Internationales ABC

Zu Beginn Ihres Studiums in Deutschland werden Sie mit vielen neuen Begriffen und Konzepten konfrontiert: Wofür steht eigentlich N.C., und wer oder was ist ein Audimax? Antworten auf allgemeine Begriffe rund um die HSBI  finden Sie hier.

Für ausführliche Informationen, die Sie als Internationale Studierende wissen müssen, legen wir Ihnen den Guide for International Students ans Herz.

Weitere hilfreiche Schlagwörter haben wir im Internationalen ABC auf dieser Seite zusammengestellt:


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Arztbesuch

Wenn Sie sich krank fühlen und medizinische Hilfe benötigen, finden Sie in den folgenden Leitfäden eine Übersicht der Ärzte und Kliniken in Bielefeld, Minden und Gütersloh:

Aufenthaltserlaubnis

Studierende aus Ländern in der EU und aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.

Studierende aus Ländern außerhalb der EU:

Falls Sie mit Visum eingereist sind, und Ihr gesamtes Studium an der HSBI verbringen möchten, beantragen Sie den Aufenthaltstitel ca. 6 Wochen vor Ablauf des Visums. Falls Sie ohne Visum einreisen konnten, haben Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland 90 Tage Zeit, um sich bei der Ausländerbehörde zu melden und einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Zur Ausländerbehörde bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Mitgliedsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse

oder (falls Sie privat versichert sind)

  • Mitgliedsbescheinigung der privaten Krankenkasse und eine „Befreiung von der Versicherungspflicht“ (dieses Dokument kann Ihnen jede gesetzliche Krankenkasse ausstellen)
    • Reisepass, ggf. mit Visum
    • Passfoto
    • Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Stipendium, Elternbürgschaft o.ä.)
    • Bargeld zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr

Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Ausländerbehörde

Bürgeramt der Stadt Bielefeld | Kommunale Ausländerbehörde

Niederwall 23

33602 Bielefeld

Telefon: 0521 / 51-0

Email: auslaenderbehoerde@bielefeld.de

Website

 

Ausländerbehörde Kreis Gütersloh

Kreishaus Gütersloh - Bauteil 6

Herzebrocker Straße 140

33334 Gütersloh

Telefon: 05241 / 85-0

Email: auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de

Website

 

Ausländerbehörde Kreis Minden-Lübbecke

Portastraße 13

32423 Minden

Telefon: 0571 / 807-20600

Email: abh@minden-luebbecke.de

Website

C
CampusCard

Die CampusCard ist Ihr Studierendenausweis. Sie bekommen sie, nachdem Sie sich eingeschrieben haben. Sie können Sie außerdem für Folgendes nutzen:

  • Bezahlen in Mensa und Cafeteria (Sie können die Karte an Automaten mit Bargeld aufladen)
  • Ausleihen von Büchern in der Bibliothek
  • Zugangsberechtigung zum Hochschulsport

Nähere Informationen finden Sie hier.

K
Kontoeröffnung

Für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland sollten Sie ein Konto bei einer europäischen Bank eröffnen. Sie können sich vorab entscheiden, ob Sie eine online Bank nutzen möchten oder die Zweigstelle einer Bank in Bielefeld nutzen möchten. Fast alle Banken bieten kostenlose Konten für Studierende an. Dadurch sparen Sie auch Gebühren, die sonst beim Abheben von Bargeld mit einer Kreditkarte anfallen können.

Wenn Sie ein Konto eröffnen möchten, vereinbaren Sie am besten einen Termin bei der Bank. Sie benötigen i.d.R. folgende Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass (ggf. mit Visum oder Aufenthaltstitel)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Meldebestätigung (diese erhalten Sie bei der Anmeldung im Bürgeramt)
  • Steuer-ID (diese erhalten Sie bei der Anmeldung im Bürgeramt oder beim lokalen Finanzamt)
Krankenkasse

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Sie müssen eine für Studienzwecke in Deutschland gültige Krankenversicherung haben, um sich an der HSBI einzuschreiben. Eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wird für die Einschreibung akzeptiert und reicht i.d.R. Für einen kurzen Aufenthalt (1-2 Semester) aus. Wenn Sie Ihr komplettes Studium in Deutschland absolvieren möchten, sollten Sie sich aber bei einer deutschen Krankenversicherung versichern. Wenn Sie aus der Türkei kommen und eine AT/11-Bescheinigung haben, wird dieses Dokument auch für Ihr Studium in Deutschland anerkannt.
 Sollten Sie aus einem Land außerhalb der EU kommen, erkundigen Sie sich am besten beim zuständigen deutschen Konsulat, ob Sie schon für den Visumsantrag eine in Deutschland gültige Krankenversicherung benötigen. In jedem Fall sollten Sie sich nach Ihrer Ankunft bei einer deutschen Krankenversicherung versichern.

Wenn Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen möchten, haben Sie die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel die bessere Wahl: Sie bietet günstige Tarife für Studierende und bezahlt Ärzte und Apotheken direkt für alle Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen müssen. Es gibt keine Obergrenze für notwendige Behandlungen, diese werden unabhängig von den Kosten übernommen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung wird für die Einschreibung akzeptiert, unabhängig davon, welche Krankenkasse Sie wählen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 125,- EUR monatlich (Februar 2024). Dieser Beitrag unterscheidet sich kaum bei den Krankenkassen. Sie können die Krankenversicherung bei einer deutschen Krankenkasse ganz bequem online abschließen.

Private Krankenversicherungen werden nur dann für die Einschreibung akzeptiert, wenn Ihre Versicherungsbedingungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Das ist oft nicht der Fall: Eine private Krankenversicherung zahlt nicht in jedem Fall für notwendige Behandlungen, oder sie verweigert die Zahlung ab einer bestimmten Summe (so dass Sie den Rest selbst bezahlen müssen). Bei einer privaten Krankenkasse gehen Sie in Vorleistung, d.h. eine Arztrechnung wird zunächst von Ihnen selbst bezahlt. Sie wenden sich dann an Ihre private Krankenkasse und beantragen eine Erstattung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Guide for International Students.

Hinweis: Eine Reisekrankenversicherung ist für ein Studium in Deutschland nicht ausreichend!

R
Rundfunkbeitrag

In Deutschland muss man für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat zahlen. Von diesem Beitrag wird das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio einschließlich deren Onlineangebote finanziert (ARD, ZDF, Deutschlandradio u.a.). Es ist dabei egal, ob Sie tatsächlich einen Fernseher oder ein Radio haben. Wenn Sie alleine wohnen, müssen Sie den Beitrag auch allein zahlen; in einer WG teilen Sie sich die Kosten mit den Mitbewohner*innen.  Studierende, die Unterstützung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.

S
Selbstlernkurs "Broaden your horizon"

In diesem Selbstlernkurs finden Sie alle wichtigen Infos zum Studium an der Hochschule Bielefeld (vorher "FH Bielefeld" bzw. "Bielefeld UAS").

Semesterbeitrag
Sperrkonto

Internationale Studierende aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Land müssen nachweisen, dass sie ihre Lebenshaltungskosten selbst tragen können. Um diesen Nachweis zu erbringen, verlangen die meisten Ausländerbehörden ein Sperrkonto. Über Alternativen zum Sperrkonto können Sie sich hier informieren.

Der Finanzierungsnachweis ist eines der wichtigsten Voraussetzungen für das Studentenvisum und die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums in Deutschland.

V
Visum

Studierende aus der EU: Wenn Sie aus einem Land innerhalb der EU kommen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum.

Studierende aus Ländern außerhalb der EU: Ob Sie ein Visum benötigen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.

 

Um ein Visum zu Studienzwecken zu beantragen, brauchen Sie i.d.R. folgende Unterlagen:

  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis (z.B. ein Sperrkonto: https://www.study-in-germany.de/de/studium-planen/voraussetzungen/finanzierungsnachweis)
  • Zulassungsbescheid der Hochschule oder
  • eine Bestätigung von uni-assist, dass Sie sich an der HSBI beworben haben und die Voraussetzungen für ein Studium grundsätzlich erfüllen
  • ggf. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse oder einen geplanten Sprachkurs in Deutschland

Hinweise:

  • Bitte beantragen Sie ein Visum für Studienzwecke und kein Touristenvisum! Mit einem Touristenvisum können Sie in Deutschland nicht studieren.
  • Die Bearbeitung von Visumsanträgen dauert ca. 4-6 Wochen, manchmal auch länger. Wir empfehlen Ihnen, sofort nach Erhalt der Zulassung bzw. des Schreibens von uni-assist einen Termin beim zuständigen deutschen Konsulat bzw. der Botschaft zu machen.
W
Wohnen

In den meisten Städten in Deutschland ist es wegen der Wohnungsknappheit leider schwierig, eine Wohnung zu finden. Deshalb sollten Sie möglichst früh mit der Wohnungssuche beginnen.

In unserem Housing Guide finden Sie detailliert alle wichtigen Informationen für die Wohnungssuche, zum Beispiel Wohnportale und Begriffe, rund um das Wohnen in Deutschland.

Studierendenwohnheime bieten möblierte Zimmer und Apartments an, meist in der Nähe der Hochschulen. Wohnheimplätze sind allerdings oft knapp, man sollte sich also so schnell wie möglich bewerben und muss evtl. mit einer Wartezeit von mehreren Semestern rechnen.

Das aktuelle Angebot des Studierendenwerks Bielefeld finden Sie hier.

In einer WG (Wohngemeinschaft) teilen sich mehrere Studierende eine Wohnung. Da Miete und Nebenkosten aufgeteilt werden, sind die Kosten niedriger als in einer eigenen Wohnung. WGs sind eine gute Möglichkeit, Kontakte zu deutschen Studierenden zu knüpfen.