschiedene Verbände aus dem Bauwesen gehen von einer Mehrmenge von 50 Millionen Tonnen an Bauabfällen aus, die nach Verabschiedung der MantelVerordnung deponiert werden müssen. Somit würde die Verwertungsquote einen drastischen Abstieg erleiden.

Bild-2: Herstellung von Beton aus RC-Gesteinskörnung und natürlichen Primärrohstoffen

Bild 2:   Herstellung von Beton aus RC-Gesteinskörnung und natürlichen Primärrohstoffen