Qualitätsverbesserungsmittel (QV-Mittel)

Das Land NRW stellt allen Hochschulen des Landes jährlich insgesamt 300 Millionen Euro als Ausgleichszahlungen für die entfallenen Studiengebühren zur Verfügung. Basis dieser Zahlungen ist das Studiumsqualitätsgesetz, das als Teil des Gesetzes zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW zum 30.04.2011 in Kraft getreten ist. Die Mittel werden auf Basis der Studierendenzahlen an die einzelnen Hochschulen verteilt. Sie sind zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Die Mittel sollen insbesondere zur Verbesserung der Betreuungsrelation mit dem Ziel der Reduzierung der Abbrecher*innenquoten und Erhöhung der Absolvent*innenzahlen eingesetzt werden. Die Hochschulen müssen jeweils mindestens zwei Drittel ihrer QV-Mittel für hauptamtliches Lehrpersonal und hauptamtliches lehrunterstützendes Personal verwenden.

Wie und wofür werden QV-Mittel an der HSBI vergeben?
Welche Maßnahmen werden aus zentralen QV-Mitteln finanziert?
Beantragung von zentralen QV-Mitteln
An die Kommission für Studium, Lehre und Qualitätsverbesserung können Anträge zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen nur von Präsidiumsmitgliedern, studentischen Gremien (AStA, StuPa), zentralen Einrichtungen sowie Dezernaten der Hochschulverwaltung zu den Stichtagen am 31. März bzw. 30. September eines Jahres gestellt werden.
Beantragung von QV-Mitteln der Fachbereiche

Stand: 27.02.2024

Kontakt
Geschäftsführung der Kommission für Studium, Lehre und Qualitätsverbesserung
Philine Jakobsmeyer, M.A.
+49.521.106-70261

Geschäftsführung der Kommission für Studium, Lehre und Qualitätsverbesserung
+49.521.106-70261