Masterstudiengang
Als weiterbildendes Masterprogramm richtet sich der Studiengang „Betriebliches Bildungsmanagement“ an Personen, die sich entweder für eine berufliche Tätigkeit im Bereich der betrieblichen Bildung qualifizieren oder ihr berufliches Handeln in diesem Bereich durch die gezielte Verknüpfung von Theorie, Praxis und Reflexion weiterentwickeln und professionalisieren möchten. Für zukünftige Absolventinnen und Absolventen bietet das Angebot somit neben der Möglichkeit zur beruflichen Veränderung und zur beruflichen Weiterentwicklung.
Der konzipierte Master umfasst im Regelstudienverlauf insgesamt vier Semester. Während der ersten drei Semester durchlaufen die Studierenden acht bildungswissenschaftliche Module, die inhaltlich an den Aufgabenfeldern des betrieblichen Bildungspersonals ausgerichtet sind. Diese werden durch zwei frei wählbare Vertiefungsrichtungen ergänzt, die jeweils drei Einzelmodule umfassen.
Die fachliche Vertiefungsrichtung ermöglicht es den Studierenden, die bildungswissenschaftlichen Inhalte exemplarisch auf relevante Themenfelder ihrer beruflichen Praxis zu beziehen. Abgeschlossen wird das Programm im vierten Semester mit der Masterarbeit.
Vor dem Hintergrund des berufsbegleitenden Charakters des Masterprogramms wird bei der Umsetzung ein Blended-Learning-Ansatz verfolgt. Demnach setzen sich die Module jeweils aus Präsenzveranstaltungen und längeren Selbstlernphasen zusammen, die gezielt miteinander verknüpft und durch den Einsatz digitaler Medien unterstützt und begleitet werden. In der Selbstlernphase arbeiten die Studierenden selbstständig undzeitflexibel an den Veranstaltungsthemen, ohne an der Hochschule anwesend sein zu müssen. Hierfür werden ihnen begleitende Lernmaterialien zur Verfügung gestellt. Ergänzt werden diese Selbstlernphasen außerdem durch onlinebasierte Interaktionsphasen, in denen sich die Studierenden ebenfalls unabhängig vom Lernort Hochschule mit der Lerngruppe und/oder den Lehrenden austauschen können.
Voraussetzung für die Teilnahme am Masterprogramm ist neben dem ersten Hochschulabschluss (bspw. Bachelor oder Diplom) der Nachweis von mindestens einem Jahr Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss.