Auswahlgrenzen und Vergabeverfahren (NC)

Bei der Auswahlgrenze (auch Orts-NC oder NC) handelt es sich um den, für eine Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang, jeweils notwendigen Notendurchschnitt. Dieser steht nicht bereits im Vorfeld fest, sondern ergibt sich erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist anhand der eingegangenen Bewerbungen. Der Orts-NC gibt dabei an, mit welchen Werten der letzte Studienplatz für diesen Studiengang vergeben wurde. Das bedeutet nicht, dass Sie in einem folgenden Semester auch mit diesen Werten einen Platz erhalten. Die hier veröffentlichten Auswahlgrenzen beziehen sich jeweils auf das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs (Informationen zum NC bei höheren Fachsemestern finden Sie weiter unten).


Hinweis:
Das Vergabeschema hat sich zum Wintersemester 2022/23 verändert. Somit sind die vorher veröffentlichten Werte für das "Auswahlverfahren der Hochschule" nicht mehr zwingend aussagekräftig.

Die Studienpätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden an der HSBI, gemäß „Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein Westfalen“ (VergabeVO NRW), nach folgendem Schema vergeben:

Vorabquoten
Hauptquoten
Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern sind für Bewerber*innen relevant, die einen Studiengangs- oder Hochschulwechsel anstreben. Hier richtet sich die Möglichkeit der Zulassung nach den verfügbaren Kapazitäten im jeweiligen Studiengang im gewünschten Semester. Weitere Information zu höheren Fachsemestern erhalten Sie hier.